Die glorreichen Sieben des Handelsrechts

Der MüKo zum HGB, Band 1, in 5. Auflage

Rüdiger Rath

Der Münchener Kommentar, kurz MüKo genannt, ist so etwas wie die Königsklasse unter den juristischen Kommentaren. Es gibt ihn, der eigentlich eher eine Reihe diverser ein- und mehrbändiger umfangreicher und vor allem auch hochpreisiger Kommentare ist, in insgesamt 15 Varianten: vermutlich nur Insider kennen ihn als MüKo zum Aktiengesetz, zum Anfechtungsgesetz oder zum Bilanzrecht. Dafür ist wohl jedem Juristen der MüKo zum BGB in mittlerweile 13 Bänden (früher waren es mal weniger) ein Begriff. Gefolgt vom MüKo zum Strafgesetzbuch, der es auf immerhin 8 Bände bringt. Und gleich danach in punkto Umfang und Bekanntheitsgrad kommt auch schon der MüKo zum Handelsgesetzbuch in 7 Bänden, um den es im folgenden gehen soll, genau genommen um den ersten der sieben Bände, dessen brandneue 5. Auflage wir – etwas ehrfürchtig angesichts des großen Namens – in den Händen halten.

Herausgegeben von Karsten Schmidt und Holger Fleischer – bereits die Namen dieser Koryphäen lassen den Kenner mit der Zunge schnalzen – liefert dieser MüKo-Band die genaueste, umfassendste und profundeste Kommentierung der §§1-104a HGB, die man sich vorstellen kann. Es geht in diesem ersten Buch des HGB um den sogenannten Handelsstand, worunter alle kaufmännischen Tätigkeiten nach dem HGB zu verstehen sind. Zentrale Vorschriften des Handelsrechts wie z.B. der Kaufmannsbegriff werden erläuetert. Unter den Begriff des „kaufmännisch Tätigen“ fallen Unternehmer dabei genauso wie Handelsvertreter, Handelsgehilfen oder auch Prokuristen etc. Der immer stärker werdenden Europäisierung und Rechtsvereinheitlichung auch des Handelsrechts wird dabei Rechnung getragen. Wissenschaftlich fundiert und praxisorientiert zugleich lässt die Kommentierung mutmaßlich keine Frage unbeantwortet.

In die Neuauflage eingearbeitet wurden die gesetzlichen Änderungen, u.a. durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften (neu § 10a), das eIDAS-Durchführungsgesetz (§ 9) und das GeschGehG. Das Vertriebsrecht erlebt vor dem Hintergrund der Digitalisierung – und ganz besonders aktuell in Pandemie-Zeiten – einen Strukturwandel. Der eigene Internetvertrieb durch den Unternehmer und damit einhergehend Omni-Channel-Lösungen haben in den letzten Jahren (und insbesondere Monaten!) rasant an Bedeutung gewonnen. Damit wird die Frage immer wichtiger, ob und unter welchen Voraussetzungen der Unternehmer seine Waren und Dienstleitungen parallel direkt vertreiben darf, wenn er ein Vertriebssystem bestehend aus Absatzmittlern wie Handelsvertreter, Händler, etc. betreibt. Berücksichtigt werden durchgängig die beiden EU-Richtlinien Mobilitäts-RL und Digitalisierungs-RL. Wichtige Entscheidungen z.B. im Hinblick auf die zunehmende Bedeutung der Eigenverwaltung (z.B. zur Nichtanwendbarkeit von § 25 HGB bei Verkauf durch Schuldner in Eigenverwaltung) sowie zur Anwendbarkeit von § 25 bei der Pflicht zur Rückzahlung von Subventionen sind ebenfalls eingearbeitet.

Als Zielgruppe hat dieser Kommentar Richter, Rechtsanwälte, Unternehmen, Verbände und Wissenschaftler im Auge, ganz besonders aber juristische Fachbibliotheken.

Karsten Schmidt, Holger Fleischer (Hrsg.)
Handelsgesetzbuch (Kommentar), Band 1
Verlag C.H. Beck, 5. Auflage 2021
1.744 Seiten; 279 Euro
ISBN: 340675841X

Veröffentlicht von on Mrz 15th, 2021 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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