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Schon nach sechs Monaten wieder neu aufgelegt: der Kießling-Kommentar von C.H. Beck zum Infektionsschutzgesetz

Rainer Stumpf

Lange Jahre war das Infektionsschutzrecht allenfalls ein Nischenthema im deutschen Rechtswesen. Doch damit ist es seit Ausbruch der Covid-19-Pandemie nun vorbei. Die neue Relevanz und Popularität des bereits vor über zwei Jahrzehnten in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetzes (IfSG) geht mittlerweile so weit, dass vor einigen Monaten sogar eine von Christoph Maria Herbst eingelesene Hörbuch-Version von diesem erschienen ist. Eine Ehre, die neben dem Grundgesetz zuvor nur dem BGB (in Auszügen) und der Straßenverkehrsordnung zuteil geworden ist…

Da konnten natürlich auch die aktualisierten Fachkommentierungen des IfSG nicht lange auf sich warten lassen: Sowohl der Kommentar von Helmut Erdle aus dem ecomed Medizin-Verlag als auch jener von Hans Gerhardt aus der Schriftenreihe ÖGT von TWENTYSIX sind 2020 in Neuauflagen erschienen. Darüber hinaus hat auch der Marktführer der juristischen Fachliteratur hierzulande, der C.H. Beck-Verlag, die Zeichen der Zeit erkannt und im Vorjahr gleich zwei neue Kommentierungen des Infektionsschutzgesetzes ins Rennen geschickt: einen sehr knappen und kompakten von Häberle und Lutz (Umfang 125 Seiten) sowie einen deutlich ausführlicheren (564 Seiten Umfang) von Andrea Kießling. Doch wohl selten zuvor hat es Gesetzeskommentierungen mit einer zeitlich so begrenzten Haltbarkeit gegeben. Schon wenige Monate nach ihrem Erscheinen hat der Gesetzgeber mit seinem „Dritten und Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18.11.2020 und vom 22.4.2021“ (vulgo: Bundesnotbremse) einen Großteil der erst kurz zuvor aufgestellten Grundsätze wieder abgeändert bzw. aufgrund der sich immer wieder rasant verändernden Gefahrenlage dies schlichtweg tun müssen.

Als erstes hat hierauf das Team um die versierte Bochumer Postdoktorandin Andrea Kießling reagiert und ist in rekordverdächtigem Arbeitstempo sogleich mit einer neuen Auflage vorgeprescht, der erst zweiten ihres noch so jungen Werkes, das der traditionsreichen „Gelben Reihe“ des Beck-Verlags durchaus zur Ehre gereicht. Die Neuauflage des Kommentars berücksichtigt neben den genannten Gesetzesnovellen auch das „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen vom 29.3.2021“. Ebenso sind die aktuelle Rechtsprechung und die zwischenzeitlich umfangreich erschienene Literatur verarbeitet und eingeordnet, wodurch der Umfang auf nunmehr 771 Seiten angewachsen ist.

Ferner ist noch anzumerken, dass die 40-jährige Herausgeberin und schwerpunktmäßige Verfasserin, Andrea Kießling, die nebenher noch einen „Verfassungsblog“ betreibt und aktiv twittert, sich gerade erst ganz frisch am 9.6. dieses Jahres habilitiert hat. Und dieser Kommentar wird selbstverständlich die beste Empfehlung für ihre baldige Berufung auf einen Lehrstuhl sein.

Andrea Kießling (Hrsg.)
Infektionsschutzgesetz: IfSG (Kommentar)
Verlag C.H. Beck, 2. Auflage 2021
748 Seiten: 119 Euro
ISBN 978-3-406-77757-8

Veröffentlicht von on Jul 5th, 2021 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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