Ehlers und Schoch legen ihr Werk „Rechtsschutz im Öffentlichen Recht“ bei Beck neu auf
Matthias Wiemers
Im Jahre 2018 rieb man sich die Augen: Bei Beck erschien ein „Großes Lehrbuch“ zum Besonderen Verwaltungsrecht, das von Friedrich Schoch, Freiburg, früher Münster, herausgegeben wurde. Bei näherem Hinsehen kam man darauf, dass der Herausgeber mit den meisten seiner bisherigen Autoren von de Gruyter zu Beck gewechselt war und nunmehr sein altes Lehrbuch aktualisiert neu herausgegeben hatte.
Mit seinem ehemaligen Münsteraner Kollegen Dirk Ehlers gab nun Schoch im Jahre 2009 ein Lehrbuch unter dem Titel „Rechtsschutz im Öffentlichen Recht“ heraus, das mit gut 900 Seiten auch als Großes Lehrbuch zu bezeichnen gewesen wäre. Mit knapp 200 Seiten mehr und mit fast denselben Autoren erscheint das Werk nunmehr ebenfalls neu und in erster Auflage bei Beck.
Bisherige Kapitel wurden teilweise etwas neu zusammengesetzt, und der bisherige Beitrag über die Amtshaftungsklage im Europarecht ist weggefallen (und findet sich auch nicht im Sachverzeichnis des neuen Bandes). Ansonsten wurden aus 30 nunmehr 35 Kapitel.
Die meisten Kapitel stammen von den Herausgebern, namentlich Ehlers allein hat 15 Beiträge geliefert, Schoch immerhin neun.
Was zeichnet nun den Band aus?
Zunächst einmal wird der gesamte Themenkomplex des gerichtlichen Rechtsschutzes in einem Band vereint – mit Ausnahme freilich der Amtshaftung, die allerdings nach deutschem Recht vor den Zivilgerichten verfolgt zu werden pflegt.
Alle Beiträge legen Wert auf die historische Herleitung der existierenden Rechtsinstitute, so dass die Lektüre schon deshalb Vergnügen bereitet; die Literaturangaben zu Beginn eines jeden Kapitels sind aber dennoch knapp gehalten.
Das Schriftbild ist klein, man hat also augenscheinlich versucht, möglichst viel zu einem noch bezahlbaren Preis in den Band hineinzubringen (Das Prozessrecht findet naturgemäß nicht so viele Interessenten wie das materielle Recht). Trotz des Charakters als Lehr- und nicht „Lernbuch“ arbeiten viele der Autoren durchgehend mit Grundfällen, die auf Originaljudikaten beruhen und wo auch jeweils eine kurze Lösung präsentiert wird. Dass diese Fälle durchaus aktuelle sind, zeigt etwa der von Schoch im letzten Paragraphen letzte Fall über eine einstweilige Anordnung gegen eine landesrechtliche „Corona-Verordnung“ (§ 35, Rdnr. 77, 102).
Die enzyklopädischen Beiträge stehen nicht lose nebeneinander, sondern es wird im Text oder im ohnehin recht umfangreichen Fußnotenapparat regelmäßig innerhalb des Bandes verwiesen. Dies geschieht allerdings nicht in der Weise, dass die einzelnen Beiträge nun nur noch eingeschränkt lesbar wären. Dem Charakter eines Lehrwerks für Studierende und Referendare (lt. Vorwort sind dies die Hauptzielgruppen) wird es damit stets gerecht.
Ein weiteres Mal stellt sich zum Schluss die Frage: Wird nun auch noch der bisher von Ehlers herausgegebene „Allgemeine Teil“ aus der de Gruyter Reihe ebenfalls „wandern“ und damit den zuletzt 1973 aufgelegten „Forsthoff“ verdrängen? Dies dürfte nicht nur eine betriebswirtschaftlich-verlegerische Frage sein.
Ehlers, Dirk/ Schoch, Friedrich, Rechtsschutz im Öffentlichen Recht, Verlag C. H. Beck, München 2021, 1092 S., 99 Euro (ISBN 978-3-406-77364-8)