Koloss in der Hand

Der ZPO-Kommentar von Prütting/Gehrlein in 14. Auflage

Ludwig Deist

Alles wird teurer, nur der Prütting/Gehrlein nicht. Für unveränderte 139 Euro ist man dabei – und erhält in nunmehr 14. Auflage auf mittlerweile fast 4 000 Seiten wieder einmal eine ausgezeichnete Kommentierung der Zivilprozessordnung, die den Vergleich mit den Traditions-Platzhirschen Zöller und Anders/Gehle (vormals Baumbach/Lauterbach) nicht zu scheuen braucht und dabei den schlankeren Thomas/Putzo in mancher Hinsicht übertrifft.
Wie der Letztgenannte, aber anders als etwa der Zöller, erscheint der Prütting/Gehrlein jährlich, was aber auch dringend geboten ist angesichts der fortwährenden Änderungen gerade im Zivilprozessrecht. Die Neuauflage befindet sich auf dem Gesetzes- und Bearbeitungsstand vom 1. April 2022. Berücksichtigt sind in ihr insbesondere das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021 (BGBl. I S. 882), das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 7. Juli 2021 (BGBl. I S. 2363), das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 7. Mai 2021 (BGBl. I S. 850), das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2208), das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 5. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4607) sowie das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) vom 22. November 2020 (BGBl. I S. 2466). Selbstverständlich sind auch Rechtsprechung und einschlägige Fachliteratur seit Erscheinen der Vorauflage umfänglich eingearbeitet.
Hervorzuheben ist ferner die insgesamt gute Lesbarkeit, die sich u.a. auch aus dem Verzicht auf die Verwendung „seltsamer“ Abkürzungen ergibt; also anders als in manch anderen juristischen Kommentaren. (Wir wollen hier keine Namen nennen…) Die Schattenseite dieser Vorgehensweise ist allerdings das stetige weitere Anschwellen des Umfangs auf bereits jetzt grenzwertigem Niveau, was man durchaus als eine Art Zeitbombe ansehen kann, denn früher oder später wird die einbändige Erscheinungsweise so zur ernsten physikalisch-manuellen Herausforderung werden. Andererseits: Bis zum Erreichen des Schönfelder-Umfangs sind noch ein paar Zentimeter Luft, aber der ist dafür vom Format her etwas kleiner…
Schließlich ist noch auf das hinzuweisen, was neben der eigentlich ZPO in diesem Band praktischerweise auch noch mitkommentiert wird, nämlich EGZPO, GVG und EGGVG sowie Buch 1 und 2 des FamFG (§§ 1-270), das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG), das Unterlassungsklagengesetz (UKlaG), das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), die Brüssel Ia-Verordnung und die Brüssel IIa-Verordnung sowie das Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz (AVAG).
Fazit: Der Prütting/Gehrlein bietet in gewohnter Zuverlässigkeit vertiefte Orientierung im Zivilprozessrecht aus einer Hand.

Prütting/ Gehrlein
Zivilprozessordnung (Kommentar)
Luchterhand Verlag / Wolters Kluwer, 14. Auflage 2022
3998 Seiten; 139,00 Euro
ISBN 978-3-472-09748-8

Veröffentlicht von on Sep 26th, 2022 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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