Der Toussaint-Kostenrecht-Kommentar in 53. Auflage
Rainer Stumpf
Seit vielen Jahrzehnten gilt “der Toussaint” als eine Institution im Kostenrecht. Nicht nur viele oder die meisten, sondern wirklich alle praxisrelevanten Kostenvorschriften sind in diesem Werk umfassend kommentiert: GKG, RVG, FamGKG, GNotKG, GvKostG, JVEG sowie Kostenvorschriften für einzelne Verfahrensarten und sonstige kostenrechtliche Vorschriften wie InsVV, PatKostG, JVKostG u.v.m. Dass Richter, Notare, Rechtspfleger, aber auch z.B. Bezirksrevisoren, Kostenbeamte, Gerichtsvollzieher und Insolvenzverwalter den “Toussaint” immer griffbereit im Regal stehen haben, versteht sich von selbst. Als Rechtsanwalt allerdings wird man sich angesichts des nicht unerheblichen Anschaffungspreises eventuell überlegen, ob man nicht lieber zur einen oder anderen Einzelkommentierung, etwa des RVG, das man garantiert ständig braucht, greifen sollte, denn zumindest die meisten der im Toussaint behandelten Vorschriften wird man nicht gerade jeden Tag benötigen. Das Problem ist nur, dass sich das im Voraus schwer einschätzen lässt. Und am Ende stellt sich dann womöglich doch heraus, dass man mit dem Toussaint besser gefahren wäre…
Die Neuauflage berücksichtigt die zahlreichen Gesetzesänderungen seit März 2022 sowie das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, das am 1.1.2023 in Kraft getreten ist. Fazit: Am Toussaint kommt man als Praktiker nur schwerlich vorbei.
Toussaint
Kostenrecht (Kommentar)
Verlag C.H. Beck, 53. Auflage 2023
2971 Seiten; 169,00 Euro
ISBN 978-3-406-79707-1