Der BT von Stober/Eisenmenger in 18. Auflage
Matthias Wiemers
Vor kurzem wurde an dieser Stelle die schon 20. Auflage des Allgemeinen Teils von Rolf Stobers Lehrbuch zum Öffentlichen Wirtschaftsrecht präsentiert. Während er dies inzwischen mit Stefan Korte verantwortet, wirkt beim Besonderen Teil seit längerem Sven Eisenmenger mit. Stober und Eisenmenger haben nun den Besonderen Teil in 18. Auflage vorgelegt.
Bei der Neuauflage wird deutlich, dass sich Stober nunmehr sehr zurückgenommen hat, indem er nur noch das erste Kapitel (§ 45 „Gewerbeordnungs- und Anlagenrecht“) bearbeitet hat. Schon hieran erkennt man auch, dass die beiden Bände eine Einheit bilden, weil die Kapitelzählung durchgängig ist. Sodann wird im Vorwort angemerkt, dass der Band auf unterschiedliche Bildungsabschlüsse gemünzt ist – von der Anwaltsfortbildung zum Fachanwalt für Verwaltungsrecht bis hin zu „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ nach der Handwerksordnung. Gleichwohl gilt das, was bereits bei der Besprechung des Allgemeinen Teils angedeutet wurde, dass es „studiengangsspezifische Lehrbuchliteratur“ gibt und die Entwicklung von Studienabschlüssen auch eine Veränderung von Buchformaten nach sich ziehen kann. Die weiteren Kapitel (§§ 46 bis 56) hat Sven Eisenmenger bearbeitet, wobei § 46 über die Gewerbeordnung noch zu den gewerberechtlichen Grundlagen (Abschnitt G.) gerechnet wird und dann im Abschnitt H. „Spezielles Branchenrecht“ präsentiert wird. Im Abschnitt I. wird der Fokus wieder auf „Branchenübergreifende Querschnittsmaterien“ gerichtet.
Der § 47 ist dem Gaststättenrecht gewidmet, worin natürlich das Auseinanderfallen von Bundes- und Landesrecht nach der Föderalismusreform thematisiert, aber insgesamt die Gemeinsamkeiten behandelt werden. Interessanterweise kam das Handwerksrecht schon im Allgemeinen Teil vor, erfährt hier aber eine ausführliche Darstellung, die sehr instruktiv namentlich für die o. g. Bachelor und Master „Professional“ sein dürften.
Es folgen das Personen- und Güterbeförderungsrecht (§ 49), das Energiewirtschaftsrecht (§ 50), das Medienwirtschaftsrecht (§ 51) und das Abfallwirtschaftsrecht (§ 52). Beim Lebensmittel- und Futtermittelwirtschaftsrecht (§ 53) fällt auf, dass doch mit relativ alter Literatur gearbeitet wird. Gleichwohl wird nicht nur hier deutlich, dass der Autor doch auf eine sehr knappe Darstellung mit einer Beschränkung auf das Wesentliche beschränkt war – ein Befund, der auch für das Kapitel „Produktsicherheitsrecht“ (§ 54) zutrifft. Die beiden branchenübergreifenden Querschnittsmaterien des letzten Teils sind das „Ladenöffnungsrecht“ (§ 55) und das „Subventionsrecht“ (§ 56).
Wenn man nun kritisch auf den Band blickt und annimmt, dass gerade für Fortbildungen in speziellen Branchen, wie sie mit dem Handwerk im Vorwort des Bandes auch adressiert werden, eine Beschränkung auf einzelne Inhalte des Bandes einhergeht, so dass der Nutzer garnicht den ganzen Band durcharbeiten muss, wünscht man sich doch eine behutsame erweiternde Aktualisierung der Einzelkapitel. Eine alternative hierzu wäre – wie schon zuletzt beim Allgemeinen Teil vorgeschlagen – die erneute Schaffung eines Handbuchs, das dann für alle Nutzer zur Vertiefung bereitstünde. Wir dürfen gespannt sein, ob sich die jüngeren Mitautoren Stobers dieser Aufgabe annehmen.
Stober/Eisenmenger
Öffentliches Wirtschaftsrecht- Besonderer Teil
Kohlhammer Verlag, 18. Auflage 2023
243 Seiten; 38,00 Euro
ISBN 978-3-17-042880-5