Der EEG (2023)-Kommentar von Peter Salje in 10. Auflage
Rüdiger Rath
Im Recht der erneuerbaren Energien ist seit dem berühmten “Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor”, beschlossen im Vorjahr mit den Stimmen unserer Ampel-Koalition, kein Stein auf dem anderen geblieben: So wurde das EEG zum 1.1.2023 novelliert und in EEG 2023 umbenannt. Laut Bundesregierung war dies “die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten”. Das Vorläuferrecht wurde an mehr als 100 Stellen – zum Teil tiefgreifend – geändert. Ziel der Reform ist es, einen Boom im Hinblick auf Windenergieanlagen an Land sowie Solaranlagen auszulösen. Von einem “veritablen Paradigmenwechsel des Gesetzgebers” spricht dementsprechend die Verlagsankündigung zum gewichtigen EEG-Kommentar, herausgegeben von Energierechts-Altmeister Prof. Peter Salje (ehemals Universität Hannover), der nun in mittlerweile 10. Auflage vorliegt. § 2 EEG 2023 bestimmt nämlich, dass Errichtung und Betrieb von EEG-Anlagen im überragenden öffentlichen Interesse (und nicht mehr im Privatinteresse des zukünftigen Betreibers) erfolgen. Damit werde auf die einschlägigen Abwägungsentscheidungen im Sinne einer klaren Priorisierung des beschleunigten EEG-Anlagen-Ausbaus eingewirkt.
Insofern kann man den neuen Salje als das große Anleitungswerk zur Erklärung der EEG-Reform bezeichnen. Alle Änderungen werden präzise durchdekliniert: der Wegfall der EEG-Umlage (Finanzierung aus dem Bundeshaushalt), der marktgetriebene Ausbau der EE (Steigerung auf 80% des Bruttostromverbrauchs bis 2030, §§ 1, 1a EEG 2023), die verbesserte Durchsetzung neuer Anlagen, die jetzt im überragenden öffentlichen Interesse errichtet werden (§ 2 EEG 2023), die erhebliche Erweiterung des EEG-Anwendungsbereichs durch Steigerung des Ausschreibungsvolumens für Neuanlagen bis zum Vierfachen jährlich (2023-2029), die Erweiterung der kommunalen Beteiligung auf EEG-Bestandsanlagen, der Ausbau der Förderung von Anlagen, die Grünen Wasserstoff unter Einsatz erneuerbarer Energien erzeugen, die Förderung von Anlagenkombinationen mit Speicheranlagen sowie von innovativen Anlagenkonzepten, die Befreiung der Bürgerenergiegesellschaften von der Ausschreibungspflicht, die besonders hohe Förderung von Wohngebäude-Solaranlagen, die ihren Stromertrag vollständig der Allgemeinheit zur Verfügung stellen (bis zu 13,4 Cent je Kilowattstunde), der verbesserte Naturschutz im Zusammenhang mit Freiflächen-Solaranlagen, die Umstellung der Sanktionen bei Betreiberpflichtverletzung auf Strafzahlungen sowie die Anpassung des EEG an das Europäische Recht.
Wichtig zu erwähnen ist aber, dass die im Zeitraum 2021 und 2022 in Betrieb gegangenen Anlagen ihrem bisherigen Förderrecht (EEG 2021) auf die nächsten 20 Jahre verbunden bleiben (Förderzeitraum). Daher bleibt neben der aktuellen Auflage dieses Werkes auch die Vorauflage von großer praktischer Relevanz. Kurzum, wer sich mit Fragen zum Energiewirtschaftsrecht hinsichtlich des Ausbaus der erneuerbaren Energien zu beschäftigen hat, kommt an der Neuauflage von Peter Saljes EEG-Kommentierung nur schwerlich vorbei.
Peter Salje (Hrsg.)
EEG 2023 – Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Kommentar)
Carl Heymanns Verlag / Wolters Kluwer, 10. Auflage 2023
1.400 Seiten; 229,00 Euro
ISBN 978-3-452-30291-5