Neues aus dem Wirtschaftsrecht

Justament-Rezensent Matthias Wiemers gibt einen Überblick

Das Wirtschaftsrecht ist ein sehr weitgespanntes Rechtsgebiet. Es dürfte wohl das Rechtsgebiet sein, wo sich privat- und öffentlichrechtliche Anteile in etwa die Waage halten – auch wenn für das private Wirtschaftsrecht natürlich das BGB und das HGB die zentralen Gesetzeswerke darstellen, während im öffentlichen Recht immer wieder neue Einzelregelungen getroffen werden, bei denen man auch nicht immer gleich weiß, ob sie eigentlich dem öffentlichen oder privaten Recht zuzuordnen sind.

Nachfolgend einige Neuerscheinungen, im Schwerpunkt aus dem privaten Wirtschaftsrecht:

 

Arbeitszeitrecht

Das Arbeitszeitrecht ist seit langem ins Gerede gekommen. Hintergrund dieser Debatte ist, dass nicht mehr das industrielle Normalarbeitsverhältnis die Regelbeschäftigung in Deutschland darstellt, sondern Beschäftigung schongegenwärtig durch ein hohes Maß an Flexibilität gekennzeichnet ist, die künftig noch zunehmen wird. Haben auch viele Arbeitgeber jüngst „Homeoffice“-Angebote eher aus der „Coronanot“ heraus unterbreitet und wünschen sich nunmehr vielmals die (teilweise) Rücknahme dieser Zugeständnisse, so tragen doch die Entstehung eines Arbeitnehmermarktes und zunehmende Betreuungsnotwendigkeiten in den Familien dazu bei, dass dies kaum noch möglich sein wird. Ein noch länger anhaltender Trend sind neue Beschäftigungsformen in der digitalen Wirtschaft, wo etwa Programmierer ein kreatives Umfeld nicht mehr unbedingt in einem Firmenumfeld in der Großstadt finden, sondern eher zuhause oder an dritten Orten sitzen. Und das „Zuhause“ muss sich nicht mehr in der Großstadt befinden (Sogar die Bundesbauministerin ruft mittlerweile dazu auf, wieder aufs Land zu ziehen).
Allen: Der Gesetzgeber hält sich mit Rechtsänderungen hier noch zurück. Und in der Tat geht es bei den Regelungen zum Arbeitszeitrecht nicht nur um die verbandsinteressen gewerkschaftlicher Großformationen, sondern um den Arbeitsschutz und den Schutz vor Selbstausbeutung, ja vielleicht sogar um einen Rahmen für Qualität in der Arbeit.
Der bewährte NomosKommentar enthält Kommentierungen zum Arbeitszeitgesetz (ArbZG), zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), zum Berufsbildungsgesetz (BBiG), zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG),, zur Gewerbeordnung (GewO), zum Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Zu Ladenöffnungsgesetzen der Länder, zum Mutterschutzgesetz (MuSchG), zum Sozialgesetzbuch Teil IX (SGB IX), zum Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sowie zu tarifrechtlichen Regelungen für den öffentlichen Dienst. Mit Ausnahme des ArbZG sind alle anderen Regelungen nur in Auszügen abgedruckt und kommentiert. Vollständig abgedruckt, aber nicht kommentiert, sind die beiden Arbeitszeitrichtlinien der EG von 1993 sowie Art. 31 der EU-Grundrechtecharta.
Die Kommentierung überzeugt durch Knappheit und Aktualität. Dabei wird schon im Vorwort deutlich, dass es diesmal nicht gerade sehr viel nachzutragen gab. Wird doch die letzte bedeutende Entscheidung des BAG auf das Jahr 2022 datiert.
Hervorzuheben ist die sehr ausführliche Einleitung in das Arbeitszeitrecht durch Mitherausgeber Jens Schubert, die mit einem schönen Zitat aus der Arbeitszeit-Ordnung der Berliner Schultheiß-Brauerei von 1889 beginnt. Bei aller Kritik an der aktuellen Gesetzgebung: In diese Zeit wünscht sich niemand zurück.

Hahn/Pfeiffer/Schubert (Hrsg.), Arbeitszeitrecht, 3. Aufl., Baden Baden 2024, 99 Euro, ISBN 978-3-8487-7464-7

 

Teilzeit- und Befristungsrecht

Eng verwandt mit dem Arbeitszeitrecht ist das Teilzeit- und Befristungsrecht, das im Schwerpunkt in einem besonderen Gesetz aus dem Jahre 2000 geregelt ist und in der nunmehr 7. Auflage von den Professoren Boecken (Konstanz) und Joussen (Bochum) kommentiert wird.
Auch hier hält sich – wie die Autoren im Vorwort anmerken – die Tätigkeit des Gesetzgebers seit der Vorauflage in Grenzen. Der Kommentar beinhaltet das „Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge“ (TzBfG) sowie das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG), welches in der politischen Debatte öfter zu hören ist als das TzBfG – obwohl in jedem seit langem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer letztlich einseitig ihre Verträge modifizieren können und damit eine große Belastung insbesondere für kleinere Unternehmen entsteht, die den Arbeitgebern definitiv schadet. Wissenschaftler zu werden, ist eine höchstpersönliche Entscheidung, und niemand hat einen Anspruch darauf, an einer oftmals völlig überblähten öffentlichen Hochschule auf Dauer zu lehren, wenn keine Professur auf Lebenszeit verliehen wurde.
Die folgenden Gesetze sind nur in Auszügen abgedruckt, die aber durchweg kommentiert sind:
– Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG),
– Sozialgesetzbuch Teil VI (SGB VI),
– Sozialgesetzbuch Teil IX (SGB IX),
– Gesetz über befristete Verträge mit Ärzten in der Weiterbildung,
– Pflegezeitgesetz (PflegeZG),
– Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) sowie schließlich der
– Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Der Kommentar verzichtet auf eine Einleitung und beginnt direkt mit den Einzelkommentierungen – womit der offene Charakter der Reihe NomosKommentare unterstrichen wird, die insoweit offenbar keine Vorgabe macht.

Winfried Boecken/ Jacob Joussen, Teilzeit- und Befristungsgesetz. Kommentar, 7. Aufl., Baden Baden 2024, 811 S., 99 Euro (ISBN 978-3-7560-1027-1)

 

Hinweisgeberschutzgesetz

Herausgegeben von dem Kölner Rechtsanwalt Martin Reufels, der von neun Mitautoren unterstützt wird, stellt der vorliegende Band eine der ersten Kommentierungen des nach langjährigen Diskussionen endlich in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetzes dar, das Whistleblower-Aktivitäten rechtssicher ermöglichen soll und damit eine Herausforderung für alle Arbeitgeber in Deutschland darstellt.
Die Einleitung in das Werk stammt von Rechtsanwalt Christoph Aust, der die Herleitung dieser Gesetzgebung sowohl historisch aus den USA, aus der Rechtsprechung vor deutschen und internationalen Gerichten wie auch aus der grundrechtlich begründeten Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung herleitet. Erst am Schluss (Rdnr. 81 ff.) geht Aust ausführlich auf die EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie ein, die der deutsche Gesetzgeber nicht nur nach Austs Meinung (Rdnr. 110 ff.) in europarechtswidriger Weise umgesetzt hat. Die ausführliche Einführung (65 S.) erweist sich letztlich als ein umfassender Aufsatz über das Recht des Whistleblowing, das auf die jahrzehntelange Erfahrung des Autors und dessen Qualifikationsarbeit aus dem Jahre 2001 gründen kann. Auch die Einzelkommentierungen zeichnen sich durch eine umfassende Auswertung und den Nachweis von Literatur und Rechtsprechung aus. Und teilweise werden – der angenommenen EU-Rechtswidrigkeit folgend – auch Richtlinienbestimmungen neben der Regelung des Gesetzes erläutert.
Mindestens für die Kanzleien, die sich hier spezialisieren wollen bzw. ein umfassendes arbeitsrechtliches Angebot vorlegen wollen, sind mit diesem Kommentar sehr gut bedient.

Martin Reufels (Hrsg.), HinSchG. Hinweisgeberschutzgesetz, Baden Baden 2024, 362 S., 79 Euro (978-3-8487-7237-7)

 

Hinweisgeberschutzgesetz + Geschäftsgeheimnisgesetz

Weitergehend als das vorstehende Werk beinhaltet der Kommentar von Gramlich/Lütke nicht nur eine Kommentierung des Hinweisgeberschutzgesetzes, sondern auch des Geschäftsgeheimnisgesetzes, das ebenfalls auf einer – wenige Jahre älteren – EU-Richtlinie beruht. Es soll nicht verschwiegen werden, dass die Autoren zeitgleich noch einen Leitfaden herausgebracht haben, der die beiden Gesetze noch praxisnäher behandeln. In der Kommentierung haben sie zunächst beide Gesetze (und die Rechtsverordnung des Bundes über externe Meldestellen) hintereinander abgedruckt und lassen sodann eine rund 30 Seiten umfassende Einführung folgen. Diese umfasst allerdings nur das dann darauf folgende Geschäftsgeheimnisgesetz, während der Kommentierung des nachfolgenden Hinweisgeberschutzgesetzes eine eigene Einführung vorangestellt ist.
Die jeweiligen Kommentierungen lassen keine Wünsche offen. Insbesondere zeigt sich, dass die beiden Autoren ein eingespieltes Team sind, das immer wieder auf eigene Vorveröffentlichungen verweisen kann. Darüber hinaus werden die Gesetzgebungsmaterialien sowie die Rechtsprechung ausführlich ausgewertet. Zwar liegt zu den Gesetzen noch kaum Rechtsprechung vor, jedoch wollen ja beide Gesetze auf Problematiken Antworten geben, die auch zuvor von der Rechtsprechung bereits bewältigt werden mussten.
Fazit: Ein gediegener Handkommentar aus der Reihe „Heidelberger Kommentare“, der Maßstäbe setzt.

Ludwig Gramlich/ Hans-Josef Lütke, GeschGehG/HinSchG. Spannungsverhältnis zwischen Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Whistleblowing. Heidelberg 2024, 1056 S., 159 Euro (ISBN 978-3-8114-6129-1)

 

Wirtschaftsprivatrecht (1)

Ein sehr gut eingeführtes Lehrbuch, das den gesamten Bereich des privaten Wirtschaftsrechts umfasst, ist das nunmehr bereits in 24. Auflage erschienene Werk von Peter Müssig, der bis vor nicht allzu langer Zeit als Professor für Privat- und Wirtschaftsrecht an der Frankfurter Fachhochschule lehrte (in der mir auch vorliegenden 17. Auflage hieß die Fachhochschule Frankfurt noch so, heute nennt sie sich „Frankfurt University of Applied Sciences“ und er sich „Emeritus“ – wobei wikipedia auf einen entsprechenden Sinnwandel dieses Begriffs hinweist).
Der Untertitel des Werks ist vielversprechend, da ja die Studierenden an Fachhochschulen eng mit der Praxis verbunden sind, ja sie oftmals in dualen Studiengängen bereits im Berufsleben stehen oder zuvor gestanden haben. Inhaltlich lässt das Werk nichts zu wünschen übrig, auch wenn gerade Studierende an Fachhochschulen vor der Anschaffung derart umfangreicher werk zurückschrecken. Dies ist allerdings unbegründet, da sie damit wirklich jeden Punkt ihres jeweiligen Modulhandbuchs „erschlagen“ können – auch wenn in der Vorlesung nur jeweils Grundzüge vorgetragen werden und sich Dozenten in der Vorlesung auf die klausurrelevanten Grundlagen beschränken – was insbesondere bei großen Gruppen in der Fernlehre ein guter Rat sein kann, will man nicht das Risiko des Scheiterns unnötig erhöhen.
In insgesamt 20 Kapitel wird das private Wirtschaftsrecht vermittelt, wobei selbstverständlich einzelne Kapitel übersprungen werden können, wenn sie etwa aus anderen Vorlesungen schon bekannt sind. So ist die „Einführung“ (Kapitel 1) nicht mehr als ein längeres Vorwort von zwei Seiten, dem aber u. a. der wohl wichtigste Rat für ein Rechtsstudium zu entnehmen ist, nämlich dass man Rechtsvorschriften, von denen die Rede ist, sogleich nachlesen solle.
Das zweite Kapitel über „Rechtliche Grundbegriffe“ spannt die Rechtsordnung vor dem Leser auf uns klärt etwas die Unterscheidung von öffentlichem und privatem Recht. Die Rechtssubjekte werden im dritten Kapitel vorgestellt, darunter auch die verschiedenen Erscheinungsformen des Kaufmanns. Den Rechtsobjekten ist das vierte Kapitel gewidmet – von den Sachen über die rechte und die Rechtsdurchsetzung bis zu den Rechtsgesamtheiten (Vermögen, Unternehmen/Betrieb).
Noch bevor im sechsten Kapitel „Rechtsgeschäftliche Grundlagen“ vermittelt werden, zeigt Müssig die Bedeutung des „Abstraktionsprinzip“ auf (5).
Es geht weiter mit der „Stellvertretung“ (7), den Schuldverhältnissen (8), „Leistungsstörungen/Pflichtverletzungen“ (9) hin zu den wirtschaftsrechtlich relevanten Vertragstypen, und zwar Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Mietvertrag, Darlehensvertrag, Bürgschaftsvertrag, Verbraucherverträge, Verträge mit selbständigen kaufmännischen Hilfspersonen und kaufmännischen Transport- und Lieferverträgen (10).
Weiter geht es mit der ungerechtfertigten Bereicherung (11), den Unerlaubten Handlungen (12), der Geschäftsführung ohne Auftrag (13), der „Gefährdungshaftung“, (14), dem „Sachenrecht“ (15), dem Arbeitsrecht“ (16), dem „Gesellschaftsrecht“ (17), dem „Wettbewerbsrecht“ (18), dem Gewerblichen Rechtsschutz (19) und schließlich und endlich einigen Ausführungen zu prozessualen Fragen und zur Insolvenz (20).
Der Band, der durchzogen ist mit Schaubildern und Fallbeispielen (ohne echte Falllösungen) schließt mit einer für den Nutzer erträglichen Liste weiterführender Literatur und einem ausführlichen Sachverzeichnis. Der Preis ist, angesichts des Umfangs von fast 600 Seiten mit 36 Euro als sehr preiswert zu bezeichnen – auch wenn wir wissen, dass viele Studierende hiervon abgeschreckt sein werden. Hier haben sie das Lehrbuch, das nicht nur sämtliche mögliche Vorlesungsformen des Wirtschaftsrechts (an Fachhochschulen) abdeckt, sondern auch im Berufsleben als Nachschlagewerk jederzeit herangezogen werden kann.

Peter Müssig, Wirtschaftsprivatrecht. Rechtliche Grundlagen wirtschaftlichen Handelns, 24. Auflage, Heidelberg 2024, 580 S., 36 Euro.

 

Wirtschaftsprivatrecht (2)

Nicht so umfangreich, aber möglicherweise genau das richtige Maß der Stoffzusammenstellung beinhaltend ist das zu Beginn des neuen Jahres in vierter Auflage erschienene Werk von Constanze Janda und Udo Pfeifer zum „Wirtschaftsprivatrecht“ hier zu erwähnen. Beide Autoren hatten im Jahre 2007 -, damals noch Wissenschaftliche Mitarbeiter an der Universität Jena, das Werk erstmals noch unter dem Reihennamen „Crash Kurs“ herausgebracht. Der Band gliedert sich – wie schon in der Erstauflage – in die Abschnitte „Bürgerliches Recht“. „Handelsrecht“. „Gesellschaftsrecht“ sowie in insgesamt 15 Unterkapitel. Die Autoren lagen von Anfang an richtig und haben ihre Kapitel mit zahlreichen Beispielen, Lernkontrollfragen und auch einigen Übersichten durchsetzt. Das schriftbild ist dabei sehr angenehm lesbar, so dass Studierende das werk auch gut unterwegs lesen können und – die allgemeine Konzentrationsfähigkeit hat bekanntlich abgenommen – auch am Schreibtisch nicht durch ein kleines Schriftbild nicht vom Lesen abgeschreckt werden. Der band schließt mit insgesamt zwölf Fällen mit Lösungen, so dass Lernende – nachdem sie zunächst die Lernkontrollfragen in den Kapiteln hoffentlich verwendet haben, nunmehr in einer weiteren Steigerung auch noch in ihrem Schwierigkeitsgrad angemessene Fälle lösen können. Danach gibt es noch ein Glossar mit knapp gefassten Definitionen sowie schließlich ein Literaturverzeichnis und das übliche Sachverzeichnis.
Fazit: ein ganz ausgezeichnetes Hilfsmittel, das die Rechtsänderungen im BGB-Gesellschaftsrecht sowie die Schulrechtsänderungen zur Digitalisierung des Zivilrechts in der Neuauflage verarbeitet hat.

Janda/Pfeifer, Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen, 4. Auflage 2025, ISBN: 978-3-8252-6253-2

 

Arbeitsrecht

„In der Kürze liegt die Würze“, so mag man nicht nur über den hier vorzustellenden Band zum Arbeitsrecht urteilen. Die Reihe „Jurakompakt – Studium und Referendariat“ ist nun schon einige Jahre am Markt und hat ihr Scheckkartenformat bislang nicht eingebüßt – auch wenn die Verkaufspreise der Bände inzwischen von 9,90 Euro auf 14, 90 gestiegen sind. Das Postkartenformat lässt sich in jeder Sakkotasche (oder Handtasche) unterbringen und ermöglicht es, immer wieder zwischendurch seine Kenntnisse zu vertiefen. Die Reihe ermöglicht es insbesondere in Fächern, wo vielleicht nicht der eigene Schwerpunkt liegt, die notwendigen Kenntnisse zu erwerben und sich insbesondere nicht in Meinungsstreitigkeiten zu verlieren, aber gleichwohl Problembewußtsein zu trainieren. Es wird zwar vielleicht ein wenig geschummelt mit der Schriftgröße, aber dem Augsburger Ordinarius Martin Maties gelingt es in einem Bändchen, auf nunmehr 225 Seiten in elf Kapitel, einen Gesamtüberblick über das Arbeitsrecht zu vermitteln – und zwar von einer Einleitung und einer Darstellung der Entstehung von Arbeitsverhältnissen bis hin zur Mitbestimmung.
Trotz der gebotenen Kürze enthält der Band ein Verzeichnis wichtiger Literatur, zahlreiche Schaubilder und Übersichten wie auch einige instruktive Fallbeispiele, die auf Originalrechtsprechung beruhen. Auch Prüfungsschemata sind enthalten. Zwar ist auch hier der Leser gehalten, die zitierten Vorschriften jeweils nachzulesen, aber der Band gibt Übersicht in einem normenarmen und oftmals verworrenen Gesetzeswerk. Die 15 Euro sollte jeder lernende Jurist sowie auch Nebenfächler in die Hand nehmen. Es lohnt sich!

Martin Maties, Arbeitsrecht. 8. Auflage, München 2025, 229 S., 14, 90 Euro (ISBN 978-3-406-82542-2)

 

Behindertenarbeitsrecht

Bei dem hier vorzustellenden Band aus der bekannten gelben Reihe des Nomos Verlags fällt zunächst der relativ geringe Preis auf. Bei den ebenfalls in letzter Zeit erschienenen Bänden zum IT-Recht muss man regelmäßig mindestens 20 Euro mehr Geld ausgeben. Und die Materie, sie ist keineswegs weniger komplex!
Die zwei Autoren, die das Werk von der Begründerin Bettina Schmidt übernommen haben, präsentieren und ausführlich die komplexen Regelungen der Behindertenarbeitsrechts aus dem SGB IX sowie ergänzend auch Regelungen zum allgemeinen Arbeitsrecht wie etwa aus dem AGG. Denn in beiden rechtsgebieten soll ja die Diskriminierung Behinderter vermieden bzw. verhindert werden. Ohne in diesem Zusammenhang auf die wirklich unendlichen Details dieser Rechtsmaterie eingehen zu können, beschleicht doch den Leser das Gefühl, dass das Behindertenarbeitsrecht ein erneutes Beispiel für ungenügendes Zusammenwirken von Arbeits- und Sozialrecht darstellt, wie wir es etwa während „Corona“ besonders beim Verhältnis des Arbeitssicherheitsrechts zum sozialen Recht der Prävention nach dem SGB VII gesehen haben. Im Ergebnis erscheint die Kündigung eines Behinderten zwar theoretisch möglich, aber praktisch nur unter gleichzeitiger Beachtung von Mindest- und Höchstfristen im Rahmen eines Zeitraums von wenigen Tagen möglich Hier steigen nicht nur Kleinbetriebe sicherlich aus. Aber namentlich Kleinbetriebe, die etwa nicht unter das Erfordernis einer Beschäftigungspflicht von 5 % Behinderter nach § 154 SGB IX fallen (aber dennoch aus dem Topf der Ausgleichsabgabe Mittel für Eingliederungshilfen in den Arbeitsmarkt beziehen können), werden – wie es der bisherigen Praxiserfahrung entspricht – weiterhin nur bereits langjährig Beschäftigte und Familienangehörige weiterbeschäftigen, wenn diese plötzlich eine Behinderung erwerben. Die Aktive Neubeschäftigung solcher Menschen erscheint gerade nach Lektüre dieser ausgezeichneten Darstellung als zu riskant, da u. U. existenzgefährdend.

Oder sollte übrigens die eingangs dargestellte Komplexität auch hier – wie in vielen anderen Bereichen der bürokratischer Regelungen – am Ende nur durch den Einsatz einer KI bewältigt werden können? So müssten dann doch noch auch die anderen teureren gelben Bändchen erworben werden.

Bettina Schmidt/ Christoph Gottbehüt/ Mira Gathmann, Schwerbehindertenarbeitsrecht. 4. Auflage, Baden Baden 2025, 291 S., 49 Euro (ISBN 978-3-7560-0779-0).

 

Compliance

Dass „Compliance“, also „Regeltreue“, kein Modewort geblieben ist, zeichnete sich schon vor Jahren deutlich ab. Denkt man über das Phänomen etwas nach, so kann man zu der Erkenntnis gelangen, dass es früher bedeutend einfacher war, sich „regeltreu“ zu verhalten. Denn einmal gab es weniger Vorschriften und zum anderen stand kaum jemand so sehr in der Öffentlichkeit wie heute nahezu jedes Unternehmen in unserer heutigen, durch das Internet vernetzten Welt.
Und die Gefahr für Unternehmen droht heute nicht nur von drastisch angehobenen Rahmen für Straf- und Bußgeld sowie zivilrechtliche Haftung, sondern auch von Reputationsschäden, die entstehen können, wenn – in vielen Fällen verstärkt durch das Verhalten von Behörden und Gerichten – Regelverstöße „die Runde“ machen. Skandalisierungen werden somit immer weniger steuerbar und verlangen daher, dass Unternehmen ihnen schlicht zuvorkommen müssen. Gefragt ist damit ein Beherrschen von Risiken im Sinne eines Compliance-Managements (CMS).
Vorzustellen ist hier die nun schon dritte Auflage des Handbuchs „Compliance Management im Unternehmen“, das den Untertitel „Grundlagen, Erfolgsfaktoren und praktische Umsetzung“ trägt. Herausgeber ist mit Martin Schulz ein Frankfurter Rechtsanwalt und Professor für Wirtschaftsrecht, der von insgesamt 40 Autorinnen und Autoren ganz überwiegend aus der Anwaltschaft unterstützt wird. Der Herausgeber gibt zunächst einen konzisen Überblick über „Compliance Management – Grundlagen, Orientierungshilfen und Erfolgsfaktoren“, worunter auch das Reputationsmanagement rechnet. Marcus Böttger bringt „Compliance Management und Strafrecht“ zusammen. In die Unternehmensorganisation steigt näher ein Christian Rau, der Compliance Management als Schnittstellenaufgabe definiert. Dass ein verbindlich gemachter „Code of Conduct“ helfen kann, Compliance-Pflichten in Arbeitsverhältnisse zu implementieren, zeigt der Beitrag von Daniel Benkert. Weitere Kapitel sind der Implementierung von Hinweisgeber-Systemen, dem Kommunikationsmanagement und Schulungen, den Auswirkungen einschlägiger ISO-Standards, dem Management interner Untersuchungen, , dem Risiko- und Chancenmanagement, Auditverfahren, der Compliance im Mittelstand und speziell der Datenschutz-Compliance (3 Kapitel), der ESG-Compliance (5 Kapitel) gewidmet. Weitere Kapitel betreffen einzelne Branchen bzw. Rechtsregime: Kreditinstitute, Geldwäschebeauftragte, Sanktionen durch Staaten und Staatensysteme, Exportkontrolle, M & A-Transaktionen, Kartellrecht, Vergaberecht und das Steuerrecht (Tax-Compliance).
Der Band gibt einen aktuellen Überblick über solche Rechtsgebiete, die unbedingt in ein CMS eingebunden werden sollten, soweit sie für die Rechtanwender einschlägig sind. Ein vorzügliches Werk, das trotz rund 1200 Seiten noch als „handlich“ zu bezeichnen ist.

Martin Schulz, Handbuchs „Compliance Management im Unternehmen“, 3. Auflage 2025, ISBN: 978-3-8005-1931-6

 

Kartellrecht

Die so genannte 11. GWB-Novelle von 2023 ist Gegenstand ausgerechnet der 11. Auflage eines seit langem gut eingeführten Erläuterungswerks zum deutschen Kartellrecht. Das Werk ist untrennbar mit der Kanzlei Gleiss Lutz verbunden, allerdings ist die Bearbeitung nunmehr vom „Stammhaus“ in Stuttgart auf die „Filiale“ in Frankfurt gewechselt – von Honorarprofessor Dr. Rainer Bechtold zu Dr. Wolfgang Bosch (unter Mitarbeit von Dr. Alexander Fritsche).
Hatte sich der Kommentar seit der Erstauflage 1992 auf die Kommentierung es deutschen Rechts zu beschränken versucht, so hat mit dem neuen EU-Recht der Digitalisierung – insbesondere in Gestalt des neuen Digital Markets Acts – das Europarecht im Laufe der Zeit immer mehr Einzug in die deutsche Rechtspraxis und damit auch in die Kommentierung gehalten. Denn das Anliegen des Gründers Bechtold war vor allem die Praxisrelevanz der – ausführlicher – zu kommentierenden Normen.
Die frühere „Einführung“ heißt jetzt „Einleitung“ und gibt aber nach wie vor auf ziemlich genau 30 Seiten wieder, was der Nutzer in dem Kommentar vorfinden wird. Zunächst aber wird die Entwicklung des Kartellrechts seit Beginn im Jahre 1923. Hier werden auch die einzelnen GWB-Novellen aufgeführt. Der Kommentar verzichtet auf die Kommentierung des Vergaberechts im so genannten Oberschwellenbereich, das EU-Richtlinien umsetzt (§§ 87 bis 184 GWB) und weist nur den Gesetzestext als Anhang B. 1 nach (insoweit hätte auch direkt auf den entsprechenden Kommentar aus der Reihe von Ziekow/Völlink verwiesen werden können (hierzu Wiemers, DÖV 2/2025, S. 80).
Wie seit je, umfasst der Anhang wieder einen erheblichen Teil des Bandes. Er beginnt mit einer Wiedergabe der 11. GWB-Novelle durch den „Altautor“ Rainer Bechtold, die es ermöglicht zu ermitteln, was nun jüngst am deutschen Kartellgesetz geändert wurde und was sich der Gesetzgeber (möglicherweise) hierbei gedacht hat. Erst danach folgen die schon bisher üblichen Anhänge, die mit dem Europäischen Recht (A.) beginnen und Auszüge aus dem AEUV sowie die Kartellverfahrens-Verordnung sowie die Fusionskontroll-Verordnung enthalten. Teil B. zur Deutschen Gesetzgebung enthält neben dem Kartellvergaberecht Auszüge aus dem SGB V und dem SGG, das Buchpreisbindungsgesetz, die Kartellkostenverordnung die noch recht junge Verordnung über die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe. In Teil C. folgen schließlich insgesamt elf „Bekanntmachungen zum GWB“.
Mit der 11. Novelle hatte der Gesetzgeber u. a. die fortschreitende EU-Gesetzgebung zur Regulierung des digitalen Binnenmarkts zu verarbeiten. Hierzu stellt etwa die Kommentierung zum neuen § 32 f GWB fest, dass die Vorschrift auf so genannte Torwächter i. s. v. Art. 3 des Digital Markets Act nicht anwendbar ist (§ 32 f, Rdnr. 5). Gleichwohl muss sich ein nationales Gesetz und muss sich eine Kommentierung hierzu verhalten, weil das EU-Recht zur Regelung des digitalen Binnenmarktes in Form von Verordnungen entwickelt wird, sich die EU mit anderen Worten gar nicht erst mit dem Versuch einer Marktregulierung via Richtlinien aufhält. Dennoch ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob – wie sich neue EU-Verordnungen auszudrücken – andere rechtsgebiete wie das Kartellrecht tatsächlich „unberührt“ bleiben. Hier werden wir in den kommenden Jahren noch eine regelmäßige Begleitung auch durch die Kommentarliteratur erleben. Der „Bechtold/Bosch“ nimmt sich dieser Aufgabe offenbar an (vgl. etwa § 20, Rdnr. 36, § 32 g, Rdnr. 1 ff.).
Wir dürfen gespannt sein, wie namentlich der hier vorgestellte Kommentar das nun 102 Jahre alte Gesetz weiterhin in die Zukunft begleiten wird.

Bechtold/Bosch – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kommentar), Verlag C.H. Beck, 11. Auflage 2025, 1.344 Seiten, ISBN: 978-3-406-81047-3

 

Vertriebsrecht

Zum Abschluss dieser aktuellen Zusammenstellung ein Kompendium, das bereits 1996 erstmals erschienen ist, das „Handbuch Vertriebsrecht“ . Der gewaltige, rund 3200 Seiten umfassende Band beinhaltet ein Rechtsgebiet, das naturgemäß erst einmal erklärt werden. Dies tut Mitherausgeber Michael Martinek im ersten Paragraphen des ersten Kapitels „Vertriebsrecht als Rechtsgebiet“. Dort zeigt er auch auf, in welchem Maße die einzelnen Auflagen im Umfang jeweils angewachsen sind. Seine Definition des Vertriebsrechts lautet: Vertriebsrecht ist das Vertrags- und Wirtschaftsrecht des Vertriebs oder – synonym – des Absatzes von Waren oder Dienstleistungen“. Es liegt nahe, dass nach einem solchen Werk, zu dem auch eine Formularsammlung existiert, ein enormes Bedürfnis in weiten Teilen der Wirtschaft besteht. Denn Themen sind: Betriebs- und absatzwirtschaftliche Hintergründe, Vertragstypen, Compliance, Verbraucherschutz E-Commerce, Direktvertrieb, Fernabsatz, Produkthaftung, Versicherbarkeit, Absatzmittler, Handelsvertreter, Franchise, Kommissionierung Vertragshändler, Fachhändlervertrag, Schnellsysteme, Direktvertrieb, Influencer-Verträge, Vertriebskartellrecht, Geoblocking, Rabatt- und Bonusgestaltung, Wettbewerbsrecht, Datenschutz, Branchenspezifische Besonderheiten – von Automobilen bis zur Kunst, Außenwirtschaftsrecht, Länderberichte – von Ägypten bis Australien, Prozessrecht sowie Schiedsverfahren und Mediation.
Selbstverständlich weist das Handbuch auch Querverweise auf, wenngleich dies nicht sehr häufig vorkommt. Allgemein lassen die Nachweise aber keine Wünsche offen. Der relativ hohe Preis des Bandes vermindert sich, wenn man seinen Gesamtumfang betrachtet. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass diejenigen, die ihn beschaffen, damit schon bald auch Geld verdienen werden und rechtliche Risiken vermindern können. Wer sich berufsmäßig mit Vertriebsfragen befasst, kommt jedenfalls im Beratungsbereich nicht um dieses Werk herum. Auf die Neuauflage auch des Formularbandes dürfen wir gespannt sein.

Martinek/Semler/Flohr, Handbuch Vertriebsrecht, Verlag C.H. Beck, 5. Auflage 2024, ISBN: 978-3-406-74092-3

 

Öffentliches Wirtschaftsrecht

Zum Abschluss soll noch ein Blick in das seit vielen Jahren etablierte „Juristische Kurz-Lehrbuch“ Öffentliches Wirtschaftsrecht von Jan Ziekow geworfen werden, das im vergangenen Jahr in sechster Auflage erschienen ist.
Der Autor beginnt seine Darstellung mit wenigen Ausführungen zur „Studienrelevanz des Öffentlichen Wirtschaftsrechts“ (§ 1), worin er vor allem die Verzweigung des Rechtsgebiets mit anderen Teilen des Öffentlichen Rechts herstellt. Erst danach setzt die eigentliche Darstellung des Rechtsgebiets ein, beginnend mit einem sehr knappen Überblick über die geschichtliche Entwicklung des Verhältnisses von Staat und Wirtschaft (§ 2). Kein Wunder, hatte sich doch Ziekow seinerzeit mit einer historischen Schrift zu „Freiheit und Bindung des Gewerbes“ habilitiert.
Die Darstellung der Gegenwart beginnt mit einem Kapitel über „Die Ordnung des Öffentlichen Wirtschaftsrechts“ (§ 3). Bereits in diesem Kapitel zeigt sich die überlegene didaktische Konzeption des Bandes, da Ziekow das Kapitel mit einem grundlegenden Fall einleitet, der graphisch hervorgehoben (grau unterlegt) ist. Auch finden wir in diesem Kapitel eine schematische Übersicht über dieses Rechtsgebiet sowie weitere Grafiken. Im Kapitel finden wir die Darstellung des Wirtschaftsverfassungsrechts und das einschlägige europäische Primärrecht. Nachdem Ziekow das gesamte Kapitel mit kurzen Bezugnahmen zu seinem Grundfall durchzogen hat, findet der Leser am Ende ein Lösungsschema hierzu. Die Nachweise von Literatur und Rechtsprechung erfolgt reichlich in den Fußnoten; am Ende jedes Kapitels erfolgen knappe, aber gut gewählte Hinweise zu weiterführender Literatur. Auf die Darstellung des geistesgeschichtlichen Hintergrundes verzichtet Ziekow hier; auf ihn wird knapp in § 2 eingegangen.
Das nächste Kapitel ist der Darstellung der „Organisation der Wirtschaftsverwaltung“ gewidmet (§ 4). Die Darstellung schließt auch die Indienstnahme und Beleihung Privater mit der Wirtschaftsverwaltung mit ein.
Mit § 5 beginnt ein zweiter Abschnitt des Lehrbuchs, der mit „Staatliche Einflussnahmen auf wirtschaftliches Handeln“ überschrieben ist. In § 5 werden zunächst die „Einwirkungsformen und -instrumente“ aufgezeigt, dem das „Subventions- und Beihilfenrecht“ (§ 6) folgt, das einen kleinen quantitativen Schwerpunkt der Darstellung bildet.
Der dritte Abschnitt ist überschrieben mit „Der Staat im Markt“ und beginnt mir „Öffentliches Unternehmens- und Wettbewerbsrecht (§ 7), dem – auch logisch „Privatisierungsrecht“ folgt (§ 8). Der Abschnitt schließt mit einem Kapitel über „Das Recht der Vergabe öffentlicher Aufträge“ (§ 9).
Der vierte Abschnitt über „Bereiche des Öffentlichen Wirtschaftsrechts mit primär ordnungsrechtlicher Zielsetzung“ bringt die klassischen Materien „Gewerberecht“ (§ 10), „Handwerksrecht“ (§ 11) und „Gaststättenrecht“ (§ 12). Im inzwischen kompetenziell in die Verantwortung der Länder übertragenen Gaststättenrecht orientiert sich Ziekow am fortbestehenden Bundesgesetz, während im Handwerksrecht die neueste Reform des Jahres 2020 leider nicht berücksichtigt wird. Darin wurden sehr wohl wieder andere Regelungsziele als die Gefahrenabwehr verfolgt.
Der fünfte Teil des Bandes behandelt die „Regulierung von Infrastrukturen“, wobei in einem ersten Kapitel die „Grundgedanken und Strukturen eines Regulierungsrechts“ entfaltet werden (§ 13). Das Regulierungsrecht wird sodann an „Telekommunikation“ (§ 14) und „Energiewirtschaft“ (§ 15) exemplifiziert.
Fazit: Ein Lehrbuch, das alle wesentlichen Inhalte des Öffentlichen Wirtschaftsrechts vermittelt und hierbei ein überlegenes didaktisches Konzept verfolgt.

Jan Ziekow, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Verlag C.H. Beck, 6. Auflage 2024, ISBN: 978-3-406-79928-0

Veröffentlicht von on Feb. 10th, 2025 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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