Guter Rat ist teuer, wenn es um Rechtsstreitigkeiten geht. Viele haben eine Rechtsschutzversicherung für den Fall, dass sie einmal Unterstützung von einem Anwalt brauchen sollten. Doch nicht in allen Fällen greift der Schutz, die Versicherung zahlt nicht. Alles Wichtige zur Rechtsschutzversicherung und was im Ernstfall zu tun ist, zeigt folgender Beitrag.
Welche Rechtsschutzversicherung greift wann?
Es gibt zahlreiche unterschiedliche Rechtsschutzversicherungen, etwa für Mietrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht oder Privatrecht – verschiedene Rechtsfälle sind also nur dann abgedeckt, wenn die Bausteine der Rechtsschutzversicherung entsprechend zusammengestellt wurden. Es gilt also bei Vertragsabschluss genau zu überlegen, welche Bausteine man zur Absicherung wirklich braucht und welche eher unnötig sind. Die meisten Rechtsschutzversicherungen enthalten Privat-, Verkehrs- und Arbeitsrechtsschutz in einem Paket, der Mietrechtsschutz wird oft extra angeboten.
Wichtig: Bereits laufende Rechtsverfahren können durch den Neuabschluss einer Versicherung nicht abgedeckt werden. Oftmals sind zudem Wartezeiten (je nach Police ca. 3 bis 9 Monate) einzuhalten, nach deren Ablauf der Rechtsschutz erst greift.
In vielen Fällen zahlt die Versicherung nicht
Trotz einer Rechtsschutzversicherung kann es passieren, dass diese nicht zahlt. Etwa, wenn das Rechtsgebiet oder der Versicherungsfall nicht durch die Versicherung abgedeckt sind oder die Wartezeit noch nicht abgelaufen ist. Das gilt auch, wenn etwas mutwillig verursacht wurde, z. B. eine mutwillige Sachbeschädigung oder Körperverletzung. Im Strafrecht können Versicherungen zwar Beratungsleistungen bieten und unterstützend im Verfahren zur Seite stehen, bei einer rechtskräftigen Verurteilung müssen die Kosten jedoch selbst bezahlt werden. Vorsicht ist auch bei den Beiträgen zur Versicherung geboten. Wurden diese nicht pünktlich gezahlt, entfällt der Versicherungsschutz. Ebenso nicht zahlt eine Rechtsschutzversicherung etwa bei Familien- und Erbstreitigkeiten, Schadensersatzklagen, Geldstrafen und Geldbußen sowie vorsätzlichen Straftaten. Allerdings gibt es bei vielen Versicherungen die Möglichkeit, sich im Bereich Strafrecht trotzdem abzusichern, etwa für den Fall von fahrlässigen Vergehen.
Tipp: Bei jedem Schadensfall ist zunächst Kontakt zur Rechtsschutzversicherung aufzunehmen, die einen informiert, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind oder nicht. Ein Rechtsanwalt für das entsprechende Fachgebiet kann diese Anfrage auf Kostendeckung nach einer ersten Beratung für seine Klienten übernehmen.
Im Streitfall überlegt handeln
Im Ernstfall sollte man zunächst Ruhe bewahren. Nicht immer muss gleich ein teurer Rechtsstreit eingeleitet werden. Manchmal hilft schon eine erste Beratung beim Anwalt, die für Versicherte mit einer Rechtsschutzversicherung oft sogar kostenlos ist. Erst wenn in der Beratung klar wird, dass ein Rechtsstreit sinnvoll und erfolgversprechend ist, geht die Anfrage auf Kostenübernahme an die Rechtsschutzversicherung. Nach der Deckungszusage übernimmt die Rechtsschutzversicherung dann die Kosten des Rechtsstreits.
Welche Kosten werden übernommen?
Hat die Rechtsschutzversicherung einmal ihre Deckungszusage erteilt, übernimmt sie neben den Anwaltskosten auch die entstehenden Gerichtskosten, sollte es nicht zu einer außergerichtlichen Einigung kommen. Darüber hinaus werden alle Kosten für gerichtliche Zeugen und Sachverständige erstattet. Auch Kautionszahlungen bei Straftaten, und erstattungspflichtige Kosten der Gegenseite bei Niederlage vor Gericht sind meist enthalten. Wird der Fall gewonnen, muss der Gegner des Rechtsstreits die Kosten für beide Seiten übernehmen. Die Versicherung holt sich die entstandenen Kosten dann von der Gegenseite zurück. Kommt es zu einem Vergleich, werden Gerichts- und Anwaltskosten ebenfalls übernommen. Eventuell anfallende Bußgelder und Strafzahlungen sind davon ausgenommen.
Tipp: Es ist ratsam, die Rechtsschutzversicherung über alle Entscheidungen während laufender Verfahren zu informieren, um eine mögliche Übernahme von Leistungen nicht zu gefährden.