Das Premiumprodukt zum Urheberrecht

Der Fromm/Nordemann erscheint nun zweibändig und im Schuber

Matthias Wiemers

Es gibt wenige Kommentierungen und Lehrwerke, die für ein Rechtsgebiet eine dominierende Stellung einnehmen. Fällt einem für den Unlauteren Wettbewerb etwa ein graues Werk aus dem Beck-Verlag ein, so ist dies für das Urheberrecht der Fromm/Nordemann vom W. Kohlhammer Verlag. Nachdem das Werk bislang immer einbändig und über mehrere Auflagen im typischen „Kohlhammer-Gelb“ daherkam, ist es nun weiß geworden und hat – nebst einem kleinen Ergänzungsband – Platz in einem Papp-Schuber erhalten.

Der seit 1966 – praktisch zum Inkrafttreten des UrhG – bestehende Kommentar erscheint zwar nicht jährlich, aber sein Inhalt ist doch einem ziemlichen Wandel unterworfen, wobei dies spätestens seit der Vorauflage bereits stark von dem Phänomen der „Digitalisierung aller Lebensbereiche“ erfasst und getrieben war.
Heute umfasst das Titelblatt des ersten Bandes schon die Bezeichnung „Kommentar zu Urheberrechtsgesetz inkl. GPL/Open Source Software-Recht“.
Der Band beginnt mit einem ausführlichen Abkürzungs- und Literaturverzeichnis, sodann folgen Gesetzestexte, nämlich das Urheberrechtsgesetz, das Verlagsgesetz, das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz, die Portabilitätsverordnung der EU und die „Marrakesch-Verordnung“ der EU, die den internationalen Verkehr mit Lesewerken für sehbehinderte Personen regelt, sowie Auszüge des Einigungsvertrages.
Der nachfolgende Kommentar kommentiert vollständig das Urheberrechtsgesetz.
Im zweiten, sehr schmalen Band von aber immerhin auch über 600 Seiten werden sodann das Verlagsgesetz und die übrigen vorstehend aufgeführten Kodifikationen kommentiert. Das abschließende Stichwortverzeichnis umfasst allein über 200 Seiten, und da man die beiden Bände nebeneinanderlegen kann, hilft das Verzeichnis besonders beim Auffinden von Fundstellen im fast 3000 Seiten umfassenden Hauptband. Diese verlegerische Entscheidung ist wegen ihrer Praktikabilität zu begrüßen.
Die gut 50 Seiten umfassende Einleitung zur Kommentierung des UrhG, die von zahlreichen Kommentatoren mitgestaltet wurde, gibt nicht nur einen Überblick über die Materie, sondern zeigt etwa auch die historische Entwicklung vor und nach dem UrhG 1965 auf und gibt schließlich einen Überblick über das einschlägige EU-Recht. Wer sich mit dem Urheberrecht vertraut machen will, ist hier an der richtigen Adresse.
Das vorstehend bereits angesprochene Phänomen der Digitalisierung hat in der Tat auch Veränderungen in diesem Kommentar bewirkt. So weist etwa die dem Rezensenten vorliegende 11. Auflage (2014) noch keinen Eintrag unter dem Stichwort „Künstliche Intelligenz“ im Stichwortverzeichnis auf. In der 13. Auflage sind es über 60 Zeilen und etwa gleich viele Fundstellen (beim Begriff der „Digitalisierung“ – 2014 bereits vorhanden – bleibt es sich praktisch gleich).
In den Kommentierungen fällt auf, dass die Vergleichsperspektiven aus der Einleitung sich immer wieder wiederholen: Sehr oft wird ein Blick auf die frühere Rechtslage geworfen und ebenso wird ein Blick auf Regelungen der EU geblickt, einschließlich der Frage, ob der nationale Gesetzgeber EU-Vorgaben wohl angemessen in deutsches Recht umgesetzt hat.
Abschließend stellt sich die Frage nach dem Preis: Für rund 3500 Seiten muss der Erwerber inzwischen 349 Euro aufwenden und darf sich sodann für etwa fünf Jahre im Besitz einer „aktuellen“ Kommentierung wissen. Für das viele „Kleingedruckte“, aus dem die beiden Bände ausschließlich bestehen, erhält man eine Fülle von Informationen, die es in einer solchen Qualität wohl niemals sonst gibt. Es lohnt sich, und Herausgebern wie Verlag sind zahlreiche weitere Auflagen zu wünschen.

Fromm / Nordemann, Urheberrecht. Kommentar zu Urheberrechtsgesetz, EU-Portabilitätsverordnung, Verlagsgesetz, General Public License (GPL), neu: Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz, Kohlhammer Verlag, 13. Auflage 2024, 3.682 Seiten; 349,00 Euro, ISBN: 978-3-17-043860-6.

Veröffentlicht von on März 3rd, 2025 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

Hinterlassen Sie einen Kommentar!