Mythos ASD

Das Standardwerk von Joachim Merchel (Hrsg.) bringt Licht ins Dunkel

Matthias Wiemers

Der kenntnisreiche Leser mag nun vielleicht meinen, „Mythos“ sei ein wenig dick aufgetragen, wenn es um den Allgemeinen Sozialdienst (im Jargon der Fachleute kurz „ASD“ genannt) geht.
Gleichwohl muss festgestellt werden, dass der Begriff in Lehrwerken im Sozialrecht kaum erwähnt, geschweige denn erläutert wird. Wenn er erwähnt wird, dann geht es dabei um Fallgestaltungen nach dem SGB VIII. Wer sich aber näher damit beschäftigt, der stellt fest, dass der ADS zwar meistens beim Jugensamt angeseidelt ist, aber keineswegs immer. Zumal bekanntlich die Jugendämter in der Regel beim Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ressortieren.
Im erstmals 2012 erschienenen und von dem inzwischen im Ruhestand befindlichen Professor der FH Münster Joachim Merchel werden die Unwissenden belehrt, indem sowohl die geschichtliche Entwicklung wie auch die organisatorische Zuordnung bzw. die Möglichkeiten derselben ausführlich geschildert werden.
Merchel wird dabei von insgesamt 30 Mitautorinnen und Mitautoren unterstützt, die ein Standardwerk mit inzwischen 38 Kapitel hervorgebracht haben. So erfährt man etwa im ersten und historischen Kapitel von Merchel, dass der ASD aus der FaFü als unmittelbarer Vorläuferorganisation hervorgegangen ist, die aus den 1920er Jahren stammt. Wenn man etwas blättert und hier und da ins Buch hineinliest, erfährt man, dass es sich hierbei um die Familienfürsorge handelte (z. B. auf S. 11). Überhaupt zeigt uns das erste Kapitel viele interessante Aspekte auf, etwa die ursprüngliche Rolle der Kommunen und ihre zunächst durch Ehrenamtliche Personen erbrachten Leistungen und sodann die allmähliche Professionalisierung des Berufs – bis hin zu seiner Akademisierung seit den 1970er Jahren. Insofern ist auch interessant, dass zunächst Fürsorgerinnen zu den Famielen gingen und ihre männlichen Kollegen im Innendienst, die gar nicht spezifisch ausgebildet waren, über die Leistungen an die Bedürftigen zu entscheiden hatten.
Der ASD ist im Ergebnis wie folgt gekennzeichnet: Er beschäftig hauptamtliche Fürsorger/innen bzw. Sozialarbieiter/innen, die eine Fachausbildung bzw. ein Studium absolviert haben, und es finden Entscheidungen durch die Fachkräfte selbst statt, mithin ist die Unterscheidung zwischen Außendinst und Innendiesnt aufgehoben. Aufsichtsogan ist die kommunale Vertretungsköroerschaft (vgl. Übersicht S. 30).
Acuch erfahren wir, dass in Westdeutschland am Ende der 80er Jahre nur 5 % der Kommunen keinen ASD hatten, wobei dieser zu 78 % bei den Jugendämtern angeseidelt war, tewileise zudem bei einem Jugend- und Sozialamt bzw. dem Sozialamt wie auch bei einem sonstigen Amt (Übersicht S. 11). Die „organisatorische Verortung des ASD“ ist Thema des zweiten Kapitels. Hier erfahren wir nebenbei, dass in einigen Bundesländern – etwa in NRW – Jurgendömter auch in kreisangehörigen Gemeinden errichtet werden dürfen, so dass bundesweit rund 700 Jugendämter existieren (S. 33). Auch dies ist ein wichtiger Hinweis, weil die Beschäftigung allein mit dem Bundesrecht des SGB VIII diese Erkenntnis nicht liefern kann und es wichtig ist, sich über die Vielfalt der möglichen organisatorischen Gelstaltung einer Kommune klar zu werden. Der Band enthält dann auf S. 33 eine Übersicht über das beosilhafte Organigramm einer mittelgroßen Kommune (kreisfreie Stadt oder Landkreis), wo dem Jugendamt die Zentralen Dienste, der ASD, die offene Jugendarbeit und die Kindertagspflege zugeordnet ist, während der ASD wiederum selbst aus der Bezirkssozialarbeit, der Jugendgerichshilfe und dem Adoptions- und dem Adoptions- und Pflegekinderdienst besteht, mmithin eher notwendig hoheitlichen Aufgaben, während die übrigen Dienste des Jugendamts auch durch freie Träger versehen werden können.
Das Kapitel wie insgesamt der Band enthalten aber noch zahlreiche weitere Übersichten und Schaubilder und zeigen damit auch auf, welche organisatorischen Alternativen es gibt, um Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe und darutner eines ASD in eine kommunale Verwaltugnsstruktur einzubinden. So heißt es schon in der vom Herausgeber geschriebenen Einleitung, das Handbuch könne und solle „auch als ein Beitrag zu einem fachlich profilierten Sozialmanagement gelesen werden“ (S. 7). Merchel zeigt in diesem Sinne im dritten Kapitel auch, wie „Organisationsgestaltung im ASD“ geht.
Alles in allem werden alle generell und aktuell wichtigen Themen behandelt, das Phänomen ASD systematisch erschlossen.
Der Band ist ein absoolutes Muss für Theorie und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe.
Es zeigt sich einmal mehr auch, welche wichtige Position der Münchner Ernst Reinhardt Verlag einnimmt, wenn es um wirkliche Spzeilliteratur zum groen Themenkomplex der Sozialen Arbeit geht.

Joachim Merchel (Hrsg.)
Handbuch Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Ernst Reinhardt Verlag,
4. Auflage 2023
ISBN: 9783497032211

Veröffentlicht von on Juni 9th, 2025 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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