Stabwechsel beim Klassiker

Utz Schliesky übernimmt die „Allgemeine Staatslehre“ von Zippelius

Matthias Wiemers

Es gibt inzwischen eine ganze Reihe von Lehrbuch-Klassikern, die man schon aus dem eigenen Studium kennt und die damals schon Jahre und mitunter Jahrzehnte auf dem Markt waren. Das möglicherweise älteste juristische Lehrbuch, das immer in derselben Reihe, nämlich den Juristischen Kurz-Lehrbüchern, erschienen ist, ist die „Allgemeine Staatslehre“ von Reinhold Zippelius, der, Jahrgang 1928, dieses Werk erstmals 1969 auf den Markt brachte. Der Rezensent besaß lange die 12. Auflage von 1994 und kann jetzt noch auf die 14. Auflage von 2003 zurückgreifen. Lange Zeit blieben die Veränderungen des Werks moderat, waren etwa in der mir vorliegenden 14. Auflage im fünften Kapitel des zweiten Teils (§§ 41 bis 44) über „Wichtige Staatstypen der Gegenwart“ jeweils die parlamentarische Demokratie, die Präsidialdemokratie der USA, „parlamentsgebundene Präsidialsysteme“ und „Die Räterepublik der UdSSR“ (§ 41) in ihren Wesenszügen umrissen. Modifiziert, so ließ sich ermitteln, gab es dieses Kapitel auch noch bis zuletzt. Dieses gesamte Kapitel ist inzwischen weggefallen und das Werk hat (längst) das größere Format angenommen, das seit nun knapp 20 Jahren die „Kurz-Lehrbücher“ ausmacht. Hatte der Begründer des Werks die 17. Auflage 2017 noch selbst besorgt und war im neuen Format auf 406 Seiten Umfang gekommen, so hat nunmehr mit Utz Schliesky, Kiel, ein jüngerer Autor das Lehrbuch vollständig überarbeitet, und Schliesky bringt es nun auf 452 Seiten und legt etwa zur Hälfte ein neues Werk vor. Da der neue Autor als hauptberuflicher Direktor des Schleswig-Holsteinischen Landtags eher aus der Staatspraxis stammt und zudem das Lorenz von Stein Institut für Verwaltungswissenschaften an der Kieler Universität leitet, durfte man von vorneherein einen größeren Praxisbezug erwarten. Und den liefert der Autor in dem großartigen vierten und letzten Kapitel des zweiten Teiles über die „Transzendenz des Staates“ (§§ 36 bis 40). Bei Zippelius war dieses Kapitel bereits angelegt und erschien in verschiedenen Formen unter dem Titel „Der föderative Aspekt“, wobei es sich bereits mit Staatenbünden und internationalen Organisationen befasste. Schliesky bringt nun einmal mit § 39 eine Darstellung des digitalen Staates und schließt in § 40 mit der Frage nach dem Ende des Staates. Eben dieser Teil lohnt die Lektüre, wenn man sich die aktuellen Tendenzen im digitalen Kapitalismus und gleichzeitig allerorten zunehmenden Tendenzen zum Autoritarismus vergegenwärtigt. Wie lauten hier Schlieskys Stichworte? Er schreibt von der Auflösung von Gewissheiten – in Bezug auf Souveränität, Gewaltmonopol, Individualfreiheit, Gleichheitsrechten und einer Reihe von Gefahren für die Demokratie sowie einer „Beschleunigung“. Es wird eine Zerstörung des überkommen „modernen“ Staates und ein Rückfall in vormoderne Zeiten diskutiert. Besonderen Raum nimmt die Diskussion von digitaler Ethik ein. Der letzte Abschnitt lässt die Frage nach dem Ende der Staaten noch unbeantwortet. Lassen wir den Autor mit seinem letzten Absatz selbst sprechen: „Diese – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – genannten Beispiele ließen sich noch seitenlang vertiefen, zeigen aber eine aktuelle Bedrohungslage für den gegenwärtigen deutschen Staat. Letztlich wird zur Stabilisierung des Staates und zur Steigerung der Akzeptanz der demokratischen Herrschaftsordnung nur eine Rückbesinnung auf das Grundprinzip der Allgemeinen Staatslehre helfen: Staaten haben existenzielle Funktionen für das Zusammenleben der im Staatsvolk zusammengeschlossenen Menschen und dementsprechend wird der Staat an einer Lösung der aktuellen Probleme gemessen. An dieser Problemlösungskompetenz besteht aktuell ein erheblicher Verbesserungsbedarf. All dies ändert aber nichts daran, dass Staaten auch weiterhin gebraucht werden – um der Menschen und Freiheit willen.“
Besonders überzeugend klingt das nicht. Dennoch lässt sich sagen: So lange der Staat als Herrschaftsform besteht – und eben daran lässt Schliesky für die Zukunft massive Zweifel aufkommen – braucht es eine „Allgemeine Staatslehre“ und braucht es dieses Werk. Nicht mehr und nicht weniger.

Zippelius / Schliesky
Allgemeine Staatslehre. Ein Studienbuch
Verlag C.H. Beck, 18. grundlegend neu bearbeitete Auflage 2026
452 Seiten; 34,90 Euro
ISBN: 978-3-406-82502-6

Veröffentlicht von on Jan. 5th, 2026 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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