Grenzüberschreitend sozial

Der NomosKommentar „Europäisches Sozialrecht“ von Fuchs/Janda in 9. Auflage
Cornelia Knappe
Sozialrecht ist, wie (fast) jede und jeder weiß, etwas, das nationalstaatlich geregelt ist. Schließlich kriegt man/frau ja auch sein/ihr Arbeitslosengeld nach SGB III und seine/ihre Grundsicherung nach SGB II und nicht aufgrund europäischer Richtlinien oder Verordnungen. Was verbirgt sich dann aber hinter dem Begriff „Europisches Sozialrecht“?
Das europäische Sozialrecht regelt die Koordinierung und Harmonisierung der nationalen Sozialversicherungssysteme in der EU bei grenzüberschreitenden Situationen, wie z. B. für Wanderarbeitnehmer oder Grenzgänger. Es stellt sicher, dass EU-Bürger ihre erworbenen Ansprüche auf Leistungen wie Renten, Arbeitslosengeld oder Krankengeld nicht verlieren, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten. Dadurch werden Doppelleistungen vermieden und Sicherungslücken geschlossen, ohne ein einheitliches EU-Sozialsystem zu schaffen.
Klar, solche Konstellationen werden in einem gottlob zumindest nach innen immer durchlässiger werdenden Europa zusehends häufiger. Vor allem umfasst das Europäische Sozialrecht die soziale Absicherung der Freizügigkeit von Arbeitnehmern gemäß Art. 45–48 AEUV und die Koordinierung der Sozialleistungen nach Verordnung (EG) Nr. 883/2004. Es gilt für Beiträge, Zuständigkeiten und Leistungsansprüche und geht dem nationalen Recht vor. Ergänzt wird es durch die EU-Grundrechtecharta und die Europäische Säule sozialer Rechte, die faire Arbeitsbedingungen und Sozialschutz fördert. Primärrechtlich basiert das Europäische Sozialrecht auf Art. 151–161 AEUV sowie Art. 153 AEUV für die Kompetenz in der sozialen Sicherung. Wichtige Verordnungen sind insbesondere VO (EG) 883/2004 und VO (EG) 987/2009, die unmittelbar in den Mitgliedstaaten gelten. Die EU harmonisiert nationale Systeme, ohne eigene Leistungen zu finanzieren.
Als das maßgebliche Referenzwerk im Europäischen Sozialrecht gilt seit nun schon drei Jahrzehnten der NomosKommentar von Maximilian Fuchs und Constanze Janda, dessen 9. Auflage jüngst erschienen ist. Er bereitet die zentralen Rechtsquellen umfassend auf und bietet fundierte Argumentations- und Lösungshilfen für nahezu alle Fallgestaltungen in diesem Rechtsgebiet. Nicht zuletzt gibt er seinen Leserinnen und Lesern Orientierung im Dickicht der einschlägigen Verordnungen und Richtlinien.
Die Neuauflage bringt die Kommentierung des Rechts der Koordinierung der sozialen Sicherheit auf den aktuellen Stand und erweitert sie insbesondere im Hinblick auf den Einsatz moderner Technologien in der Koordinierungspraxis. Die aktuellen Portables sind ebenfalls abgedruckt, und das eigene Kapitel zu Rechtsschutzfragen in der Praxis verbessert nochmals  die Handhabbarkeit. Berücksichtigt werden alle geltenden Empfehlungen und Beschlüsse der Verwaltungskommission, die aktuellen Regelungen zur Sozialrechtskoordinierung im Austrittsabkommen (Brexit), aktuelle Vorgaben zum Abkommen über Handel und Zusammenarbeit, die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie wichtige nationale Entscheidungen und schließlich auch selbstredend die neueste deutsch- und fremdsprachige Fachliteratur. Fazit: Fuchs/Janda vereint wissenschaftliche Tiefe mit hoher Praxisrelevanz.
Fuchs/Janda (Hrsg.)
Europäisches Sozialrecht
Nomos Verlag, 9. Auflage 2025
1.234 Seiten; 179,00 Euro
978-3-7560-1001-1
Veröffentlicht von on Feb. 9th, 2026 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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