Mediation aktuell

Der Kommentar von Klowait/Gläßer u. a. ist in 3. Auflage erschienen

Matthias Wiemers

Die Geschichte der Mediation ist noch gar nicht so alt, gesetzlich geregelt ist sie erst seit dem Mediationsgesetz von 2015. Der hier vorzustellende Kommentar war einer der ersten, die hierzu überhaupt erschienen sind. Bis heute wird darin das gesamte „Artikelgesetz“ kommentiert, das seinerzeit zur Einführung des Konfliktlösungsinstruments der Mediation in die deutsche Rechtsordnung geführt hat, also auch die Änderungen in ZPO, FamFG, ArbGG, SGG, VwGO, FamGKG und FGO. Ein Anhang ist überschrieben mit „Sonderthemen“ und zunächst eine Kommentierung der „Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung“, die man eigentlich nicht als „Sonderthema“ bezeichnen kann, sowie ebenso eine Kommentierung weiter Teile des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Der Nutzer kann anhand des Kommentars auch minutiös die Entstehungsgeschichte des Gesetzes nachverfolgen und erhält zudem einen Überblick über EU-Quellen zum Thema Mediation und außergerichtliche Streitbeilegung (S. 23 ff.).
Sehr interessant ist sodann der dritte Teil, überschrieben mit „Anwendungsfelder und Schnittstellen“. Ein Anhang enthält den Europäischen Verhaltenskodex für Mediatoren.
Teil 3 macht das Buch letztlich zu dem, was schon im Vorwort seitens der beiden Herausgeber angesprochen wird: Das Buch sei auch in seiner dritten Auflage mehr als ein Kommentar. Hier wird im besten Sinne kontextualisiert. Im Abschnitt A gibt Kirchhoff einen Überblick über „Mediation und Konfliktmanagement in Wirtschaft und Gesellschaft“, worin auch ein Überblick über die Inhalte der nachfolgenden Abschnitte gegeben wird. Hagel stellt sodann „Mediationen zwischen Unternehmen“ dar (B.), dem er eine Darstellung der „Mediationen im Gesellschaftsrecht“ (C.) folgen lässt. Klowait stellt dar, dass auch „Innerbetriebliche Mediation“ (D.) eine sinnvolle Sache sein kann. Burmester und Lukas betreten sodann das Feld des Arbeitsrechts und zeigen auf, wie „Mediation in individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Konflikten“ (E.) funktioniert. Jung schildert „Mediation in privaten Bausachen“ (F.). Hatte der Rezensent inhaltlich den nachfolgenden Abschnitt G über „Intellectual Property und Mediation“ eher nicht erwartet, zeigt aber gerade die Einleitung durch seinen Autor Michael Groß, Rechtsanwalt in München, wie im internationalen Wirtschaftsleben inzwischen über den Umgang mit Streitfällen gedacht wird, indem er eingangs über Vorstandsbeschlüsse (jedenfalls) bezüglich IP/IT-Streitigkeiten wie folgt berichtet: „Wenn Verhandlungen zwischen (Vertrags-)Parteien gescheitert sind, wird vorzugsweise die Mediation vor Schiedsgerichts- und staatlichen Gerichtsverfahren als Konfliktbeilegungsmethode eingesetzt. Es werden von diesen Firmen nur die Anwaltskanzleien beauftragt, die in allen Arten der Konfliktbeilegung (z.B. Verhandeln, staatliche Gerichtsverfahren, Schiedsverfahren, Mediation, Schiedsgutachten) beraten können, und zwar bei der Erfassung des relevanten Sachverhalts und der damit zusammenhängenden Rechtsfragen, bei der Auswahl des „richtigen“ Konfliktbeilegungsverfahrens, bei der Auswahl des „richtigen“ Dritten (z.B. Schiedsrichter, technischer/rechtlicher Berater, Mediator), der das Konfliktbeilegungsverfahren durchführt, und zwar auch bei der Auswahl des „richtigen“ Beraters, der eine Partei während des Konfliktbeilegungsverfahrens betreut“ (S. 782 f.). Dies soll genügen, um zu zeigen, welche Anforderungen heute allein an sich so verstehende „Wirtschaftskanzleien“ gestellt werden, die für sich den Anspruch erheben, ein Unternehmen umfassend unterstützen zu wollen.
Weber erläutert „Familien- und Scheidungsmediation (inkl. grenzüberschreitender Aspekte“ (H.) und Schmitz-Vornmoor „Mediation und Konfliktvorsorge in Erbangelegenheiten“ (I.).
Wendt berichtet über „Konfliktmanagement und Mediation in der Versicherungswirtschaft (J.), Berning über „Mediation in der steuerberatenden Praxis“ (K.), Löer beschreibt „Gerichtliche Mediation, Güterichter-Modell und Güterichter“ (L.), Schmitz-Vornmoor stellt die „Mediation aus notarieller Sicht“ (M.) dar und Hacke die „Mediationsbegleitung durch Rechtsanwälte“ (N.). Gläßer widmet sich sodann dem besonderen, mehr noch als die Mediation auf EU-Recht beruhenden Konfliktlösungsmodell der „Online-Dispute-Resolution (ODR)“ (O.). Dendorfer-Ditges beschreibt das Verhältnis von „Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit“ (P.) und Berlin schließt mit einem Beitrag über „Verbraucherschlichtung und Verbraucherstreitbeilegungsgesetz“ (Q.).
Fazit: Vorliegend handelt es sich eigentlich um ein „Handbuch der Mediation mit vorangestelltem Kommentar“. Da das „Handbuch“ nach wie vor „handlich“ ist, gehört es in die Hände jedes professionellen Konfliktmittlers.

Klowait/Gläßer (Hrsg.)
Mediationsgesetz (Handkommentar)
Nomos Verlag, 3. Aufl. 2025
1.134 Seiten; 139,00 Euro
ISBN: 978-3-7560-0288-7

Veröffentlicht von on Feb. 9th, 2026 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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