Das orange Wunder des Kinder- und Jugendhilferechts

Wiesner und Wapler legen ihre 7. Auflage vor

Matthias Wiemers

Das Recht der Kinder- und Jugendhilfe ist ein besonders dynamisches Rechtsgebiet. Hatten die kürzlich verstorbene Rita Süssmuth und ihre Kollegen der Achtzigerjahre Heiner Geißler und Ursula Lehr als Familienminister Schwierigkeiten gehabt, das Kinder- und Jugendhilferecht zu modernisieren, war dies letztlich erst 1990 durch die Wiedervereinigung erzwungen, so dass das auf die Schnelle neu geschaffene SGB VIII in beiden Teilen des wiedervereinigten Deutschland 1990 (Ost) und 1991 (West) in Kraft treten konnte. Nunmehr wird dieses Gesetz in immer kürzeren Abständen immer umfassender novelliert. Denn Eltern bekommen ihre Kinder nicht mehr in den Griff – ja möglicherweise ist ihnen nicht einmal klar, dass dies überhaupt ihre Aufgabe ist –, Sprachvielfalt in Kindergärten und Schulen erschweren die Arbeit und gleichzeitig sollen Familie und Beruf auf Biegen und Brechen unter einen Hut gebracht werden. Die größten Änderungen hatte allerdings das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das die vor etwa fünf Jahren erschienene Vorauflage verarbeiten musste, damit aber noch nicht die praktischen Erfahrungen mit der Gesetzesnovelle hatte verarbeiten können.
Dies ist nun mit der Neuauflage geschehen, die in etwas verändertem Format erscheint: Ein neuer Einband in einem Orange, das dem der bisherigen Schutzumschläge entspricht, aber unter Verzicht auf diese Schutzumschläge. Die Herausgeber erlauben sich, dem Gesetzgeber, der es aufgrund der Verkürzung der letzten Bundestagswahlperiode nicht mehr geschafft hatte, die Fortsetzung des Projekts eines inklusiven Kinder- und Jugendhilferechts weiter voranzutreiben, hierzu entsprechende Hinweise zu geben.
Auch war es Aufgabe der Kommentatoren, die erst ab 1. August des Jahres in Kraft tretende Fassung des § 24 zu kommentieren, die dann in Abs. 4 einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Schülerinnen und Schüler postuliert. Die Kommentatorin Daniela Schweigler stellt in diesem Zusammenhang der notwendigen Zusammenarbeit zwischen Schulen und Kinder- und Jugendhilfe treffend fest: „Praktisch werden durch die Regelungskonzeption die Sphären von Hilfe und Schule weiter entgrenzt“ (Rdnr. 74).
Besonders hervorzuheben ist, dass der Band in einem Anhang auch das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) enthält sowie einige Vorschriften des FamFG und zum Sozialdatenschutz aus verschiedenen Teilen des SGB, das kommentierte Adoptionsvermittlungsgesetz und schließlich – in Anhang 5 – „Ausgewählte Daten der Kinder- und Jugendhilfe“.
Inzwischen gut 2900 Seiten macht der SGB-VIII-Kommentar von Friederike Wapler und Reinhard Wiesnaer, die von weiteren zwölf Autorinnen und Autoren unterstützt werden, inzwischen aus. Leider illustriert das Werk auch, in welch komplexem rechtlichen Umfeld Fachkräfte der Sozialen Arbeit namentlich im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe heute tätig sind. Hoffen wir, dass die zuständigen Aufgabenträger die notwendigen Fachkräfte auch angemessen bezahlen können!

Wiesner/Wapler
Sozialgesetzbuch VIII (Kommentar)
Verlag C.H. Beck, 7. Auflage 2026
2.918 Seiten; 129,00 Euro
ISBN: 978-3-406-81852-3

Veröffentlicht von on Feb. 23rd, 2026 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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