Die rote Alternative

Wer einen gut lesbaren VwGO-Kommentar sucht, greife gerne zum „Heidelberger Kommentar“

Matthias Wiemers

In der Reihe „Heidelberger Kommentar“ ist nun schon die neunte Auflage des VwGO-Kommentars von Bader/Bundschuh/Dittrich/Funke-Kaiser/Mardfeldt/Neumann/Stuhlfauth erschienen. Dabei treten die Verfasser in einem echten Kollektiv auf, so dass sich die Herausgebernamen mit jeder Auflage ändern. Denn die Herausgeber sind mit den Autoren identisch! Und die Autoren sind entweder aktive oder pensionierte Richter aus der baden-württembergischen Verwaltungsgerichtsbarkeit, ein Verwaltungsrichter aus Schleswig und – ganz neu- zwei Professoren der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit.
Was macht nun diesen Kommentar aus? Zunächst einmal erscheint sehr sympathisch das Literaturverzeichnis zu Beginn, das ein wahres Sammelsurium jüngerer und vor allem älterer Abhandlungen zu Themen des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes aufführt (Gleich auf der ersten Seite sind leider die Herausgeber der Menger-Festschrift falsch zitiert, indem Werner Hoppe und Werner Ernst praktisch zu einer Person verschmolzen wurden).
Die Einzelkommentierungen, die sodann folgen, sind als knapp, aber hervorragend lesbar zu bezeichnen. An einige Abkürzungen muss man sich etwas gewöhnen, aber die Bearbeiter beschränken sich darauf, wirklich zentrale Begriffe mit einer Abkürzung zu ersetzen, während Nachweise als Fußnoten erscheinen.
Erwartungsgemäß gibt es bei §§ 40 ff. erstmals Vorbemerkungen, wo sinnvoll ergänzende Aspekte zur Zulässigkeit der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit zusammenfassend behandelt werden. Schön ist, dass die drei „überlebenden“ Abgrenzungstheorien hinsichtlich der Unterscheidung von öffentlichem und privatem Recht auch jeweils mit Gegenargumenten kommentiert werden. Damit erhält auch der juristische Nachwuchs noch Argumente an die Hand gegeben, über die der Praktiker sicherlich hinwegsehen wird. Denn wenn es wirklich einmal darauf ankommen sollte, würde auch der Praktiker wohl eine Bibliothek aufsuchen.
Die nächsten Vorbemerkungen kommen – ebenfalls wenig überraschend – bereits zu §§ 42 ff. Hier finden wir praktisch zur Auffrischung eine kleine Einführung in das Verwaltungsprozessrecht. Aber sehr knapp.
Und so geht es dann weiter bis hin zu gut 1500 Seiten.
Fazit: Wer einen gut lesbaren und dennoch vollständigen Kommentar zur VwGO sucht, der zu dem in relativ kurzen Abständen neu erscheint, ist mit dem „Heidelberger Kommentar“ bestens bedient und gut versorgt.

Bader/Bundschuh/Dittrich/Funke-Kaiser/Mardfeldt/Neumann/Stuhlfauth
Verwaltungsgerichtsordnung (Kommentar)
C. F. Müller Verlag, 9. Auflage 2026
1.570 Seiten; 109 Euro
ISBN: 978-3-8114-6252-6

Veröffentlicht von on Feb. 23rd, 2026 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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