In Memoriam Olaf Werner

Die beiden Klausurenkurse des Altmeisters (1939-2024) wurden neu aufgelegt

Matthias Wiemers

Olaf Werner galt als didaktisch besonders ambitioniert, weil er sich frühzeitig mit den Unirepetitorien befasste, die man früher in einigen Universitäten Wiederholungs- und Vertiefungskurse (WuV) nannte. Ingo Saenger (Münster) weist im Vorwort des jetzt von ihm herausgegebenen Bandes der „Fälle für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht“ darauf hin (erstaunlicherweise aber nicht auf Werners Tätigkeit in Münster, wo die WuV-Kruse neben Kiel früher in besonderer Weise zuhause waren).
Werner, der Professuren in Münster, Marburg und – mit der deutschen Wiedervereinigung – maßgeblich in Jena bekleidete, ist im Jahre 2024 verstorben, und nunmehr haben endgültig Paul T. Schrader (Bielefeld) und Ingo Sänger (Münster) die beiden Bände mit den Fällen für Anfänger im Bürgerlichen Recht (15. Auflage) übernommen. Beide Autoren sind Jenaer Schüler von Olaf Werner.
Der erste Band (Schrader) enthält insgesamt 28 Fälle, die eine gute Basis für die Erschließung des Bürgerlichen Rechts für Anfänger bieten – sind doch gute Fallsammlungen, die auch noch aktuell sind, eher ein Mangel. In diesem Band haben wir zudem noch die Besonderheit – Schrader ist 16 Jahre jünger als Saenger und zudem noch auf Recht der Digitalisierung spezialisiert –, dass ein QR-Code vorne im Buch weiteres Material zur Verfügung stellt, um etwa Lerngruppensitzungen vorbereiten zu können, indem etwa Sachverhalte nach Handlungskomplexen und Personen gegliedert werden. Sehr interessant ist die Zurverfügungstellung von „Beispiel-Prompts für die ergänzende Weiterarbeit mit aktuellen Sprachmodellen“. So ganz erschließt sich mir nicht, was hiermit gelernt werden soll, aber ich liege ja altersmäßig auch zwischen Schrader und Saenger. Der Band wird nur kurz eingeleitet, aber man kann schon aus den Überschriften der Einleitung erkennen, dass hier das Wesentliche vermittelt wird (insoweit das Wichtigste: „Die Anspruchsgrundlage gibt die Gliederung vor“ – was man in der Lehre nicht oft genug betonen kann).
Dann geht es gewissermaßen medias in res – jeweils mit Sachverhalt und Musterlösung, die mit Fußnoten versehen sind und am Schluss mit einem grau unterlegten Kästchen, das Literatur sowohl „zur anknüpfenden Weiterarbeit“ wie „zur Vertiefung“ enthält. Ein Sachverzeichnis am Ende des Bandes ermöglicht einen zusätzlichen Zugang von Einzelproblemen zu passenden Fällen.
Dieser Band ist uneingeschränkt zu empfehlen – verbunden mit der Hoffnung, dass er weiter regelmäßig erscheine.

Gleiches kann auch für den Band mit den Fällen für Fortgeschrittene gelten, der – bei leicht größerem Gesamtumfang – 25 natürlich umfangreichere Fälle enthält. Dabei sind jüngste Rechtsentwicklungen bereits berücksichtigt. In beiden Bänden finden wir vorne ein Literaturverzeichnis, aber bei Saenger zusätzlich noch ein „Allgemeines Schema zivilrechtlicher Anspruchsgrundlagen“.
Fazit: Wer sich diese Bände nacheinander zulegt, kann gut parallel zu einem Lehrbuch konkret anhand von Fällen arbeiten.

 

 

Werner / Schrader – Fälle für Anfänger im Bürgerlichen Recht, Vahlen Verlag, 15. Aufl. 2025, 219 Seiten; 26,90 EUR, ISBN: 978-3-8006-7732-0

Werner / Saenger – Fälle für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, Vahlen Verlag, 8. Aufl. 2025, 279 Seiten; 26,90 EUR, ISBN: 978-3-8006-6696-6

Veröffentlicht von on März 16th, 2026 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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