Praxishandbuch oder Geschichtsbuch?

Hans Hofmann und Volker Busse legen die 9. Auflage von „Bundeskanzleramt und Bundesregierung“ vor

Matthias Wiemers

Der Untertitel des hier vorzustellenden Werkes lautet „Handbuch für Wissenschaft und Praxis“. Es beginnt allerdings mit einem ersten Kapitel über „Das Amt des Bundeskanzlers und das Bundeskanzleramt im geschichtlichen Überblick – Über das Reichskanzleramt zum Bundeskanzleramt“, dem sogleich ein zweites, historisches Kapitel folgt: „Der räumliche Sitz des Bundeskanzlers gestern und heute und der Sitz des Reichskanzlers im Rückblick“. Bei diesen beiden Kapiteln kann man von sehr interessanten Ausführungen zur verfassungsgeschichtlichen Genese von Regierungszentralen auf gesamtstaatlicher Ebene sprechen. Offen bleibt allerdings die Frage, welchen Nutzen die Ausführungen zumindest des ersten Kapitels für die heutige Staatspraxis stiften können. Beim zweiten lohnt vor allem der Bonn-Berlin-Vergleich, den man sonst nirgends so wiederfindet. Man erfährt hier etwa auch, was aus dem alten, oftmals bespöttelten Gebäude der Regierungszentrale und dem für Ludwig Erhard errichteten Kanzlerbungalow im Garten des Kanzleramtes in Bonn geworden ist. Zudem erfährt man etwas über den Prozess des gebäudemäßigen Umzugs von Bonn nach Berlin. Aber eigentlich interessant für den Praktiker wird es mit Kapitel 3, wo die rechtliche Stellung von Kanzler, Ministern und Bundesregierung sowie die Funktionen des Bundeskanzleramts erläutert werden. Kann man über Kanzlerprinzip, Ressortprinzip und Kollegialprinzip auch in praktisch jedem Grundgesetzkommentar etwas nachlesen, so erfährt man hier aus zwei sehr berufenen Mündern, die über langjährige Praxiserfahrungen im Bundeskanzleramt verfügen, wie eigentlich das Bundeskanzleramt inmitten der Bundesregierung arbeitet. Das Thema wird im nächsten Kapitel (4) vertieft: Organisation und Arbeitsweise des Bundeskanzleramtes im Einzelnen. Hier ist besonders interessant der Überblick über die organisatorische Entwicklung des Bundeskanzleramtes seit 1949 im ersten Abschnitt des Kapitels (S. 129 ff.). Es findet sich bestätigt, was man in Berlin rein äußerlich besichtigen kann: Eine Regierungszentrale, die schon in ihrer Planungsphase höher war als das Parlamentsgebäude und die ständig durch Ergänzungsbauten erweitert wird. Niemand mag glauben, dass hier heute besser gearbeitet wird als zu Zeiten Konrad Adenauers und Hans Globkes – und niemand kann glauben, dass die Herausforderungen des Tages in der frühen Bundesrepublik geringer gewesen wäre als heute – bei aller Aneinanderreihung multipler „Krisen“. Man erfährt hier jedenfalls viel über den aktuellen Aufbau und die Arbeitsweise und findet dies auch durch mehrere Organigramme graphisch unterlegt – von Adenauer über Schmidt, Kohl, Schröder, Merkel und Scholz bis Merz (Vermutlich wäre Kiesinger noch ganz interessant gewesen, weil er erstmals einen Planungsstab einführte – wenn sich der Rezensent nicht schwer irrt –, an dem etwa auch der junge Walter Leisner als externer Berater beteiligt gewesen ist).
Der Personalaufwuchs ist jedenfalls von Entgrenzung geprägt, und während Erhards Kanzleramtschef Ludger Westrick etwa nur deshalb im Laufe der kurzen Regierungsperiode des zweiten Bundeskanzlers zum Bundesminister ernannt wurde, weil er als beamteter Staatssekretär die gesetzliche Pensionsgrenze erreicht hatte, scheut sich seit langem kein Kanzler mehr, immer noch neue Posten und Pöstchen auch in der Regierungszentrale zu schaffen, die sicherlich das Getriebe der Ressortsteuerung nicht verbessern. Und genau das ist auch das Thema des fünften Kapitels: „Die Rolle der Staatsminister, Beauftragten und des Nationalen Sicherheitsrats im Bundeskanzleramt“. Dabei wird die erst im August 2025 eingerichtete letzte Institution nur auf anderthalb Seiten kurz skizziert und wird der Nationale Sicherheitsrat als „ein Projekt der gesamten Bundesregierung, um die gesamtstaatliche Sicherheitsarchitektur zu stärken“ bezeichnet (S. 197), so dürfen wir doch gewiss sein, dass diese Einrichtung ihren Projektstatus schon bald verlieren wird. Etwas überraschend folgt dann in Kapitel 6 eine Darstellung der bisherigen Bundeskanzler, der Chefs des Bundeskanzleramts, der Parlamentarischen Staatssekretäre und Staatsminister, des sonstigen Leitungsbereichs sowie ein „Rückblick auf frühere Reichsregierungen“. Man findet hier tabellarische Übersichten und zahlreiche Photographien der früheren Akteure (mit Ausnahme des „Dritten Reichs“). Interessant, aber doch irrelevant für die heutige Staatspraxis.
Lobenswert ist wiederum Kapitel 7, das der Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen in Form von Verfassungsrecht, Gesetzen und Geschäftsordnungen gewidmet ist. Es handelt sich hier um den rund 210 Seiten umfassenden Kern des Bandes. Er ist für eine realistische Einschätzung einer rechtsstaatlich determinierten Staatspraxis unerlässlich. Es ist dann auch folgerichtig, dass der Band mit einem Kapitel 8 schließt, das dem Leser beispielhaft einen konkreten Gesetzesentwurf schildert, anhand dessen gezeigt werden kann, was die Bundesregierung bei der Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs so alles zu beachten hat. Geschildert wird sodann der durch unkommentierte Verfahrensdrucksachen dokumentierte Weg des „Gesetz(es) für ein steuerliches Investitionssofortprogramm – vom Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 19. 6. 2025 bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt vom 14. Juli.
Es sei angeregt, das Beispiel in der nächsten Auflage durch ein realistischeres zu ergänzen bzw. zu ersetzen, das nicht den Ausnahmecharakter eines Gesetzes zu Beginn einer Legislaturperiode in verzweifelter Lage trägt.
Die beiden Autoren, die beide seit Jahrzehnten mit bedeutenden Beiträgen zu Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie zur Staatspraxis hervorgetreten sind, waren wie sonst niemand in der Lage zu schildern, wie dieser Staat an der Spitze tatsächlich organisiert ist. Andere Praktiker wissen allerdings, dass dies nur einen mehr oder weniger breiten Ausschnitt derjenigen Wirklichkeit ausmacht, die man eben Staatspraxis nennt.

Hans Hofmann / Volker Busse
Bundeskanzleramt und Bundesregierung
Nomos Verlag, 9. Auflage 2026
536 Seiten; 79,00 Euro
ISBN: 978-3-7560-3321-8

Veröffentlicht von on März 23rd, 2026 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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