Alles neu

Reinhard Stöckels Kommentar zum Grundsteuerrecht in 3. Auflage

Rüdiger Rath

An der Grundsteuer ändert sich zumeist nur alle Jubeljahre etwas. So kommt es, dass Kommentierungen zum Grundsteuerrecht – anders als wohl beinahe alle übrigen juristischen Kommentare – Neuauflagen in nur in großen zeitlichen Abständen erleben. Im vorigen Jahr aber war es mal wieder so weit. Mit Inkrafttreten der großen Grundsteuerreform ist auch der von Reinhard Stöckel im Kohlhammer Verlag erstmals 2003 herausgebrachte Kommentar zum Bewertungs- und Grundsteuergesetz in einer – seiner erst dritten – Neuauflage erschienen, und das inklusive der vielzitierten Öffnungsklauseln der Länder.

Der Hintergrund ist, dass zum 1.1.2025 alle rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet wurden. Die alten, veralteten Einheitswerte wurden abgeschafft. Der Grundsteuerwert wird seitdem aus Bodenrichtwert und „statistischer Nettokaltmiete“ berechnet. Die sogenannte Steuermesszahl wurde für Wohngrundstücke deutlich von 0,35 auf 0,031% gesenkt, während der Hebesatz weiterhin von den Kommunen festgelegt wird. Neu ist außerdem die optionale Grundsteuer C für baureife unbebaute Grundstücke. Gemeinden können hierfür einen erhöhten Hebesatz festlegen, um Spekulation mit Bauland zu bekämpfen. Doch gibt es nun auch acht verschiedene Berechnungsmodelle für die Grundsteuer, je nach Bundesland. Im einzelnen sind das das „Bodenwertmodell“ (Baden Württemberg), das „Flächenmodell“ (Bayern), das „Flächen-Faktor-Modell“ (Hessen), das Flächen-Lage-Modell“ (Niedersachsen), das „Wohnlagenmodell“ (Hamburg), das „Bundesmodell mit Anpassungen“ (Saarland, Sachsen) sowie das einfache „Bundesmodell“ (in den übrigen Bundesländern). Die Unterschiede von Land zu Land betragen im Ergebnis bis zu ca. 400 Prozent bei vergleichbaren Immobilien!

Fürwahr, da lohnt sich zumindest für diejenigen, die regelmäßig mit Fragen der Grundsteuer zu tun haben, die Anschaffung eines Basiswerks wie des Stöckel, in dem neben der Erläuterung aller einschlägigen Normen des Bewertungsgesetzes (BewG) und des Grundsteuergesetzes (GrStG) auch das Gesetz zur Regelung einer Landesgrundsteuer in Baden-Württemberg (LGrStGBW), das Bayerische Grundsteuergesetz (BayGrStG), der Anwendungserlass zum Bayrischen Grundsteuergesetz (AEBayGrStG), das Hamburgische Grundsteuergesetz (HmbGrStG), das Hessische Grundsteuergesetz (HGrStG), das Niedersächsische Grundsteuergesetz (NGrStG) erschöüfend kommentiert werden.

Kurzum, unterschiedliche Modelle in den Ländern erfordern eine neue Handhabung der Grundsteuer. Diesem Umstand und der aktuellen Rechtslage in allen Ländern trägt der Kommentar umfassend Rechnung. Doch das Beste ist, dass dieses Werk mutmaßlich weitaus länger aktuell bleiben dürfte als fast alle übrigen juristischen Kommentare…

Reinhard Stöckel
Grundsteuerrecht
Kohlhammer Verlag, 3. Auflage 2026
620 Seiten; 99,00 Euro
ISBN: 978-3-555-02245-1

Veröffentlicht von on Apr. 20th, 2026 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

Hinterlassen Sie einen Kommentar!