Mit dem achten Band der 10. Auflage nähert sich die Aktualisierung des „MüKo“ allmählich der Vollendung
Matthias Wiemers
Der ehemalige Verfassungsrichter Reinhard Gaier, Honorarprofessor an der Universität Hannover, ist Herausgeber des rund 3300 Seiten umfassenden Bandes, dessen Inhalt neben dem dritten Buch des BGB auch das WEG und das Erbbaurechtsgesetz umfasst. Im Vergleich zum Schuldrecht, das sechs Bände einnimmt, ist das Sachenrecht schon wegen des Typenzwangs wesentlich „schlanker“. Hinzu kommt, dass allein die WEG-Kommentierung gut 600 Seiten umfasst. Sie ist unmittelbar vor § 903 eingefügt und lässt wenig Wünsche des Nutzers offen. Wenn man allerdings einen winzigen Abschnitt über „Philosophische und sozialwissenschaftliche Kritik“ einbaut (Rdnr. 21), dann sollte diese Kritik nicht einseitig stehengelassen werden, da es hierzu auch entgegenstehende Meinungen gibt. Das Erbbaurecht folgt § 1011 BGB nach und umfasst immerhin auch fast 200 Seiten in der Kommentierung. Von besonderem Interesse ist hier auch, was im Rahmen von § 903 BGB als der zentralen Vorschrift über das Eigentum in der deutschen Rechtsordnung behandelt wird. Hier fällt vor allem auf, dass „vor § 903“ knapp 80 Seiten umfasst, während die eigentliche Vorschrift selbst auf tatsächlich nur 15 Seiten abgehandelt wird. In den Vorbemerkungen haben Reinhard Gaier und Christian Ernst nebeneinander kommentiert, wobei es hierbei um die verfassungsrechtlichen Dimensionen des Eigentums einschließlich der staatlichen Ersatzleistungen für Eigentumsbeeinträchtigungen geht.
Insgesamt erweist die Kommentierung auch, dass das Sachenrecht ein ziemlich statisches Recht ist. So kommt etwa der ansonsten unentbehrlich erscheinende Begriff der „Digitalisierung“ im Sachverzeichnis überhaupt nicht vor, und in der Kommentierung des § 1004 wird die „Teilverdinglichung“ von Internet-Domains letztlich als Idee zurückgewiesen (Rapatz, § 1004, Rdnr. 45). Die Probe wurde zudem gemacht für die Begriffe KI, Smart Contracts und Legal Tech – stets Fehlanzeige.
Der Kommentar referiert durchgehend die höchstrichterliche Rechtsprechung namentlich des BGH und stellt sie dar, ohne auf kritische Anmerkungen zu derselben zu verzichten, wo dies der jeweilige Bearbeiter für geboten hält. Der Nutzer des Kommentars mag sich – nicht zuletzt anhand des Alters der referierten Rechtsprechung – sodann selbst eine Vorstellung davon machen, ob es sich wohl lohnen könnte, mit kritischen Argumenten auf eine Änderung der Rechtsprechung hinzuwirken. Er wird aber jedenfalls nicht darüber im Unklaren gelassen, wie der BGH eine Sache bisher gesehen hat. Die Kommentierungen sind dabei klar strukturiert aufgebaut und die Nachweise in Fußnoten verbannt. Wohl dem Praktiker, der mit solchen Hilfsmitteln arbeiten darf!
Münchener Kommentar zum BGB, Band 8: Sachenrecht §§854-1296, WEG, ErbbauRG
Verlag C.H. Beck, 10. Auflage 2026
3.276 Seiten; 319,00 Euro
ISBN: 978-3-406-81028-2