KI or not KI?

Der Andrae/Pohle-Kommentar zur EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz in Erstauflage

Eugenie Koslowski

Mit der KI ändert sich alles, zumindest aber eine Menge. Es lässt sich wohl sagen, dass sich die Künstliche Intelligenz seit ihren jüngsten Durchbrüchen als der erwartete (von manchen ersehnte, von anderen befürchtete) Gamechanger in sehr vielen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereichen entweder bereits erwiesen hat oder zumindest in absehbarer Zeit erweisen wird. Das schreit natürlich nach Regulierung, und die EU hat auch schon geliefert: Die KI-Verordnung (EU AI Act) der Europäischen Union ist offiziell bereits am 1. August 2024 in Kraft getreten. Die meisten Regelungen gelten jedoch erst ab dem 2. August 2026, da es eine Übergangsphase von zwei Jahren gibt. Einige spezifische Bestimmungen, wie das Verbot von KI-Systemen mit unannehmbaren Risiken, gelten bereits seit Februar 2025.

Doch das Händeringen ist groß, denn für Software-Entwickler, Compliance-Verantwortliche, Aufsichtsbehörden und alle weiteren Akteure, die jetzt mit der Umsetzung und Weiterentwicklung der KI-VO betraut sind, ja selbst für – unter uns gesagt – die meisten Juristinnen und Juristen erweist sich die KI-VO als das sprichwörtliche Buch mit sieben Siegeln – und Orientierungshilfen werden sehnsüchtig erwartet. In diese Lücke sind bereits die ersten fachkundigen Kommentierungen der KI-VO gestoßen: Martini/Wendehorst (erschienen bei C.H. Beck) haben schon 2024 vorgelegt, vor kurzem erschien die Zweitauflage. Bomhard/Pieper/Wende (erschienen im RWS Verlag) haben 2025 nachgezogen. Und nun geht mit dem Andrae/Pohle, erschienen in der Reihe „Berliner Kommentare“ beim Erich Schmidt Verlag, ein weiteres Werk an den Start.

Die Herausgeber erläutern im Vorwort die „Breite und Neuartigkeit“ dieser Verordnung, die eine „horizontale Regulierung“ darstelle, indem sie die Künstliche Intelligenz nicht nur als Werkzeug, sondern als Produkt einordnet und damit eine enge Verzahnung mit einer Vielzahl bestehender Rechtsordnungen herstelle, doch führe genau dies zu „erheblichen Abgrenzungsschwierigkeiten“, die eine Kommentierung erfordern. So verwundert es auch nicht, dass das Vorwort mit dem Ausblick schließt, dass schon jetzt absehbar sei, „dass weitere Anpassungen, eine zweite Auflage und ein anhaltender Dialog zwischen Recht, Technik und Praxis notwendig sein werden“. Aktuell ziele die Kommentierung vor allem darauf ab, sowohl Praktikern als auch der Wissenschaft eine verlässtliche Orientierung zu bieten.

Der Berliner Kommentar KI-VO nimmt somit die komplexen neuen Anforderungen systematisch und aus allen dabei ineinandergreifenden rechtlichen, technischen und ethischen Perspektiven in den Blick. Fazit: Andrae/Pohle hilft seinen vielfältigen Benutzergruppen aktuell, den Überblick über diese wahrlich herausfordernde Rechtsmaterie zu behalten. Was die inhaltliche Langlebigkeit dieser Erstauflage angeht, darf man wohl eher skeptisch sein.

Andrae/Pohle (Hrsg.)
KI-VO: Verordnung über künstliche Intelligenz (Kommentar)
Erich Schmidt Verlag, 1. Auflage 2026
1.437 Seiten; 220,00 Euro
ISBN: 978-3-503-24201-6

Veröffentlicht von on Apr. 27th, 2026 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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