Späte Reue

Mohr Siebeck veröffentlicht die Erinnerungen Karl Löwensteins gar in 2. Auflage

Matthias Wiemers

Der Münchner Jurist Karl Löwenstein (später als Amerikaner in Loewenstein umgewandelt) ist einer der Juristen, die aufgrund der Zeitläufte im 20. Jahrhundert zum Politikwissenschaftler mutierten (der berühmteste andere Fall ist wohl Wolfgang Abendroth, und vielleicht kann man auch Otto Kirchheimer und Ernst Fraenkel, auch Arnold Brecht dazuzählen).
Loewenstein ist vor allem für seine 1959 erstmals erschienene „Verfassungslehre“ bekannt, aber auch in jüngster Zeit wird wieder öfter über ihn gesprochen. Denn er hat 1937 in den USA im Rahmen eines zweiteiligen Aufsatzes das Konzept der wehrhaften Demokratie entworfen und damit möglicherweise Einfluss auf die Entstehung des Grundgesetzes ausgeübt.
Das erstmals 2023 erschienene Erinnerungswerk des Autors hatte dieser etwa zwei Jahre vor seinem Tod im Jahre 1973 fertiggestellt und es zu Beginn der 1970er Jahre mehreren Verlagen, darunter auch J. C. B. Mohr, zur Veröffentlichung angeboten – niemand wollte das Manuskript. Dabei handelt es sich nicht nur generell um einen erstaunlichen Vorgang, der möglicherweise gegenwärtig den Verlag reumütig gemacht hat, sondern der Inhalt dieser Erlebnisse rechtfertigt auf jeden Fall, dass man sich damit beschäftigt. Umso mehr ist den jetzigen Herausgebern Oliver Lepsius, Robert Chr. van Ooyen und Frank Schale zu danken, dass sie sich dieses Manuskripts angenommen und es durchgehend behutsam korrigiert und vor allem mithilfe von Fußnoten kontextualisiert haben.
Neben einem Vorwort haben die drei Herausgeber einige editorische Notizen, die nicht nur kurz den Autor, sondern auch das Publikationsschicksal seiner Erinnerungen erläutern, vorangestellt, bevor dann der Autobiograph selbst zu Wort kommt. Im Rahmen einer kleinen Einleitung legt Loewenstein selbst dar, wie es zu der Niederschrift kam und was er erzählt und was ausspart (möglicherweise ist er darin zu bescheiden gewesen, was es den Verlegern erleichterte, das Manuskript zurückzuweisen).
Loewenstein wird 1891 in München als mittleres von drei Kindern in eine Kaufmannsfamilie jüdischen Glaubens hineingeboren und schildert die Situation von Familie, Beruf des Vaters (zunächst betrieb dieser eine Zinngießerei, die er wegen eines gesetzlichen Verbotes zur Verhütung von Bleivergiftungen aufgeben musste). Zum Judentum der Familie betont der Autor, die Familie sei auf beiden Seiten „verweltlicht“ gewesen, also sowohl vom Vater wie der Mutter her.
Über „Schule und Berufsausbildung“ wird im zweiten Kapitel sehr anschaulich berichtet. Auch Löwenstein war auf dem berühmten Wilhelmsgymnasium in München, das nicht nur wegen eines Schulleiters namens Himmer und des Romans von Alfred Andersch bekannt ist. Es wird auch die zunächst eingeschlagene berufliche Laufbahn geschildert, wo eine kaufmännische Lehre den jungen Karl nach England führt, die aber nach kurzer Zeit abgebrochen wird und der die Rückkehr auf das Gymnasium folgt. Von 1910 bis 1914 verbringt Löwenstein acht Semester auf der Universität – was man für die damalige Zeit als durchaus viel bezeichnen muss (1., 3., 6,, 7. u. 8. Semester in München, 4. Semester in Heidelberg und 5. Semester in Berlin, 2. Semester in Paris). Das Urteil über die Münchner Fakultät fällt sehr verhalten aus. Im Öffentlichen Recht gab es nur (den jung verstorbenen) Karl Rothenbücher, der später der akademische Lehrer Löwensteins wird. Das Auslandssemester in Paris wird gesondert geschildert. Es konnte zwar angerechnet werden, aber wegen unterschiedlicher Semesterzeiten fand dort für den Austauschstudenten nichts statt, wohl aber Horizonterweiterung in vielfacher Hinsicht. (Deutlich wird hier freilich, dass Löwenstein wie schon bei der gescheiterten Ausbildung in London – dort bei seinen Onkeln und nun über Beziehungen eines Schulfreundes Zugang zu großbürgerlichen Pariser Kreisen erlangt. Heidelberg wird zur geistigen Heimat – obwohl Löwenstein bei der Abfahrt am Bahnhof noch nicht wusste, ob er ein Ticket nach Leipzig oder Heidelberg kaufen sollte. Löwenstein besucht ein Seminar in Staatsphilosophie bei Hans Ehrenberg und erlangt auch Zugang zu Max und Marianne Weber. Im dritten Semester in München nimmt Löwenstein an einem Seminar bei Marius Julius Bonn teil, der damals Rektor der Münchner Handelshochschule war, woraus sich für ihn ein Dissertationsthema ergab, das er bei dem Finanzwissenschaftler Lotz einreichen wollte. Letzte Forschungen – es ging über britisches Steuerrecht – sollten in London vorgenommen werden. Das bisherige Manuskript wurde per Koffer verschickt – erst viele Jahre später tauchte der Koffer wieder auf, aber ohne das Manuskript. Man schrieb das Jahr 1914.
Zwar hatte Löwenstein schwache Augen, aber auch er zog schließlich etwas verzögert in den Krieg, weil er die Behörden hinsichtlich seines eingeschränkten Sehvermögens beschummelte (Er hatte die immergleichen Zahlen an der Wand, die die Rekruten bei der Musterung aufsagen mussten, einfach auswendig gelernt). Die schlechten Augen bewahrten Löwenstein vor dem Kriegsgericht. Er hatte den Feind nicht anrücken sehen. Den Ophtalmologen, der ihn dienstuntauglich schrieb, einen Professor aus München, kannte er zufällig. Wie wäre es wohl einem Rekruten aus dem einfachen Volke ergangen?
Im juristischen Vorbereitungsdienst hat Löwenstein nach eigenem Bekunden absolut nichts gelernt (nicht wenigen Referendaren heute dürfte es genauso ergehen).
Nach Kriegende kommt der Wunsch nach einer akademischen Laufbahn auf, angeregt durch einen entfernten Verwandten, den Münchner IPR-Professor Karl Neumeyer. Da hierfür als Grundlage ein Brotberuf erforderlich war, nahm Löwenstein zunächst ein Angebot des berühmten Strafverteidigers Max Alsberg an, in seine Berliner Kanzlei einzutreten. Dies – er sollte vor allem an der Neuauflage von Alsbergs „Kriegswucherstrafrecht“ arbeiten – scheiterte jedoch nach drei Monaten. In Berlin Zeuge des Spartakusaufstands, kehrt Löwenstein im März 1919 nach München zurück und wird Zeuge der Münchner Räterepublik. Eine Bewerbung im Staatsdienst – ein Gespräch mit dem damaligen Regierungspräsidenten von Oberbayern, Gustav von Kahr, verlief erfolglos. Kahr teilte ihm mit, für einen „Israeliten“ bestünden keine Chancen in der inneren Verwaltung (Die Herausgeber teilen hier in einer Fußnote mit, dass Löwenstein am 5. Dezember 1928 seinen Austritt aus der israelitischen Religionsgemeinschaft erklärt habe.). Nach dem Doktorexamen im April meldet sich Löwenstein zur Staatsanwaltschaft, weil er den Richterberuf anstrebt. Auch wegen erfahrenem Justizunrecht reicht Löwenstein bereits im August seine Kündigung aus dem Staatsdienst ein. Das nun folgende fünfte Kapitel ist der Tätigkeit als Rechtsanwalt von 1919 bis 1933 gewidmet. Zunächst ein Jahr als Angestellter in der Kanzlei Oberländer, dann in Kanzleigemeinschaft mit dem Kollegen Leo Ernst. Die in diesem Kapitel geschilderten Fälle sind sehr unterhaltsam, können aber nicht referiert werden. Ende 1933 gelingt Löwenstein die Flucht – kurz nach einer Heirat und nachdem er von Nazi-Finanzbeamten drangsaliert worden war.
Im sechsten Kapitel werden „Wissenschaftliche Anfänge“ beschrieben. Der Autor verdeutlicht noch einmal, dass er nur deshalb Jurist geworden war, um sich der Wissenschaft zu widmen. Die Anwaltspraxis diente von Anfang nur dem Broterwerb. Die Dissertation handelte von der französischen Nationalversammlung. Der Versuch einer Kumulativ-Habilitation scheitert, weil die Fakultät sie ablehnt. Dabei hätte Löwenstein wohl einiges einzureichen gehabt, darunter Studien zur englischen Verfassungsgeschichte. In der dann angegangenen und 1931 eingereichten Habilitationsschrift geht es um das Problem der Verfassungsänderungen, die unter der Weimarer Reichsverfassung noch keine Textänderungen am Verfassungsdokument erforderten. Nicht viel später habilitiert sich auch Theodor Maunz, den Löwenstein als seinen Freund bezeichnet. Bald muss der frischgebackene Privatdozent eine Völkerrechtsvorlesung für einen erkrankten Professor übernehmen – und berichtet von etwa 300 Teilnehmern. Deutlich wird hier, dass es bereits in der Weimarer Republik Massenuniversitäten gab. Bereits im Sommer 1933 lässt er sich beurlauben, nachdem ein Brief des neuen Justizministers Hans Frank die Übernahme staatsrechtlicher Vorlesungen verbot.
Das siebte Kapitel schildert den „Neubeginn in Amerika“, zunächst beginnend mit einem Lehrauftrag an der Yale University in New Haven. Gewöhnungsbedürftig erscheint ihm die „Schulmäßigkeit des Universitätsbetriebs“, was er an den Prüfungen am Ende der Vorlesungen festmacht – leider gang und gäbe heute auch bei uns. Nach zwei Jahren Yale endet praktisch die Tätigkeit als juristischer Gelehrter und folgt der Wechsel an das Amherst College, das Löwenstein im achten Kapitel als „Heidelberg en miniature“ bezeichnet, gelegen in einer Kleinstadt in Massachusetts. In Massachusetts erfolgt auch die Zulassung zum amerikanischen Rechtsanwalt, die aber kaum genutzt wird. 1939 erwirbt Löwenstein die amerikanische Staatsbürgerschaft. Kapitel neun ist vor allem dem Zweiten Weltkrieg gewidmet, nachdem Pearl Harbour bereits am Ende des achten erwähnt wird. Löwenstein wird 1942 ins Department of Justice berufen, weil man seine Expertise in bestimmten Rechtsfragen nutzen will. Im Folgejahr erfolgt eine Einberufung an die „School for Overseas Administration“ in Harvard.
Das zehnte Kapitel schildert die Tätigkeit als Besatzungsoffizier in Deutschland. Zu den zahlreichen Tätigkeiten Löwensteins gehört auch die Wiederherstellung der Münchner Juristischen Fakultät.
„Erntezeit“ lautet der Titel des elften Kapitels, wo etwa die Rückkehr nach Amherst (bis zur Emeritierung 1961) geschildert wird. Eine Gastprofessur im Sommer 1954 an der juristischen Fakultät in Marburg wird als ein „verfehltes Semester“ bezeichnet, auch auf die Verfassungslehre und Lehrbücher zum britischen und amerikanischen Staatsrecht geht Löwenstein ein – wie auch auf seine restituierende Emeritierung 1956 an der Münchner Juristenfakultät auf Betreiben seines Freundes Maunz, dem damals zuständigen Minister. In der „Spätlese“, dem zwölften Kapitel, werden etwa noch Gastprofessuren, darunter in Japan (Kyoto), Basel, Berlin und Freiburg, dazwischen auch wieder Yale und andere amerikanische Hochschulen sowie Mexiko. Im dreizehnten Kapitel („Begegnungen“ ) werden eine Reihe Personen geschildert, denen der Autor in seinem Leben begegnet ist, im vorletzten schildert er Erlebnisse mit seiner Leidenschaft für Musik und das Schlusskapitel ist den erfahrenen Reisen gewidmet.
Alles in allem dürfen wir froh sein, dass dieses doch sehr interessante Selbstbild nun doch noch das Licht der Öffentlichkeit erblickt hat. Zum Glück hatten die heute Verantwortlichen ein Einsehen.

Karl Loewenstein
Des Lebens Überfluss. Erinnerungen eines ausgewanderten Juristen
Mohr Siebeck Verlag, 2. Auflage 2025
446 Seiten; 39,00 Euro
ISBN: 978-3-16-170556-4

Veröffentlicht von on Mai 4th, 2026 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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