Bremshilfe

Martina Weber zur Überlastungsanzeige in Pflegeeinrichtungen

Marc Nüßen

lit-marc-nusen-martina-weber-coverKnapper werdende Mittel führen häufig zu Einsparungen beim Personal. In kaum einem Bereich kann dies so böse Folgen haben, wie in der Pflege. Wer einen Angehörigen in einem Pflegeheim hat, weiß, dass nur die ständige Verfügbarkeit von Pflegekräften dem Anspruch an eine solche Einrichtung gerecht werden kann. Ein Pflegeheim oder Krankenhaus, das keine angemessene Versorgung sicherstellen kann, hat seinen Zweck verfehlt. Doch wo liegen die Grenzen des Erträglichen für die Patienten/Bewohner und die Mitarbeiter? Gibt es objektive Maßstäbe, wann die „Notbremse“ zu ziehen ist? Wenn ja: was kann oder muss man sogar unternehmen, wenn die erforderliche Versorgung nicht mehr gewährleistet ist?

Als Hilfestellung für Mitarbeiter und Führungskräfte in Pflegeeinrichtungen hat Martina Weber einen kompakten Leitfaden aufgestellt, der alle relevanten Fragen aufgreift. Gut strukturiert, weil nach Themenbereichen gegliedert, und in angenehm klarer Sprache erfährt der pflegende Nichtjurist, wo Gefahren zivil- oder strafrechtlicher Haftung und arbeitsrechtliche Besonderheiten bestehen.

Der Frage-und–Antwort-Stil nebst mit Rechtsprechung unterfütterten Fallbeispielen befördert den Praxisbezug des Buches. So ist es nicht nur zum Lesen für einen Gesamtüberblick, sondern auch als Nachschlagewerk bei konkreten Problemen bestens geeignet. Für weitergehende Recherchen gibt es zahlreiche Vertiefungshinweise.

„50 Fragen zur sogenannten Überlastungsanzeige in Pflegeeinrichtungen“ sollte den Mitarbeitern in jedem Pflegeheim, jedem Krankenhaus, jeder Kurzzeitpflegeeinrichtung und jedem Hospiz zur Verfügung stehen. Betriebsräte sollten sich zur Anschaffung verpflichtet fühlen.

Martina Weber
„50 Fragen zur sogenannten Überlastungsanzeige in Pflegeeinrichtungen“
1.Auflage 2011
106 Seiten
10,95 Euro
Brigitte Kunz Verlag
ISBN: 978-3-89993-763-3

Veröffentlicht von on Feb 28th, 2011 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Sie können eine Antwort durch das Ausfüllen des Kommentarformulars hinterlassen oder von Ihrer Seite einen Trackback senden

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