Gerichtsgeschichten aus Schwetzingen, Teil 2
Pinar Karacinar
Ein filmreifer Vorfall zwischen dem Angeklagten, einem 57-jährigen Maurermeister, und dem Geschädigten, einem Fliesenleger aus Oftersheim, hatte zur Klageerhebung vor dem Amtsgericht Schwetzingen geführt. Der Angeklagte habe dem Fliesenleger auf einer Baustelle in Schwetzingen sein Knie in den Unterleib gerammt und ihn anschließend mit Fäusten und Tritten traktiert. Dadurch habe der Angeklagte zahlreiche Prellungen erlitten. Nachdem der Geschädigte die Flucht ergriffen hatte, habe der Angeklagte die Verfolgung aufgenommen und ein fast 120 Zentimeter langes Holzstück nach diesem geworfen. „Der ist gerannt wie ein Hase, der hat nichts gehabt“, kommentierte der 57-jährige Arbeitslose den angeblichen Schlag in die Weichteile des Geschädigten. Die restlichen Tatvorwürfe räumte er aber in eingeschränktem Maße ein. „Ich hab mich zu etwas hinreißen lassen, was mir im ganzen Leben nicht passiert ist.“
Der besagten Tat war ein Vorfall vorangegangen, welcher zum Unmut des Geschädigten in der Gerichtsverhandlung genau durchleuchtet wurde. Dieser hatte als Fliesenleger in der Firma der Tochter des Angeklagten gearbeitet. Als die Zahlungen für den ausgeführten Auftrag ausblieben, soll er der Tochter des Angeklagten, die Geschäftsführerin des mittlerweile insolventen Unternehmens war, am Telefon gedroht haben. Diese Drohung habe er zwar nicht konkretisiert, aber die damalige Geschäftsführerin hätte sie als Drohung gegen Leib oder Leben aufgefasst. Im Anschluss an das Telefonat fuhr der Fliesenleger zu der Baustelle, um mit dem Angeklagten persönlich über seine Forderungen zu sprechen. In der Zwischenzeit hatte die Tochter des Angeklagten ihren Vater über die Drohungen informiert. Als der Geschädigte schließlich auf der Baustelle eintraf, sei der in Rage geratene Angeklagte auf den 52-Jährigen losgegangen und habe gedroht ihn umzubringen, wenn er jemals wieder auf der Baustelle auftauchen würde. Der Fliesenleger erklärte vor Gericht, er habe doch lediglich mit Konsequenzen gedroht und habe dabei rechtliche Konsequenzen gemeint. Auf wiederholte Nachfragen der Verteidigerin C. im Zeugenstand reagierte der Fliesenleger gereizt. Schließlich gehe es nicht darum, wann er die Rechnung gestellt habe, sondern darum, dass er verletzt worden sei. Erst die während der Verhandlung vernommenen Zeugen, die das Geschehen beobachtet hatten, brachten ein wenig Klarheit in die Angelegenheit. Zwar habe es Schläge mit den Händen gegeben, aber keine Fußtritte. Zudem habe der Angeklagte mit dem Holzstab nicht auf den Geschädigten gezielt, sondern ihn flach am Boden in dessen Richtung geworfen.
Der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung ließ sich somit nicht mehr halten. Der Maurermeister wurde lediglich wegen einfacher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Geldstrafe von 1600 Euro verurteilt.