Das hat noch gefehlt!

Das Antragslexikon Arbeitsrecht in 1. Auflage

Jens Jenau

lit-jenau-antragslexikon-arbr-jpgUm es vorweg zu nehmen, das „Antragslexikon Arbeitsrecht“, herausgegeben von Anno Hamacher, hat auf dem reichlich gefüllten Markt der arbeitsrechtlichen Literatur tatsächlich gefehlt. Die herausragende Bedeutung eines exakten Antrags für das Prozessziel sollte jedem Anwalt klar sein. Aus Sicht der Autoren ist die auf die exakte Formulierung eines Antrags verwendete Mühe aber oft umgekehrt proportional zu seiner Wichtigkeit. Die Folge ist häufig eine verärgerte Partei, da ihrem Anliegen wegen des fehlerhaften Antrags mangels Unzulässigkeit der Klage materiell nicht nachgegangen wird oder eine Partei, die bemerkt, dass der Tenor des Urteils dem Klagebegehren nicht nachkommt oder den Streit nicht exakt löst.

Genau dies ist der Ansatzpunkt des Werks zur Hilfe. Die Autoren des „Antragslexikon Arbeitsrecht“ sind seit Jahren erfahrene Richter des Arbeits- und Landesarbeitsgerichts Düsseldorf. Mit dem Blick für das Wesentliche sammelten sie systematisch die einschlägige Rechtsprechung zur Antragstellung, um sie umfassend auszuwerten.

Das „Antragslexikon Arbeitsrecht“ ist in die Teile Urteils-, Beschluss- und Rechtsmittelverfahren gegliedert. Die Teile eins und zwei werden jeweils eingeführt mit einer knappen systematischen Einleitung, in der grundsätzliche prozessrechtliche Fragen zum Streitgegenstand, den Klagearten, der Antragsstellung oder des vorläufigen Rechtsschutzes erläutert sind. Ihnen schließen sich die ausführlichen lexikalischen Teile der Anträge im Urteilsverfahren und der Anträge im Beschlussverfahren an, die insgesamt mehrere hundert Stichworte, zum Beispiel von Abmahnung bis Zutritt zum Betrieb oder Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz bis Zuständigkeit Betriebsrat/Gesamtbetriebsrat/Konzernbetriebsrat, umfassen. Dabei orientiert sich das Werk im Gegensatz zu anderen Werken nicht an den verschiedenen Rechtsansprüchen oder Gesetzen, sondern an den zugrunde liegenden Sachverhalten. Teil 3 zu den Rechtsmittelanträgen in allen Verfahrensarten rundet das Werk ab.

Das Konzept des Buchs ist so einfach und wie gelungen. In dem den Ausführungen vorausgehenden Stichwortverzeichnis ist das zu einem speziellen Sachverhalt passende Stichwort für eines der etwa 440 Antragsformulare schnell gefunden. Aber es bleibt nicht dabei, dem Leser lediglich die konkreten entsprechenden Antragsformulare anzuempfehlen. Die Autoren begründen exakt, warum der empfohlene Musterantrag verwendet werden sollte. Dazu grenzen sie die Empfehlung auch von den mit abgedruckten Negativbeispielen – optisch gekennzeichnet durch den Daumen nach unten – ab. Der Leser bemerkt, dass die Autoren immer das Prozessziel im Auge behalten, um einen zulässigen Antrag zu bieten für einen Tenor, der den Rechtsstreit abschließend löst und die Vollstreckbarkeit gewährt.

Fazit: Mit diesem überzeugenden Konzept schließt das „Antragslexikon Arbeitsrecht“ eine echte Lücke in der arbeitsrechtlichen Literatur. Das Autorenteam fokussiert sich ausschließlich auf Fragen der Antragsstellung und betont deren Wichtigkeit für das Prozessziel. Anhand des Aufbaus lassen sich die jeweiligen Antragsvorschläge schnell finden. Hier ist ein überaus nützliches Hilfsmittel für die tägliche Arbeit für jeden am Arbeitsrecht interessierten – nicht nur jungen – Anwalt, Arbeitsrichter oder Referendar gelungen. Absolut empfehlenswert!
Antragslexikon Arbeitsrecht

Anno Hamacher (Hrsg.),
1. Aufl. 2010, 329 S., 42,00 €
Verlag C.H. Beck,
ISBN: 978-3-406-59381-9

Veröffentlicht von on Okt 10th, 2011 und gespeichert unter LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Sie können eine Antwort durch das Ausfüllen des Kommentarformulars hinterlassen oder von Ihrer Seite einen Trackback senden

Hinterlassen Sie einen Kommentar!