Alter Hase und Newcomer

Der „Fischer“ in 61. Auflage und der „Posser/Wolff“ in 2. Auflage

Thomas Claer

fischerGewissermaßen auf den letzten Metern des alten Jahres sind noch zwei schwergewichtige Kommentare anzuzeigen, die auf ihrem Umschlag beide schon die Jahreszahl 2014 tragen, sich ansonsten aber in durchaus vieler Hinsicht unterscheiden: zum einen der Fischer-StGB-Kommentar, der in nunmehr 61. Auflage erscheint und als eine Institution im deutschen Strafrecht gelten kann, zum anderen der erst in 2. Auflage erschienene Posser/Wolff-VwGO-Kommentar.

Zum „Fischer“ ist zunächst anzumerken, dass er genaugenommen erst seit 2007 unter diesem Namen firmiert und früher Tröndle/Fischer hieß, zu meiner Studienzeit sogar noch Dreher/Tröndle. Man konnte diesen Wechsel getrost als „frischen Wind“ in der verstaubten deutschen Strafrechtswissenschaft begrüßen, denn man muss wissen, dass der eine der früheren Namensgeber, Eduard Dreher, NS-belastet ist und der andere, Herbert Tröndle, heute 94 Jahre alt, als konservativer Hardliner gilt, dessen Haltung zur Homosexualität sich kaum von der des russischen oder weißrussischen Präsidenten unterscheidet. Insofern ist mit dem BGH-Richter Thomas Fischer als „Chefkommentator“ endlich Modernität ins deutsche Strafrecht eingezogen, und es ist auch durchaus noch einiges an Reformeifer von ihm zu erwarten. So sprach sich Fischer jüngst für eine in seinen Augen längst überfällige Reform des § 211 StGB aus, der in seiner heutigen Gestalt („niedrige Gesinnung“) im Wesentlichen auf Gesetze aus der Nazi-Zeit zurückgeht. Ihm ist in dieser Hinsicht ein künftig offeneres Ohr des Gesetzgebers zu wünschen. Was „seinen“ Standard-Kommentar zum Strafgesetzbuch angeht, so bringt er die Kommentierung in gewohnter Souveränität auf den Stand vom 1. November 2013 und berücksichtigt dabei auch sämtliche gesetzlichen Anpassungen und Konkretisierungen der letzten Monate bis hin zu den vieldiskutierten Strafbarkeitsvoraussetzungen der Beschneidung.

posserDagegen muss sich der „Posser/Wolff“ seine Lorbeeren erst noch verdienen. Vom Verlag etwas großspurig als „innovative Alternative“ angekündigt, gemeint ist damit sicherlich: zum „Kopp/Schenke“ aus dem gleichem Hause, liegt der maßgebliche ins Auge springende Unterschied zu diesem zunächst im dreistufigen Aufbau, der beim Praktiker für schnellere Übersicht und Klarheit sorgen soll: Durchgängig findet sich eine Überblicks-Ebene mit knapper Kurzerläuterung, darunter eine Standard-Ebene mit ausführlicher Kommentierung und schließlich eine Detail-Ebene mit Rechtsprechungsbeispielen und Praxistipps. Das sieht doch schon mal nicht schlecht aus. Spätestens beim Praxistest wird sich erweisen, ob der „Posser/Wolf“ dem „Kopp/Schenke“ wirklich das Wasser reichen oder ihn gar ausstechen kann. Wir sind gespannt.

Fischer, Strafgesetzbuch. Kommentar
61. Auflage 2014, 2685 S. In Leinen
C.H. Beck ISBN 978-3-406-65234-9
85,00 €

Posser / Wolff, VwGO. Kommentar
2. Auflage 2014, 1484 S. In Leinen
C.H.BECK ISBN 978-3-406-59722-0
119,00 €

Veröffentlicht von on Dez 30th, 2013 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Sie können eine Antwort durch das Ausfüllen des Kommentarformulars hinterlassen oder von Ihrer Seite einen Trackback senden

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