„Das arbeitsrechtliche Mandat“ vom Deutschen AnwaltVerlag in 6. Auflage
Jens Jenau
Erneut wartet „Das arbeitsrechtliche Mandat“ in der aktuellen Auflage mit einem umfangreichen Bearbeitungsspektrum auf. Das 24-köpfige Autorenteam, um die Herausgeber Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Hümmerich †/Prof. Dr. Winfried Boecken, LL.M./Rechtsanwalt Dr. Matthias Spirolke, bestehend aus erfahrenen Praktikern aus Anwaltschaft, Justiz, Verwaltung und anerkannten Wissenschaftlern, hat das Standardwerk intensiv überarbeitet und aktualisiert. Rechtsprechung und Gesetzesnovellen sind bis Mitte 2011 berücksichtigt.
Das Handbuch spannt in seinem Aufbau den Bogen ausgehend von den Grundlagen des Arbeitsrechts und beleuchtet quasi den gesamten Ablauf der Bearbeitung eines arbeitsrechtlichen Mandats bis hin zu den Abrechnungsmodalitäten. 21 Paragrafen erläutern das anwaltliche Arbeits- und Beratungsspektrum im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Mandaten jeder Art. Der Leser stößt auf Kapitel zum Bereich Anwalt und Arbeitsrecht (§ 1), zur Mediation, arbeitsrechtlichen Grundlagen, Dienstverträgen mit GmbH-Geschäftsführern und AG-Vorständen, zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses und dessen Leistungsstörungen, zu arbeitsrechtlichen Nebengesetzen, Betriebsinhaberwechsel, Umwandlung und Umstrukturierung, zum Kündigungsschutzrecht, zur einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen, zum Betriebsverfassungsrecht, zur Einigungsstelle, zu den arbeitsgerichtlichen Urteils- und Beschlussverfahren, zum Berufungs- und Beschwerdeverfahren oder zum Revisions- und Rechtsbeschwerdeverfahren, zum Arbeitsrecht in der Insolvenz, den Anwaltsgebühren und Rechtsschutzversicherung, zum Tarif- und Tarifvertragsrecht bis zum Arbeitskampfrecht (§ 21). Die wichtigen Schnittstellen zu den angrenzenden Rechtsgebieten des Sozialversicherungs- und Renten-, Steuer-, Insolvenz- oder des Gesellschaftsrechts sind an den entscheidenden Stellen eingepflegt.
Die bis zum Erscheinen der aktuellen Auflage in Kraft getretenen Gesetzesneuerungen und -änderungen sind berücksichtigt. Düwell setzt sich besonders intensiv mit dem für das Recht der Teilhabe behinderter Menschen bedeutsamen UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention) von 2008, die in nationales Recht umzusetzen ist, auseinander. Beseler bearbeitet das immer brisante und zu häufigen Auseinandersetzungen führende Thema der Arbeitnehmerüberlassung. Das AÜG erfuhr erneut durch das Erste Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes – Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung vom 28.4.2011 einige Änderungen. Dies war einerseits erforderlich, da zum 1.5.2011 die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit der der EU beitretenden osteuropäischen Staaten gilt und somit der Anreiz bestand, Billigarbeitskräfte, insbesondere auch Leiharbeitnehmer dauerhaft zu Dumping-Löhnen nach Deutschland zu entsenden. Andererseits musste bis zum 5.12.2011 die Richtlinie 2008/14 EG umgesetzt sein. Ferner ist in diesem Abschnitt die Abgrenzung des Leiharbeitsverhältnisses zum Werkvertrag mit einer theoretischen, praktischen und konkreten Abgrenzung zu erwähnen. Dabei sind die unterschiedlichen Kriterien der Vertragstypen erklärt und das entscheidende Kriterium ist gesondert hervorgehoben. Nach Beseler ist maßgeblich, ob die Drittfirma (Entleiher) gegenüber dem eingesetzten Arbeitnehmer ein Weisungsrecht insbesondere hinsichtlich Art, Ort und Zeit der Arbeitsleistung hat oder ob sich das Anweisungsrecht der Drittfirma (gegenüber dem Gesteller und den bei ihm beschäftigten Arbeitnehmern) auf die Herstellung des jeweils geschuldeten Werkes bezieht, insofern gegenständlich begrenzt ist. Eickemeier hat die Novellierung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen von 2009 betreffend die Regelungen der §§ 6 ff. ArbnErfG über die Inanspruchnahme einer Diensterfindung eingearbeitet.
Inhaltlich positiv hervorzuheben sind in § 1 „Anwalt und Arbeitsrecht“ die Ausführungen, über welche außerjuristischen Fähigkeiten Anwälte im Arbeitsrecht verfügen sollten, um erfolgreich arbeitsrechtliche Konflikte zu lösen. Gerade im Arbeitsrecht ist es neben der Fähigkeit Sachverhalt und Rechtslage gründlich zu erforschen, einer zügigen Bearbeitung der Sache, Kreativität und der Entwicklung der Strategie einhergehend mit der passenden Darstellung, sorgfältiger Aufklärung des Mandanten sowie Offenheit in Honorarangelegenheiten von großem Vorteil in Verhandlungstechniken und -führung beschlagen zu sein. Oft sind Streitigkeiten nur über intensive und ausdauernde Verhandlungen zu lösen. Solche Ausführungen findet man leider zu selten in der Literatur. Somit ist es nur konsequent, dass die Autoren besonders den Fokus auf die einvernehmliche Beendigung von Arbeitsverhältnissen richten. Daneben sind aufgrund der Ausführlichkeit und Verständnis schaffenden Art und Weise die wichtigen Themen „Inhalt des Arbeitsverhältnisses“, „Kündigungsschutzrecht“ und „Betriebsverfassungsrecht“ herausragend bearbeitet. Gerade im Urlaubsrecht erläutert Schinz eingängig die Entwicklung der Rechtsprechung des EuGH und nimmt die mittlerweile komplett seitens des BAG aufgegebene Surrogattheorie vorweg. Die Erläuterungen des Betriebsübergangs gemäß § 613a BGB konzentrieren sich darauf, Grundzüge und Problembewusstsein zu vermitteln. Aufgrund der Schwierigkeit der Thematik ist der Berater hier allerdings gezwungen, weiterführende Kommentarliteratur heranzuziehen. Zwar sind die neuen Entwicklungen im Recht der Allgemeinen Gleichbehandlung dargestellt. Dennoch sind die Ausführungen meines Erachtens zu knapp gehalten, so dass der Rückgriff auf tiefergehende Literatur geboten ist, um angemessen oder wie es im Rahmen des AGG häufig in der Praxis gefragt ist, präventiv zu beraten.
Ungemein erfreuen den Praktiker die mannigfaltigen Beispiele, Aufzählungen, Tabellen, Formulierungsbeispiele, Checklisten und Prüfungsschemata für eine effektive Fallbearbeitung, hervorgehobene Antragsmuster sowie Hinweise auf Beratungsfehler oder Haftungsfallen. Vereinzelte fettgedruckte Schlagworte im Text unterstützen die gezielte Suche. Der Fußnotenapparat zitiert weiterführende Rechtsprechung und Literatur.
Fazit: Zweifelsfrei ist auch die aktuelle Auflage des Handbuchs „Das arbeitsrechtliche Mandat“ ein souveränes und zuverlässiges Nachschlagewerk in der vielfältigen arbeitsrechtlichen Literatur. Es ist besonders dem nicht täglich mit arbeitsrechtlichen Fragen und Mandaten betrauten Rechtsanwalt uneingeschränkt zu empfehlen. Gerade ihm helfen die zumeist ausführlichen wie lehreichen Erläuterungen des stark von Rechtsprechung geprägten Arbeitsrechts, die praxisbewährten Hinweise, die Antragsmuster und Formulierungsbeispiele, ein Arbeitsrechtsmandat effektiv zu führen.
Das arbeitsrechtliche Mandat
Hümmerich/Boecken/Spirolke (Hrsg.)
6. Aufl. 2012, 2.424 S., 159,00 €,
Deutscher AnwaltVerlag,
ISBN: 978-3-8240-1160-5