Geht stiften, Juristen!

Das Stiftungsrechtshandbuch von Campenhausen / Richter in 4. Auflage

Matthias Wiemers

campenhausenDas Stiftungswesen tritt dem Rechtsstudenten allenfalls im dritten oder vierten Semester entgegen, wo unter den in der Vorlesung zum Allgemeinen Verwaltungsrecht unter den jur. Personen des öffentlichen Rechts neben Körperschaften und Anstalten auch die Stiftungen erwähnt zu werden pflegen. Im Zivilrecht wird die – privatrechtliche – Stiftung kaum erwähnt.

In der juristischen Praxis haben allerdings die (privatrechtlichen) Stiftungen in den letzten zwei Jahrzehnten eine zunehmende Bedeutung erlangt. Denn überall dort, wo Bürger (und Unternehmer) Teile ihres Vermögens – u. U. unter Schonung durch die Finanzbehörden – einem besonderen Zweck bestimmen, wird dieser Vermögensbestandteil kurzfristigem Zugriff entzogen. Die Motive für die Errichtung von Stiftungen werden unterschiedlich sein. Stiftungen mögen dabei helfen, den Fortbestand von Unternehmen zu sichern und Übernahmen zu verhindern, sie machen mitunter den Namen des Stifters unsterblich. Die Belebung des Stiftungswesens in den letzten Jahren ist jedenfalls politisch gewollt, um gerade die gemeinnützigen Stiftungen als Betätigung bürgerschaftlichen Engagements zu fördern. Insofern ist das kürzlich neu aufgelegte Standardwerk von vornherein Teil dieser politischen „Bewegung“ zur Förderung des Stiftungswesens.

Das Buch wird nunmehr von dem Berliner Steuerrechts-Anwalt Andreas Richter herausgegeben, der von sechs weiteen Autoren aus Wissnschaft und Praxis unterstützt wird. Es besteht aus insgesamt 11 Kapiteln: „Allgemeine Grundlagen“ (§§ 1 – 4), „Geschichte und Reform“ (§ 5), „Stiftung bürgerlichen Rechts“ (§§ 6 – 14), „Stiftungen des öffentlichen Rechts“ (§§ 15 – 21), „Kirchliche Stiftungen“ (§§ 22 –28), „Kommunal Siftungen“ (§§ 29 – 35), „Altrechtliche Stiftungen“ (§ 7), „Unselbständige Stiftung“ (§ 36), „Rechnungslegung und Publizität“ (§§ 37, 38), „Stiftungssteuerrecht“ (§§ 39 – 43) und „Internationals Stiftungsrecht“ (§ 44).

Der Kapitelaufbau orientiert sich also zunächst nach den Grundtypen von Stiftungen, bevor einige für das Stiftungsrecht wichtige Rechtsfragen in gesonderten Sachkapiteln behandelt werden. Dabei wird deutlich, dass sich das Stiftungsrecht als Rechtsgebiet, das sich in Deutschland namentlich anhand dieses in den 1980er Jahren erstmals erschienenen Handbuchs entwickelt hat, nur in dieser Zusammenschau in relativ kurzer erschlossen werden kann. Zur Einführung in das Stiftungsrecht empfehlen sich neben dem ersten Kapitel (besonders: § 1, „Abgrenzung“) namentlich das Kapitel über die geschichtliche Entwicklung (§ 5) und die bei den einzelnen Stiftungstypen zumeist enthaltenen Einführungen (jeweils mit „Standort“ bezeichnet). Insgesamt steht aber die Stiftung des Bürgerlichen Rechts im Zentrum der Erläuterungen.

Fazit: Sind Stiftungen ein reizvolles und lohnendes Betätigungsfeld namentlich für den anwaltlichen Juristen, so dürfte er an diesem Handbuch kaum vorbeikommen.

Von Campenhausen/Richter (Hrsg.)
Stiftugnsrechtshandbuch
4. Auflage, Verlag C. H. Beck, München 2014
1126 S., 189 Euro
ISBN 978-3-406-64774-1

Veröffentlicht von on Aug 25th, 2014 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Sie können eine Antwort durch das Ausfüllen des Kommentarformulars hinterlassen oder von Ihrer Seite einen Trackback senden

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