New York, Hongkong & Co

Marcel Löhr

Wie richte ich mein Studium international aus?

„Amtsgericht Buxtehude – Endstation!“ Wer hiernach einen instinktiven Fluchtreflex verspürt und sich vorstellen kann, New York, Hongkong & Co. nicht nur als Tourist zu bereisen, sondern dort einmal auch sein (Arbeits-)Leben zu verbringen, dem sei empfohlen, frühzeitig sein Studium international auszurichten.

Mit der bloßen Ableistung des obligatorischen Fremdsprachenscheins hat man aber noch lange nicht das Tor zur großen weiten Welt aufgestoßen. Vielmehr bedarf es der Eigeninitiative die richtigen Schwerpunkte im Studium zur richtigen Zeit zu setzten und dabei gleichzeitig nicht aus den Augen zu verlieren, dass man im Staatsexamen über deutsches (und ein wenig Europa-) Recht in deutscher Sprache geprüft wird. Wem dieser Ausgleich gelingt, der hat später aber auch die realistische Chance einen Job im internationalen Umfeld zu ergattern, zumal mit der wachsenden Internationalisierung des Rechts sowie der steigenden Bedeutung der englischen (Rechts-)Sprache die Nachfrage nach international ausgebildeten Juristen zunehmen wird.
Im Folgenden werden deshalb Möglichkeiten einer international ausgerichteten Ausbildung skizziert, die sich auch mit dem Ziel, den Freiversuch nach 8 Semestern abzulegen, ohne Weiteres vereinbaren lässt.

Begleitstudiengänge
An vielen Unis werden mittlerweile Begleitstudiengänge zum Common Law bzw. Anglo-American Law angeboten die unter Umständen auch ein Freisemester mit sich bringen (vgl. § 25 Abs. 2 Nr. 4 JAG NW 2003). Zwar können in diesen natürlich nur die rechtlichen Grundzüge dargestellt werden. Dieses Wissen bildet aber eine gute Grundlage für einen späteren LL.M und die für das kontinentaleuropäische Recht ungewöhnlichen Ansätze (induktiv statt deduktiv, rechtsökonomische Analyse etc.) eröffnen auch einen neuen Blick auf unser Recht.
Es empfiehlt sich einen solchen Studiengang in der Mitte des Studiums (circa 3. bis 5. Semester) zu machen, da am Anfang die juristischen Grundkenntnisse fehlen und man später mit Schwerpunktstudium und Examen ausgelastet ist.

Schwerpunktwahl / Seminar
Auch durch die Schwerpunktwahl könnt ihr euer Interesse über den Tellerrand blicken zu wollen unterstreichen, etwa mit der Wahl des an vielen Unis angebotenen Schwerpunktes „Internationales (Wirtschafts-) Recht“.
Wohl weniger häufig angeboten werden Seminare in englischer Sprache oder mit internationalem Bezug. Je nach Fakultät könnt ihr aber auch Glück haben – so bietet die Juristische Fakultät Düsseldorf ein deutsch-israelisches Austauschseminar an – oder könnt ihr vielleicht ein internationales Seminarthema selbst anregen.

Pflichtpraktika
Sehr zu empfehlen ist wenigstens ein Teil der Pflichtpraktika im Ausland zu absolvieren. Auch wenn ihr erst wenige Semester studiert habt und kaum Scheine vorweisen könnt, ist es bei einer frühzeitigen Bewerbung in der eure besondere Motivation betont ist kein Problem ein Praktikum bei einem Anwalt oder einer Organisation im Ausland (etwa bei deutschen Auslandshandelskammern oder Juristenvereinigungen) zu bekommen. Die Finanzierung ist allerdings eine andere Frage, da ein bezahltes Praktikum die absolute Ausnahme ist. Allerdings lassen sich bspw. durch ein DAAD Reisestipendium zumindest die Reisekosten abdecken.
Wer sich ein Auslandspraktikum nicht leisten kann und sich trotzdem in Deutschland mit globalen Themen beschäftigen will, kann dies mitunter mit einem Praktikum in einer internationalen Abteilung einer Staatskanzlei. Wichtig ist jedenfalls bei dem zuständigen JPA vorher anzufragen, ob denn das Praktikum auch anerkannt wird und ob es ggf. sogar den Fremdsprachennachweis ersetzen kann (vgl. § 7 Abs. 3 S. 2 JAG NW 2003).

Nebenjob
Einen Zuschuss zum Lebensunterhalt und noch die Erfahrung, wie sehr mittlerweile die englische Rechtssprache den Alltag dominiert, bekommt ihr bei einer studentischen Nebentätigkeit in einer internationalen Wirtschaftskanzlei. Auch wenn eure Wunschkanzlei keine Stellen für Studenten ausschreiben sollte, kann eine Initiativbewerbung mit überdurchschnittlichen Studienleistungen und vor allem belegbar guten Englischkenntnissen erfolgreich sein.

So beschäftigt die internationale Anwaltssozietät Simmons & Simmons in Düsseldorf und Frankfurt/M. fortlaufend Student(inn)en, die nicht etwa Kaffee kochen, sondern zu anspruchsvollen und interessanten Rechtsfragen recherchieren oder Teilfragen eines Rechtsgutachtens vorbereiten. Auch wenn es sich dabei vielfach nicht um „staatsexamensrelevantes“ Wissen handelt, so wird doch die juristische Herangehensweise und Methodik geschult, gepaart mit einem intensiven Einblick in die Arbeit einer internationalen Anwaltssozietät.

Außeruniversitäre Möglichkeiten
Neben den bekannten Jessup- und Vis Moot Courts sind gerade für politisch Interessierte die Model United Nations (MUN) Konferenzen nahe zu legen, die nur wenige Tage dauern und daher anders als die Moot Courts auch studienbegleitend vorbereitbar sind. Über MUN Vereine können zudem häufig genug Sponsoren gewonnen werden, die einen Großteil der Kosten für Flug und Unterkunft abdecken.

Veröffentlicht von on Jun 29th, 2009 und gespeichert unter AUSBILDUNG. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Sie können eine Antwort durch das Ausfüllen des Kommentarformulars hinterlassen oder von Ihrer Seite einen Trackback senden

1 Antwort for “New York, Hongkong & Co”

  1. Tanja Schmidt sagt:

    Ich finde den Beitrag mal ganz gut. Wusste gar nicht, dass man doch so viele Möglichkeiten hat beim Jurastudium einen Auslandsbezug herzustellen, zumal in allen anderen Studienfächern ja mittlerweile auch englisch im Studium quasi unabdinglich ist.

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