Das „Bundle BGB und ZPO“ von Luchterhand umfasst den „BGB Kommentar“ in der 10. Auflage 2015 und den „ZPO Kommentar“ in der 7. Auflage 2015
Jens Jenau
Prof. Dr. Hanns Prütting (Universität zu Köln), Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerhard Wegen (Universität Tübingen) und Vorsitzender Richter am OLG Oldenburg a.D. Gerd Weinreich zeichnen für den „BGB Kommentar“ als Herausgeber verantwortlich. Sie versammeln ein 52-köpfiges hochkarätiges Autorenteam aus anerkannten Hochschullehrern, erfahrenen Rechtsanwälten, Notaren, Richtern und einen Staatsanwalt um sich, wobei jedes zivilrechtliche Thema durch einen Spezialisten bearbeitet wird. Mit großem Engagement haben die Autoren den jährlich erscheinenden Kommentar überarbeitet, aktualisiert und auf den Rechtsprechungs-, Gesetzes- und Literaturstand von 01.03.2015 gebracht.
In dem einbändigen Werk sind neben dem BGB, Art. 1-26 und Art. 38-47 des EGBGB, die Rom I-VO und Rom II-VO, das IntGesR, AGG, GewSchG, LPartG, ProdHaftG, WEG, VersAusglG sowie das VBVG (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz) in jeweils neuester Fassung vollständig bearbeitet. Weiterhin besonderes Anliegen des Kommentars ist es, die unionsrechtlichen Belange und unionsrechtlichen Entwicklungen intensiv aufzuarbeiten und zu präsentieren. Insofern ist das Zusammenspiel von EGBGB mit der Rom I-VO, der Rom II-VO sowie der Rom III-VO und dem Internationalen Gesellschaftsrecht ausführlich bearbeitet.
Im nationalen Zivilrecht berücksichtigt die aktuelle Auflage bereits das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung vom 21.04.2015 („Mietrechtsnovellierungsgesetz“). Eine erste Erläuterung dazu gibt Schmid in seinen Kommentierungen zu den §§ 556d ff. BGB. Ferner sind das Gesetz zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner vom 20.06.2014, das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vom 22.07.2014 sowie das am 13.06.2014 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie vom 20.09.2013 integriert.
Inhaltlich sei an dieser Stelle auf Schmids verständliche Kommentierungen der bisweilen komplizierten Mietrechtsvorschriften der §§ 535 ff. BGB und auf Schaubs ausführliche Aufarbeitung der Schadensersatzpflicht nach § 823 BGB – insbesondere zu den verschiedenen Rechtsgutsverletzungen sowie zur Arzthaftung hingewiesen. Aus Sicht des Arbeitsrechtlers ist die Lektüre des § 613a BGB von Lingemann zu empfehlen, die zwar knapp gehalten ist, sich aber dennoch auf das Wesentliche konzentriert. Ferner ist neben seinen Ausführungen zum § 620 BGB, in denen er – erneut kompakt – die verschiedenen Beendigungstatbestände eines Arbeitsverhältnisses, sei es durch Ablauf der Befristung oder durch Ausspruch einer Kündigungserklärung, darlegt, auf die Kommentierung des AGG zu verweisen. Für den als Betreuer arbeitenden Anwalt oder Juristen sind die Erläuterungen des VBVG nützlich.
Der „ZPO Kommentar“ mit seinen 55 Autoren/Innen aus Justiz, Anwaltschaft und Lehre, herausgegeben von Prof. Dr. Hanns Prütting (Universität zu Köln) und Richter am BGH Prof. Dr. Markus Gehrlein vereint die vollständigen Kommentierungen der Zivilprozessordnung mit EGZPO, GVG, EGGVG, UKlaG, UNÜ, KapMuG, GerPräsWO, AVAG und ZVFV sowie allen wichtigen EG-Verordnungen zur internationalen Zuständigkeit (Brüssel-IIa-VO, EuBVO, EuGFVO, EuGVO, EuMVVO, EuVTVO, EuZVO) bei dem Gesetzesstand 01.03.2015.
In den Bearbeitungen sind bereits folgende Gesetzesnovellierungen berücksichtigt. Eingearbeitet sind das Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes vom 10.10.2013, das Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung Nr. 1215/2012 vom 08.07.2014 und das Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess vom 05.12.2012. Ferner ist die neue EuGVVO, die seit dem 10.01.2015 anwendbar ist, integriert. Erfreulich hilfreich ist Gehles Streitwertlexikon auf den Seiten 31-71. Aus Praktikersicht sind daneben die topaktuellen wie aufschlussreichen Bearbeitungen der §§ 38 ff. (Lange/Wern), 91 ff. (Schneider/Hausherr), 139, 253, 256, 257, 278, 330 ff. (Czub), 511, 767, 771 von Scheuch, 785, 794 und 850 ff. ZPO (Ahrens) hervorzuheben.
Selten geht sowohl im „BGB-Kommentar“ als auch im „ZPO-Kommentar“ den Ausführungen eine Gliederung voraus. Die übersichtlich gestalteten Kommentierungen, die mit Randnummern und mit fettgedruckten Schlagworten versehen sind, leiden darunter an sich nur wenig. Aber der Nutzerfreundlichkeit wären kontinuierliche Gliederungen dienlicher. Zugunsten der Lesbarkeit verzichten die Autoren auf unübliche Abkürzungen. Über die ausführlichen Stichwortverzeichnisse lassen sich konkrete Begriffe schnell auffinden.
Beide Kommentierungen halten unter jurion.de eine vollverlinkte Onlineversion des jeweiligen Werks bereit, wobei die notwendigen persönlichen Freischaltcodes im Buchdeckel verortet sind. Ferner sind neben den kompletten Printausgaben als Zusatz-Content in der Onlineversion des BGB-Bandes die Kommentierungen der Ex-Artikel EGBGB platziert. Rechtsprechungsnachweise aus der BGH- und OLG-Rechtsprechung sind reichlich vorhanden und ermöglichen so eine Vertiefung des Wissens. Die Onlineversionen beider Bände werden während des jeweils laufenden Auflagenintervalls kontinuierlich dem aktuellen Stand angepasst. Dies ist nicht nur Beleg für die Aktualität der beiden Kommentare, sondern spiegelt den Mehrwert der seitens des Luchterhand Verlags zur Verfügung gestellten Kombination von gedrucktem Buch in Verbindung mit den Onlineausgaben wieder.
Fazit: Erneut gelingen beiden Autorenteams um die Herausgeber zwei absolut zuverlässige und empfehlenswerte Nachschlagewerke. Die jährliche Erscheinungsweise des „BGB Kommentar“ und des „ZPO Kommentar“ aus dem Hause Luchterhand garantieren dem vor allem forensisch arbeitenden Rechtsanwalt einen topaktuellen Stand in Rechtsprechung, Gesetzgebung und Lehre. Den Autoren gelingt es, Strukturen und Zusammenhänge aufzuzeigen, um das Verständnis für eine sachgerechte Rechtsanwendung im Zivilverfahren zu schärfen. Künftig wäre es aber aus meiner Sicht besser, die zumeist umfangreichen Kommentierungen des BGB oder der ZPO durchgängig mit Gliederungen zu versehen. Unabhängig davon ist das „Bundle BGB und ZPO“ nicht zuletzt wegen der praxisnahen Erläuterungen bei zugleich wissenschaftlicher Durchdringung besonders für den Berufsanfänger (aber nicht nur für diesen) eine echt lohnenswerte Anschaffung, die sich schnell amortisieren wird.
Bundle BGB und ZPO
2015, ca. 6.700 S., inkl. Online-Ausgabe auf jurion.de, 199,00 €,
Luchterhand Verlag
ISBN: 978-3-472-08653-6