Allgemeines, Besonderes Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht im C.F. Müller Verlag
Michael Stern
Allgemeines Verwaltungsrecht:
Das allgemeine Verwaltungsrecht ist das Kernstück des Öffentlichen Rechts. Mit Peines Allgemeines Verwaltungsrecht findet sich im C.F. Müller Verlag ein Klassiker zu diesem Rechtsgebiet. Das 355 Seiten lange Buch gliedert sich in 22 Kapitel.
Das Einführungskapitel ist absolut lesenswert. Es vermittelt einen guten Einstieg in die Materie und nimmt Studenten und Referendaren die Angst vor dem oftmals als uferlos angesehenen Verwaltungsrecht. Dabei werden typische verwaltungsrechtliche Fragestellungen vorgestellt, so dass der Leser sich bereits hier ein gutes Bild machen kann.
Im Kapitel „Die öffentliche Verwaltung“ wird die Verwaltungsorganisation vorgestellt; besonderes Augenmerk sollten Anfänger auf die Unterscheidung zwischen unmittelbarer und mittelbarer Staatsverwaltung richten. Auch das Kapitel „Das Verwaltungsrecht“ ist für Anfänger besonders lesenswert. Wer als Student Mühe hatte, Zugang zum Verwaltungsrecht zu finden, sollte unbedingt das vierte Kapitel gewissenhaft durcharbeiten. In ihm werden die Grundprobleme des Verwaltungsrechts vorgestellt und das Systemverständnis geschult.
Im zweiten Teil des Buches werden die Handlungsformen der Verwaltung vorgestellt. Das Hauptkapitel bildet dabei selbstverständlich „Der Verwaltungsakt“. Aber auch der öffentlich-rechtliche Vertrag, der Realakt und das verwaltungsprivatrechtliche Handeln werden thematisiert.
Im dritten Teil des Buches geht es um die Kontrolle des Verwaltungshandelns. Dabei ist vor allem das 17. Kapitel zur Staatshaftung hervorzuheben. Es ist mit ca. 45 Seiten nicht zu lang ausgefallen und sollte jede Frage beantworten.
Der vierte Teil hat die Verwaltungsvollstreckung zum Thema. Der fünfte und damit letzte Teil des Buches behandelt das Recht der öffentlichen Sachen. Auch diese Thematik kann Teil einer Examensklausur werden und sollte dementsprechend gründlich durchgearbeitet werden.
Zur Ergänzung des Lehrbuches ist der im selben Verlag erschienene Klausurenkurs im Verwaltungsrecht absolut empfehlenswert. Das Gelernte muss auch im konkreten Fall angewendet werden, um im Klausuren-Ernstfall gut bestehen zu können.
Besonderes Verwaltungsrecht:
Das von Erbguth, Mann und Schubert bearbeitete besondere Verwaltungsrecht ist mit 669 Seiten ein – wie sollte es bei der ausufernden Materie anders sein – langes Lehrbuch geworden. In ihm werden das Kommunalrecht, das Polizei- und Ordnungsrecht und das Baurecht behandelt.
Auf das Kommunalrecht sind 171 Seiten entfallen. Das Anfangskapitel gibt eine Einführung zum Kommunalrecht und den kommunalen Rechtssubjekten. Anschließend wird die verfassungsrechtliche Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung behandelt, die Examenskandidaten gut bekannt sein sollte. Gerade auch in der mündlichen Prüfung werden gerne Fragen dazu gestellt. Die Gemeindeverfassung und der Aufgabenkreis der Gemeinde sind ebenfalls sehr lesenswerte Kapitel. Das kommunale Satzungsrecht ist ein kurzes, aber wichtiges Kapitel. Besonderen Schwerpunkt haben die Autoren auf die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen gelegt; das kommunale Finanzwesen ist dementsprechend kurz ausgefallen.
Auf ca. 170 Seiten hat das Polizei- und Ordnungsrecht Platz gefunden. Dieses öffentlich-rechtliche „Nebengebiet“ wird von Studenten oftmals sträflich vernachlässigt. Leider zu Unrecht, da dieses Rechtsgebiet sehr spannend ist und nicht wenige Examensklausuren genau dieses Rechtsgebiet zum Thema haben. Wer die Kapitel zur „Öffentlichen Sicherheit“ und „Öffentlichen Ordnung“, zum Gefahrenbegriff und zur polizei-und ordnungsrechtlichen Verantwortlichkeit durchgearbeitet hat, sollte eine Klausur gut bestehen können. Das Kapitel zu den Spezialermächtigungen im Polizei- und Ordnungsrecht gewährleistet einen hervorragenden Überblick und kann nur wärmstens empfohlen werden.
Der dritte und letzte Teil des Buches besteht aus dem Baurecht, das auf 312 Seiten behandelt wird. Allein schon aufgrund der Gewichtung der Seitenzahlen wird deutlich, welchen Schwerpunkt die Autoren gesetzt haben.
Eines der Hauptkapitel ist „Das Recht der Bauleitplanung“, das mit anschaulichen Beispielfällen dem Leser gekonnt nähergebracht wird. Gleiches gilt für das Kapitel „Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben“. Das Bauordnungsrecht wird in Grundlagen, materielles und formelles Bauordnungsrecht gegliedert. Der dritte Teil des Buches endet mit dem „Nachbarschutz im öffentlichen Baurecht“. Die in diesem Kapitel vorgestellten Fälle sollten von Examenskandidaten unbedingt exemplarisch gelöst werden. Auch zu diesem Buch kann der Klausurenkurs im Verwaltungsrecht von Peine empfohlen werden, behandelt das Fallbuch doch diese „Nebengebiete“ ebenso gründlich.
Verwaltungsprozessrecht:
Ein Standardwerk im Verwaltungsprozessrecht ist das Werk von Schenke. Nach einem interessanten Einführungskapitel sollte das Kapitel zur Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs (§ 40 VwGO) von Studenten absolut gewissenhaft durchgearbeitet werden. Fehler, die in diesem Zusammenhang in der Klausur gemacht werden, werden vom Korrektor nicht toleriert. Von Studenten wird in diesem Punkt absolute Souveränität verlangt. Es folgen die Kapitel zur Anfechtungsklage, der Verpflichtungsklage, der Fortsetzungsfeststellungsklage und der allgemeinen Leistungsklage. Auch hier ist gründliches Durcharbeiten ein Muss.
Die Kapitel zur Beteiligungsfähigkeit, zur Prozessfähigkeit, zur Klagebefugnis oder zum Rechtsschutzbedürfnis sollten ebenfalls gekonnt werden, wird doch in der Klausur an mindestens einer Stelle ein Problem der Zulässigkeit auf den Bearbeiter lauern. Die Anschlusskapitel thematisieren die Begründetheit der jeweiligen Klage. Allein schon der Obersatz sollte genau gewählt sein, damit keine Fehler entstehen. Das Buch bietet hier wertvolle Formulierungshilfen. Hervorzuheben ist auch das Kapitel zum vorläufigen Rechtsschutz, der nicht selten im Examen abgefragt wird.
Fazit:
Das Angebot zum Verwaltungsrecht aus der Reihe „Schwerpunkte Pflichtfach“ ist umfassend. Gerade Studenten, denen allgemein ein Zugang zum öffentlichen Recht bzw. besonders zum Verwaltungsrecht fehlt, sollten zu diesen Lehrbüchern greifen. Systemwissen und Systemverständnis werden gut geschult, was im Verwaltungsrecht im besonderen Maße wichtig ist. In Kombination mit den Fallbüchern aus demselben Verlagshaus sollten wirklich keine Lücken mehr bestehen.
Allgemeines Verwaltungsrecht
Franz-Joseph Peine
C.F. Müller Verlag
11., völlig neu bearbeitete Auflage 2014, 355 Seiten
24,99 €
Besonderes Verwaltungsrecht
Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Baurecht
Erbguth / Mann / Schubert
C.F. Müller Verlag
12., neu bearbeitete Auflage 2015, 670 Seiten
28,99 €
Verwaltungsprozessrecht
Wolf-Rüdiger Schenke
C.F. Müller Verlag
15., neu bearbeitete Auflage 2017, 420 Seiten
24,99 €