Kleine Literaturschau zum Polizeirecht, Teil 2

„Polizei- und Ordnungsrecht“ von Gusy und „Besonderes Polizei- und Ordnungsrecht“von Kniesel/Braun/Keller

Matthias Wiemers

Spannend ist der Blick in ein Buch, das 2017 in zehnter Auflage (Erstauflage: 1993) bei Mohr Siebeck erschienen ist, das „Polizei- und Ordnungsrecht“ des Bielefelder Ordinarius Christoph Gusy.
Gusy, der 1997 mit einer Verfassungsgeschichte über die Weimarer Reichsverfassung hervorgetreten ist, beginnt sein erstes Kapitel (§ 1 „Polizei- und Ordnungsrecht“) sogleich mit einem Zitat aus dem preußischen Allgemeinen Landrecht und betont sodann den Zusammenhang von geltendem Verfassungsrecht und Polizeiverständnis (Rdnr. 3) und geht dann zu den Rechtsgrundlagen des Polizei- und Ordnungsrechts über (§ 1). „Die Organisation der Polizei- und Ordnungsbehörden“ (§ 2), „Die Aufgaben der Polizei“ (§ 3), „Die Befugnisse der Polizei“ (§ 4) und das Thema „Verantwortlichkeit“ (§ 5) sind die Gegenstände der nächsten Kapitel. Den Rahmen für „Die Aufgabenerfüllung der Polizei“ liefert das sechste Kapitel, während im Kapitel „Ordnungsrecht“ (§ 7) neben den ordnungsbehördlichen Verordnungen das ja auch bei Götz/Geis besonders behandelte Versammlungsrecht einer besonderen Darstellung unterzogen wird. „Vollstreckungs- und Kostenrecht (§ 8) sowie „Entschädigungsansprüche“ (§ 9) und „Rechtsschutz gegen polizeiliche Maßnahmen“ (§ 10) bilden den Abschluss des Textes. Während Gusy auf die Einarbeitung von Fällen in den Text des Buchs verzichtet, liefert er in einem Anhang ein „Repetitorium“, worin anhand von sechs Fällen in aller Kürze eine Anwendung des Polizeirechts an die Praxis vorgenommen wird.
Der Band ist eher mit dem Götz/Geis zu vergleichen, und welchen der beiden Bände man als Buch zum Lernen heranzieht, ist eine Geschmacksfrage. Da die Fälle bei Gusy auch im Anhang recht knapp gehalten sind, mag man das Repetitorium nicht als besonderen Vorteil ansehen.

Christoph Gusy, Polizei- und Ordnungsrecht, 10. Aufl., Mohr Siebeck Verlag, Tübingen 2017, 384 S., 26 Euro.

Während der Schenke wohl eher als ein Werk für Spezialisten angesehen werden muss, soll dies das Stichwort sein zur Überleitung auf drei Werke des Kohlhammer-Verlags, der seit je zahlreiche Lehrwerke zu besonderen Themen der Ordnungsverwaltung bereithält.
Mit dem ganz neuen Band „Besonderes Polizei- und Ordnungsrecht“ von Kniesel/Braun/Keller wird in besonderer Weise eine Verklammerung zwischen allgemeinem Polizei- und Ordnungsrecht und einigen Spezialmaterien des Ordnungsrechts vorgenommen. Im Ersten Teil („Grundlagen“) wird in zwei Kapiteln das Allgemeine dem Besonderen Polizei- und Ordnungsrecht gegenübergestellt und die Ergänzungsfunktion des Polizei- und Ordnungsrechts gegenüber der spezialgesetzlichen Gefahrenabwehr erläutert.
Im zweiten Teil des Bandes werden in Einzelkapiteln die folgenden Gebiete des besonderen Polizei- und Ordnungsrechts behandelt: Versammlungsrecht (S. 11 ff.), Öffentliches Vereinsrecht (S. 115 ff.), Feuerwehr- Rettungsdienst- und Katastrophenschutzrecht (S. 136 ff.), Waffenrecht (S. 177 ff.), Ausländer- und Asylrecht (S. 221 ff.), Luftsicherheitsrecht (S. 324 ff.) und Gewerberecht (S. 332 ff.). Die unterschiedlichen Umfänge der vorstehenden Kapitel lassen sich sicher teilweise darauf zurückführen, dass hier teilweise das Landesrecht dargestellt werden musste. Ob allerdings das Luftsicherheitsrecht für die Polizei von so großer Bedeutung ist, ist doch die Frage. Es ist allerdings zu den „Trendgebieten“ des öffentlichen Rechts zu rechnen, was sich an einem kürzlich hier vorgestellten eigenen Lehrbuch ausmachen lässt.
Das Gewerberecht kommt hier allerdings zu kurz, und es wird insbesondere auf das private Sicherheitsgewerbe erstaunlicherweise nicht eingegangen.
Schon eher nachvollziehbar ist es, dass die Autoren in einem dritten Teil „Gefahrenabwehr und neue Medien“ in insgesamt drei Kapitel den besonderen neuen Herausforderungen der jüngsten Vergangenheit in besonderer Weise Rechnung tragen. Diese Kapitel lauten: „Informationsgewinnung zur Gefahrenabwehr“, „Entfernung und Sperrung rechtswidriger Inhalte im Internet“ und „Polizeiliche Aufgabenerfüllung mit Hilfe neuer Medien“.
Fazit: Ein wichtiger Band, dessen Gegenstände allerdings von anhaltend hohem technischem und gesetzgeberischem Wandel gekennzeichnet sind und der deshalb hoffentlich in kurzen Abständen aktualisiert wird. Beim Gewerberecht sollte man das Sicherheitsgewerbe tunlichst in eigenem Kapitel hinzufügen, weil es in besonderer Weise nicht nur der Kontrolle bedarf, sondern hinsichtlich seines Gegenstandes auch auf die Zusammenarbeit mit den Polizei- und Ordnungsbehörden angewiesen ist.

Michael Kniesel/ Frank Braun/ Christoph Keller, Besonderes Polizei- und Ordnungsrecht, Reihe „Recht und Verwaltung“, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart 2018, 436 S., 39 Euro.

Veröffentlicht von on Jan. 7th, 2019 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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