Deutsche Juristenbiographien, Teil 38: Max von Brauchitsch (1835-1882), der wichtige Editionsarbeiten für das Verwaltungsrecht erbracht hat
Matthias Wiemers
Max Karl Ludwig von Brauchitsch wird am 21. März 1835 als Sohn eines Leutnants in Berlin geboren. Nach Besuch der Grützmachersche Schule besucht er das Friedrich-Wilhelms-Gymnasium in seiner Heimatstadt bis Untertertia und ab 1847 das Gymnasium in Erfurt, wo er zu Ostern 1852 bereits die Abiturprüfung ablegt. Wiederum zu Ostern drei Jahre später legt nach dem Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Berlin, Heidelberg und Halle das Erste Staatsexamen ab. Ab dem 1, Juni des Jahres ist er als Gerichtsauskultator in Görlitz tätig bevor – schon wieder zu Ostern, der Militätdienst als Einjährig-Freiwilliger angetreten wird. Am 18. August 1857 wird von Brauchitsch, nachdem er das damalige zweite Staatsexamen abgelegt hat, zum Gerichtsreferendar ernannt. Das Referendariat beseht aus zwei Jahren Dienst beim Kreisgericht Torgau und weiterhin einem Dienst am Appellationsgericht in Stettin. Das Examen als Gerichtsassessor besteht von Brauchitsch am 21. Januar 1861. Nach einjähriger Beschäftigung als Hilfsarbeiter bei der Hofkammer der königlichen Familiengüter ist er kurze Zeit als Polizeirichter und Staatsanwaltsgehilfe beim Stadtgericht Berlin und sodann vom 1. Juli 1862 bis Januar 1864 beim Berliner Polizeipräsidium als Justiziar der 1. Abteilung. Als 1864 der preußisch-dänische Krieg ausbricht, wird auch der Sekondeleutnant der Landwehrinfanterie zum 4. Garde-Regiment zu Fuß kommandiert und wird innerhalb des Krieges zum Premierleutnant befördert. Auch während des Deutsch-Französischen Kriegs wird von Brauchitsch eingezogen und ist teilweise als Kompaniechef tätig. In diesem Krieg wird er allerdings schon bald in seinen Zivilberuf zurückberufen, wo er an dem Wiederaufbau einer Eisenbahnbrücke als Leiter beteiligt ist. Wie sah nun dieser „Zivilberuf“ insgesamt aus?
Am 5. Dezember wird von Brauchitsch Stellvertreter eines ins preußische Ministerium des Inneren berufenen Landrats von Deutsch Krone in Westpreußen (heute Walcz in der polnischen Woywodschaft Westpommern), bevor er am 18. Juni 1867 endgültig in das Amt dieses Landrats berufen wird.
Bereits im Folgejahr wird von Brauchitsch Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Flatow-Deutsch-Crone. Er ist Mitglied der Konservativen Fraktion, also praktisch der Partei des preußischen Königs zugehörig, für den er auch weiterhin als Landrat tätig bleit, was heute nicht mehr zulässig wäre.
Zusätzlich tritt von Brauchitsch im Jahre 1881 auch in den Reichstag ein (was heute nicht mehr üblich und wohl auch nicht mehr zulässig ist, in früheren Jahren der Bundesrepublik kam dies durchaus vor, z. B. beim späteren Ministerpräsidenten Franz Meyers in NRW).
Im Landtag wirkt von Brauchitsch u. a. an der Schaffung einer neuen Kreisordnung mit, worin sich zeigt, dass er schon früh an Themen der Verwaltungsorganisation beteiligt ist.
Der preußische Innenminister Graf Friedrich zu Eulenburg beruft von Brauchitsch 1872 als Hilfsarbeiter in sein Ministerium, womit die Landratstätigkeit endet, nicht aber die Mitgliedschaft im Landtag. Hier ist von Brauchitsch als Regierungskommissar mit einigen wichtigen Gesetzgebungsvorhaben beteiligt. 1875 erfolgt die Ernennung zum Geheimen Oberregierungsrat und vortragenden Rat im Ministerium des Inneren ernannt. Danach fallen ihm die Zuständigkeiten für die Vertretung des Zuständigkeitsgesetzes (1876) und des Gesetzes über die Teilung der Provinz Preußen (1877), aber auch des „Reichsgesetzes zur Bekämpfung der gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“ (1878), des Gesetzes über die Organisation der allgemeinen Landesverwaltung (1879), des neuen Zuständigkeitsgesetzentwurfs (1880) und der Novellen zur Kreis- und Provinzialordnung (1881) zu.
Bekannt geworden ist Max von Brauchitsch aber letztlich durch sein editorisches Werk, indem er die von ihm mitgeschaffenen Gesetze im Wege von Kommentierungen herausbrachte. Diese Tätigkeit begann 1876 – nach Erlaß der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872, des Verwaltungsgerichtsgesetzes vom 3. Juli 1875 und des Zuständigkeitsgesetzes vom 26. Juli 1876.
Bis in die 1980er Jahre hinein gab es diese Sammlung, die später von Carl Hermann Ule (Speyer) fortgeführt wurde.
Ein plötzlicher Herztod kurz nach Beendigung einer Sitzung des Abgeordnetenhauses am 10. März 1882 beendete eine weiterhin hoffnungsvolle Karriere eines konservativen Beamten und Politikers in Preußen und dem Deutschen Reich.
Quelle: Nachruf, in: von Studt/von Braunbehrens (Hrsg.), Die neuen Preußischen Verwaltungsgesetze, achte Bearbeitung, Erster Band, Berlin 1911, S. VIII ff.