Groß, größer, Kölner

Der „Kölner Kommentar Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz“ in 8. Auflage

Rainer Stumpf

Der einzige Großkommentar zum gesamten Vollstreckungsrecht erlebt nach fünf Jahren eine Neuauflage – und das in völlig neuem Gewand. Erschien der Schuschke/Walker/Kessen/Thole bislang als „Kommentar Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz“ im blauen Einband, so ist er ab dieser Auflage in die Reihe der „Kölner Kommentare“ im Carl Heymanns Verlag integriert, was sich zunächst einmal optisch insofern bemerkbar macht, als er nun im roten Einband und noch dazu im edlen Pappschuber daherkommt. Die „Kölner Kommentare“ zeichnen sich laut Verlags-Eigenwerbung durch „vertiefte wissenschaftliche Erläuterungen zu sämtlichen Fragestellungen der jeweiligen Fachbereiche aus, ohne dabei die Bedürfnisse der Praxis aus dem Blick zu verlieren“. Insofern schien der Schuschke/Walker/Kessen/Thole den Verantwortlichen offenbar gut in die Kölner Reihe zu passen,  denn „diesem Ansatz folgt der Kommentar bereits seit über 30 Jahren“, wie es im Begleittext des Verlags heißt.

Mit aufgefrischtem Autorenteam sowie vollständig überarbeitet und aktualisiert umfasst auch die 8. Auflage dieses Werks wieder alle Gesetze, die Berührungspunkte zum Vollstreckungsrecht und zum vorläufigen Rechtsschutz haben.Das gesamte 8. Buch der ZPO inklusive der in der Praxis sehr bedeutsamen Vorschriften zum einstweiligen Rechtsschutz wurde von ausgewiesenen Spezialist:innen kommentiert. Zusätzlich wurden auch die Vorschriften des Abschnitts 4 des 11. Buches der ZPO zu den Europäischen Vollstreckungstiteln nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 berücksichtigt. Neben den Vorschriften der ZPO werden auch die AVAG, das AUG, Brüssel I und Ia-VO, die EuKoPfVO, die EuMahnVO, die EuVTVO und die EuBagatellVO behandelt.

Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere das Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung des Zivilprozessordnung, des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Wohnungseigentumsgesetzes und des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens, Gesetz vom 7. November 2022, Inkrafttreten am 12. November 2022, ferner das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, Gesetz vom 07.05.2021, Inkrafttreten am 1. Januar 2022, außerdem die Änderung der Vorschriften zum Kontopfändungsschutz (§§ 850l, 899-910 ZPO), eingefügt durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz, Gesetz vom 22. November 2020, Inkrafttreten am 1. Dezember 2021, und schließlich die Einfügung von § 753a ZPO durch das Gesetz zur Verbessung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht, Gesetz vom 22. Dezember 2020, Inkrafttreten am 1. Oktober 2021.

Fazit: Der Kölner Kommentar Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz bietet vor allem jenen Orientierung, die einen ausführlichen und vertieften Zugriff auf die Thematik benötigen.

Schuschke/Walker/Kessen/Thole (Hrsg.)
Kölner Kommentar Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz
Carl Heymanns Verlag, 8. Auflage 2024
2714 Seiten; 279,00 Euro
ISBN: 978-3-452-30172-7

Veröffentlicht von on Jul 29th, 2024 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

Hinterlassen Sie einen Kommentar!