Preis-Leistungs-Sieger

Der Kopp/Schenke in 31. Auflage

Cornelia Knappe

Längst zur Institution im Verwaltungsprozessrecht geworden ist der – wie sein Zwillingswerk Kopp/Ramsauer – bei C.H. Beck jährlich in Neuauflage erscheinende Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung von Kopp/Schenke. Mutmaßlich keine Rechtsreferendarin und kein Rechtsreferendar ist in den letzten Jahrzehnten ohne diese beiden orangenen Mehrzweckgeschütze durchs 2. Juristische Staatsexamen gekommen. Und wer sich nach dem Examen entweder als Allrounder auf dem Markt positionieren oder sogar aufs Verwaltungsrecht spezialisieren möchte, wird auch anschließend noch Verwendung für diese ausgezeichneten Hilfsmittel haben.

Der in nunmehr 31. Auflage erschienene Kopp/Schenke besticht auch diesmal wieder durch seine hohe Aktualität und ein top Preis-Leistungsverhältnis. Die Konkurrenzwerke mögen hier und da noch ausführlicher sein, doch müsste frau für sie auch erheblich tiefer in die Tasche greifen. Dann doch lieber die bewährten Kopp-Zwillinge!

Kopp/Schenkes Neuauflage berücksichtigt folgende Gesetzesänderungen: Änderung des § 173 durch das Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof v. 24.10.2024; Änderung des § 152a durch das PostrechtsmodernisierungsG v. 15.7.2024; Änderung der §§ 81, 95, 102a, 116 durch das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten v. 15.7.2024; Änderung der §§ 55a, 55b und 177 durch das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz v. 12.7.2024. Ebenfalls berücksichtigt werden aktuelle Entwicklungen in praxisrelevanten Bereichen wie dem einstweiligen Rechtsschutz und dem Revisionsrecht. Kurzum, mit Kopp/Schenke (wie übrigens auch mit Kopp/Ramsauer) muss einen das Staatsexamen nicht schrecken.

Kopp/Schenke
Verwaltungsgerichtsordnung (Kommentar)
Verlag C.H. Beck, 31. Auflage 2025
2.481 Seiten; 77,00 Euro
ISBN: 978-3-406-82724-2

Veröffentlicht von on Aug. 18th, 2025 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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