Das „Handbuch des Aktienrechts“ ist in zehnter Auflage erschienen
Matthias Wiemers
Aktienrecht ist das Recht der Wenigen, es betrifft nur einen ganz kleinen Teil der deutschen Unternehmen, mit dem Aktienrecht verlässt man normalerweise auch den „Realbereich“ des vielzitierten Mittelstands.
Schon in jetzt zehnter Auflage bringen inzwischen 23 Autoren ein Handbuch auf den Markt, das dem gesamten Recht der Aktiengesellschaft gewidmet ist. Hierbei fällt zunächst auf, dass wir unter den Autoren nur zwei „Nur-Professoren“ finden und fast alle anderen Autoren entweder Rechtsanwälte und/ oder Notare sind.
Die große Ausnahme ist Alexander Dörrbecker, der als Ministerialrat im Bundesjustizministerium seit vielen Jahren eine einschlägige Zuständigkeit innehat. Er leitet den Band mit einem Kapitel über „Geschichte und Zukunft des Aktienrechts“ ein, der dem Leser die Entwicklung des Aktienrechts bis in die Gegenwart näherbringt und damit zugleich auch die Unabdingbarkeit des Aktienrechts verdeutlicht. Am Ende verdeutlicht der Autor in Form eines Ausblicks, dass er die möglichen künftigen Entwicklungslinien, deren vier er insgesamt sieht, vollständig überblickt. Wie gut, dass es in der Bundesregierung Stellen gibt, die dem Wechsel nach Wahlen nicht unterworfen sind!
Im zweiten Kapitel legen uns die Rechtsanwälte Dirk Janott und Marcel Hagemann die derzeitigen Grundlagen der Aktiengesellschaft dar, bevor Notar Armin Hauschild die Gründung der AG erläutert. Die Notarkollegen Ulrich Irriger und Stefan Heutz handeln von der Satzung.
Als wirtschaftlich besonders interessant erscheint das fünfte Kapitel über „Kapitalmaßnahmen“, worin die Rechtanwälte Frodermann und Jansen aufzeigen, wie die AG ihr Kapital erhöhen oder vermindern kann und welche Auswirkungen die einzelnen Maßnahmen haben. Gleichsam interessant ist das Folgekapitel über die „Finanzierung der Aktiengesellschaft, Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung“ von Hans-Peter Schwintowski von der Berliner Humboldt Universität. Sodann wird über den Vorstand (7. Kapitel, RAe Jürgen Frodermann und Christoph von Eiff), den Aufsichtsrat (8, Rechtsanwalt Peter Henning), und die Hauptversammlung (9, RAe Richard Backhaus und Dominik von Zehmen) als den Organen der AG berichtet. Dann kommen wieder Kapitel über bestimmte Verfahren (Kap. 10 bis 12, RA Karsten Heider, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Oliver Vos, Notar Henryk Haibt) – von der Sonderprüfung über den Jahresabschluss bis hin zu Bekanntmachungen und Mitteilungen.
Das 13. Kapitel setzt sich im Besonderen mit der Börsennotierten Aktiengesellschaft auseinander – was den Laien verwundern mag, der sich vorstellt, alle Aktiengesellschaften befänden sich an der Börse (Rechtsanwälte Richard Mayer-Uellner und Dirk Schmidbauer).
Unabdingbar für AGs ist die Auseinandersetzung mit dem „Konzernrecht“ (14. Kapitel, Professor Christian Schubel) sowie der „Mitbestimmung“ (15., RAe Björn Gaul und Kai Roters).
Mit dem Ende einer AG beschäftigt sich Kapitel 16: „Auflösung, Nichtigerklärung, Abwicklung“ (Prof. Mathias Nicht), bevor mit der „Kommanditgesellschaft auf Aktien KGaA)“ ein echtes Sonderthema aufgerufen wird (17., RAe Thomas von Eiff, Thomas Jansen). Ausführungen zum „Steuerrecht“ (18, RA Thomas Gerdel) runden die Darstellung ab.
Der Band enthält abschließend insgesamt 14 von den (übrigens rein männlichen) Autoren erarbeitete Anhänge, die etwa die notarielle Urkunde über die Bargründung einer AG oder eine AG-Satzung enthalten. Das abschließende Stichwortverzeichnis ist umfangreich, und der besondere Clou des Bandes ist ein zusätzlicher Online-Zugang, wo bis zu drei Nutzern das komplette, in der Printversion rund 1.500 Seiten umfassende Handbuch bis zu fünf Jahre lang online zugänglich gemacht wird, einschließlich der anhängenden Muster.
Wer auf den Preis des Bandes schaut, wird letztlich selten so viel Inhalt für diesen Kostenaufwand finden.
Fazit: Unverzichtbar für Gesellschaftsrechtler.
Frödermann / Jannott
Handbuch des Aktienrechts
C.F. Müller Verlag, 10. Auflage 2025
1.544 Seiten; 199,00 Euro
ISBN 978-3-8114-9118-2