Aus Neumann/Biebl wird jetzt Greiner

Der Traditionskommentar zum Arbeitszeitgesetz in Neuauflage mit neuem Namen
Ludwig Deist
Der Neumann/Biebl galt bis zuletzt als Institution unter den arbeitsrechtlichen Gesetzeskommentaren – und das bereits seit seinem erstmaligen Erscheinen im Jahr 1994, kurz nach Inkrafttreten des Arbeitszeitgesetzes, in der Reihe „Beck’sche Kommentare zum Arbeitsrecht“. Nach mehr als drei Jahrzehnten ist nun aber ein kompletter Tapetenwechsel vollzogen worden. Neue Bearbeiter, Prof. Dr. Stefan Greiner; Dr. Alexander Pionteck, M.A., Rechtsanwalt, und Dr. Jens Tiedemann, Direktor des Arbeitsgerichts, sowie und ein neuer Produktname, nämlich der von Stefan Greiner, bringen nun frischen Wind in die Kommentierung des deutschen Arbeitszeitrechts.
Das neue Autorenteam hat selbstredend die aktuelle Rechtsprechung gründlich eingearbeitet, den Meinungsstand zur Arbeitszeiterfassung aufgearbeitet und die Ausdifferenzierung des Arbeitszeitbegriffs in arbeitsschutz- und arbeitsvertragsrechtlicher Hinsicht hinreichend thematisiert. Hinzu kommen Darstellungen zur Vertrauensarbeitszeit und Mobile Work, Gestaltungshinweise für Verhandlung und Abschluss von Kollektivvereinbarungen zum dispositiven Arbeitszeitrecht sowie die Aufarbeitung des Meinungsstandes zu Nachtarbeitszuschlägen. Ein Anhang mit Sondervorschriften des Arbeitszeitrechts rundet das Werk ab.
Die Neuauflage behandelt neben dem Arbeitszeitgesetz auch arbeitszeitrechtliche Sondergesetze sowie die landesrechtlichen Ladenöffnungsgesetze. Ferner sind neue Tarifverträge sowie umfangreiche Literatur einbezogen. Die Kommentierung berücksichtigt darüber hinaus die Arbeitszeitrichtlinie der EU sowie hierzu ergangene Rechtsprechung des EuGH. Kurzum, der neue Greiner-Kommentar vermittelt das Recht der Arbeitszeit auf den Punkt gebracht und auf einen Blick.
Stefan Greiner
Arbeitszeitgesetz (Kommentar)
Verlag C.H. Beck, 17. Auflage 2025
688 Seiten; 135,00 Euro
ISBN: 975-3-406-72261-5
Veröffentlicht von on Sep. 29th, 2025 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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