Der Hromadka/Sieg-Kommentar zum Sprecherausschussgesetz in 6. Auflage
Ludwig Deist
Fragt man Juristinnen oder Juristen, die nicht gerade im Arbeitsrecht zu Hause sind, nach dem Sprecherausschussgesetz, wird vermutlich nicht selten Schulterzucken die Antwort sein. Das Sprecherausschussgesetz, soviel sei an dieser Stelle verraten, regelt die Bildung und Rechte von Sprecherausschüssen für leitende Angestellte in Betrieben mit in der Regel mindestens zehn leitenden Angestellten. Diese Sprecherausschüsse vertreten die Interessen der leitenden Angestellten gegenüber dem Arbeitgeber, arbeiten vertrauensvoll mit ihm zusammen und haben bestimmte Mitwirkungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Das Gesetz sieht keine Mitbestimmungsrechte wie beim Betriebsrat vor, sondern nur Mitwirkungsrechte. Ein besonderer Kündigungsschutz für Mitglieder des Sprecherausschusses besteht ebenfalls nicht. Die Wahlen der Sprecherausschüsse finden regelmäßig alle vier Jahre statt, und es gibt Regeln zur Zusammenarbeit mit Betriebsräten sowie zur Errichtung von Gesamt-, Unternehmens- und Konzernsprecherausschüssen.
Als maßgebliche juristische Kommentierung dieser somit vor allem in größeren Unternehmen mit abgestufter Leitungshierarchie durchaus bedeutsamen Materie gilt der Hromadka/Sieg-Kommentar zum SprAuG, dessen bereits 6. Auflage vor kurzem erstmalig im Verlag C.H. Beck erschienen ist (vormals bei Luchterhand). Der bewährte Kommentar enthält eine umfassende Erläuterung zum gesamten Sprecherausschussgesetz. Darüber hinaus erläutert er die Vorschriften zum Recht der leitenden Angestellten im Betriebsverfassungsgesetz, Kündigungsschutzgesetz und Arbeitszeitgesetz. Ein Anhang enthält u.a. Muster-Geschäftsordnungen für Sprecherausschuss, Gesamt- und Konzern-Sprecherausschuss sowie Mustertexte für eine Rahmenvereinbarung zum Ausgleich von Nachteilen bei Betriebsänderungen sowie zur Vertretung von schwerbehinderten leitenden Angestellten. Zudem erläutert das Werk die relevanten Vorschriften weiterer, die leitenden Angestellten betreffender Gesetze, wie EBRG, MitbestG, AktG und ArbGG.
Die Neuauflage bietet eine Überarbeitung aller Inhalte und berücksichtigt die neueste Rechtsprechung, etwa zur Zuständigkeit des Betriebsrats für schwerbehinderte leitende Angestellte hinsichtlich der Förderaufgaben nach § 80 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG oder zur Eigenschaft als leitender Angestellter bei Leitern selbständiger Betriebsteile, die nur nach § 4 Abs. 1 BetrVG als Betriebe gelten. Zudem erscheint das Werk rechtzeitig zur Vorbereitung der regelmäßigen Sprecherausschusswahlen Anfang 2026. Fazit: Auch in neuer Umgebung überzeugt der Hromadka/Sieg durch Praxisnähe, Aktualität und Zuverlässigkeit.
Hromadka/Sieg
Sprecherausschussgesetz (Kommentar)
Verlag C.H. Beck, 6. Auflage 2025
446 Seiten; 145,00 Euro
ISBN: 978-3-406-80466-3