Die Jubiläumsauflage ist eingeleitet

Mit dem 1. Band wird die 10. Auflage des MüKo zum BGB eröffnet

Matthias Wiemers

In den 1970er Jahren wollte der Beck Verlag endlich auch einen Großkommentar zum BGB schaffen – gab es doch bis dahin nur den berühmten Staudinger von de Gruyter und den damals „Soergel-Siebert“ genannten Kommentar aus dem Kohlhammer Verlag, der zudem nicht immer sehr aktuell war.
Der seinerzeit bereits als Nachfolger des von der RAF ermordeten Siegfried Buback als Generalbundesanwalt amtierende Kurt Rebmann konnte als Gesamtherausgeber gewonnen werden, und ebenfalls von Anfang an dabei war Prof. Dr. Dr. Franz-Jürgen Säcker, ein Jurist mit einer noch unwahrscheinlicheren Karriere (man schaue mal bei wikipedia nach – der Mann war mit 29 habilitiert und war noch Assistent von Nipperdey und Biedenkopf gewesen, und wer kehrt schon gleich zweimal an die Stätte seiner ersten Professur zurück?). Franz Jürgen Säcker leistet denn auch jetzt wieder die Einleitung, die er sogleich mit einer herausfordernden Zwischenüberschrift beginnt: Vom deutschen zum europäischen BGB. Das Thema wird dann – nachdem der Begriff des Privatrechts, die Entstehungsgeschichte, der Aufbau und die Grundgedanken des BGB sowie „Privatrecht und Grundgesetz“ erläutert wurden, noch einmal aufgegriffen: „Bürgerliches Recht und EU-Recht“. Es folgt ein Abschnitt über Auslegung und richterliche Fortbildung der Privatgesetze, Grundsätze der Rechtsgeschäftsauslegung und schließlich der abschließende Abschnitt über „Elektronische Willenserklärungen – Wandlungen der Rechtsgeschäftslehre durch Digitalisierung und KI?“. Diese Einleitung stellt ein einziges Lesevergnügen dar und zeigt, dass das BGB trotz enormem Einfluss des Europarechts auch heute noch eine Kodifikation darstellt, mit der man arbeiten kann.
Besonders hervorzuheben ist die ausführliche Kommentierung des von der Rechtsprechung entwickelten Allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Anschluss an § 12 BGB durch Rixecker. Das APR ist – gerade vor dem Hintergrund ehrverletzender Phänomene der Digitalisierung – ein Rechtsinstitut mit Entwicklungspotential (vgl. Rixecker, Rdnr. 3). Die ca. 150 Seiten Kommentierung sind wichtig und heben den Kommentar weiterhin von Kurzkommentaren ab. Als weitere Anhänge werden die folgenden Gesetze kommentiert: das Stiftungsregistergesetz als Anhang zu § 88 und das Prostitutionsgesetz als Anhang zu § 138. Schließlich wird auf den letzten etwa 300 Seiten des Bandes noch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz kommentiert (Thüsing). Die Sprache des Kommentars meidet Genderismen, sodass der Kommentar auch noch in seiner zehnten Auflage gut lesbar bleibt. Dies wird auch durch die Verweisungen in Fußnoten unterstrichen, die maßvoll zu nennen sind. Durchgängig ist die höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung ausgewertet worden.
Der Band ist insgesamt ein Lesevergnügen, und wir dürfen auf die weiteren Bände der Jubiläumsauflage gespannt sein.

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 1: Allgemeiner Teil §§ 1-240a, AllgPersönlR, StiftRG, ProstG, AGG
Verlag C.H.Beck, 10. Auflage 2025
3.244 Seiten; 269 Euro
ISBN 978-3-406-81021-3

Veröffentlicht von on Nov. 17th, 2025 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

Hinterlassen Sie einen Kommentar!