Zwei weitere Lehrbücher aus der Reihe Nomos Studium
Matthias Wiemers
Der Nomos Verlag hat bereits 2024 – allerdings in der kaum unterscheidbaren Reihe Nomos Lehrbuch – ein Werk zum „Recht der Digitalisierung“ veröffentlicht (Wir hatten darüber berichtet).
Bereits im vergangenen Jahr erschien nun der Band „Recht der Digitalisierung“ von Linardatos, Roth-Isigkeit und Rückert, wobei es sich um eine Fallsammlung handelt, die insgesamt 15 Fälle mit Lösungen enthält. Die drei Professoren aus Saarbrücken, Speyer und Bayreuth vertreten – wie dies auch bereits bei dem o. g. Band der Fall war – die drei großen Rechtsgebiete Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht.
Damit wird eine Lücke in dem inzwischen nicht mehr so ganz dünnen Angebot praxisorientierter Fallsammlung geschlossen. Es ist ein Beitrag zum besseren Verständnis eines stets an Bedeutung zunehmenden Rechtsgebiets – auch wenn man bedenkt, dass bei Digitalisierung und – dies ist bekanntlich das neue Schlagwort, das nicht alle verstehen, die es benutzen – „KI“ – nicht alles wirklich neu ist, was man dort beobachten kann. Es dürfte von Interesse sein, kurz auf die von den Fällen behandelten Themen einzugehen.
Im ersten Fall („Ein Falke sieht alles“) geht es um ein automatisches Datenanalysetool zum Herausfiltern von Kinderpornographie. Der zweite Fall („Der Computer sagt nein!“) geht es um die Erledigung eines Gaststättenerlaubnisverfahrens durch eine generative KI. Fall 3 („Aus der Hüfte geschossen“) behandelt einen Folgenbeseitigungsanspruch aufgrund ehrenrühriger Äußerungen über einen social media account eines Landkreises (Hier liegt sicherlich ein besonders skandalöses Phänomen gegenwärtiger öffentlicher Verwaltung: Man baut rechtlich völlig inkompetentes und zudem überbezahltes Personal auf und glaubt, dieses könne im rechtsfreien Raum agieren – und die Kommunikation läuft selbstverständlich weitgehend über einfache E-Mail.)
Fall 4 („Vergissmeinnicht“) behandelt einen Fall einer Online-Suchmaschine, die falsche, vor allem veraltete Inhalte enthält, Fall 5 (Fake it Until You Make IT“) behandelt die neue KI-Verordnung der EU. Mit Fall 6 („Digitale Eigenmacht“) betreten wir das Gebiet des Zivilrechts, im Fall 7 („Ärger mit den Updates und den Daten“) geht es um das noch recht neue digitale Schuldrecht. Fall 8 („Book-Kings und Twitscherer“) behandelt die Pflichten aus dem elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312i, 312 j BGB). Fall 9 („Urhealth“) behandelt wiederum das Recht der digitalen Produkte (§§ 327 ff. BGB) und zudem das (alte) Produkthaftungsrecht im Hinblick auf Software (Die Umsetzung der neuen Produkthaftungsrichtlinie gibt den ersten Anstoß zur Neuauflage dieses Werks). Fall 10 („Verbrannte Kryptowerte?“) behandelt das Problem unkörperlicher Vermögenswerte.
Im Fall 11 („Schwarze und weiße Hüte“) geht es um Hacking-Strafrecht, im Fall 12 („Keine Ehre unter Dieben (und Cyberkriminellen“) geht es um kriminelle Handlungen in Zusammenhang mit Bitcoins und im Fall 13 („Deutschland im Deep Web“) um den recht neuen § 127 StGB. Im Fall 14 („Cyberbunker“) spielt wieder § 127 StGB eine Rolle, und Fall 15 („Der Zweck heiligt die Mittel (nicht immer)“) stehen digitale Instrumente im Strafverfahren im Mittelpunkt.
Den Autoren ist zu danken für diese ausgezeichnete und mit ausführlichen Musterlösungen versehene Sammlung!
Der zweite Band über „Digitalisierung und Recht“ liest sich in der Tat ähnlich wie das Werk von 2024. Hier wird in drei Teilen und insgesamt 17 Kapiteln dargelegt, was sich im Feld von Recht und Digitalisierung abspielt. Teil eins („Digitalisierung und Recht – juristische Wertschöpfung“) beginnt mit einer Darstellung über die Digitalisierung des Rechtsmarkts (§ 1), fokussiert dann die „Digitalisierungsherausforderungen im rechtlichen Kontext“ (§ 2). Weiter geht es mit „Von digitaler Transformation zu Legal Operations“ (§ 3) bis hin zum „Contract Lifecycle Management“ (§ 4), einer effizienten Verwaltung von Verträgen mithilfe digitaler Instrumente.
Teil 2 über „Business Analyse im Rahmen juristischer Wertschöpfungsketten“ enthält fünf Kapitel, die das Thema unter den verschiedensten Aspekten beleuchten – von dem „Awareness Building“ (Warum diese ständigen Anglizismen?) bis hin zur Business Analyse.
Teil 3 über „Technologie und Recht“ behandelt sieben von acht Kapiteln verschiedene Variationen des Themas „künstliche Intelligenz und Recht“ (§ 10) und schließt mir einem kurzen Kapitel über „sonstiges Digitalrecht“ (§17). Hierbei fällt auf, dass die Seitenangaben im Inhaltsverzeichnis nicht stimmen. Nach dem Vorwort der vier Autoren soll der Band „den veränderten Anforderungen an die juristische Ausbildung Rechnung tragen und zugleich Antworten zu wichtigen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Nutzung von KI bieten“ (S. 59). Dafür erscheint er allerdings als etwas zu heterogen.
Die Autoren verraten erstaunlicherweise nicht, woher sie kommen. Dabei ist Wendt Professor an der Frankfurter Fachhochschule, und die drei anderen sind Rechtsanwälte in unterschiedlichen Großkanzleien. Die Lektüre des Bandes lohnt auf jeden Fall, aber sicherlich nicht für FH-Studierende, die sich noch nicht spezialisiert haben und auch keine praktischen Bezüge zu den aufgeworfenen Themen ausweisen.
Dennoch sei dem Verlag für die Publikation gedankt. Es ist freilich nicht immer einfach, sich in den Reihen des Verlagsangebots zurechtzufinden – beim letzten Werk wäre eine andere Eingruppierung wohl treffender gewesen.
Linardatos / Roth-Isigkeit / Rücker
Recht der Digitalisierung. Fälle und Lösungen
Nomos Verlag, 1. Auflage 2025
238 Seiten; 28,90 Euro
ISBN: 978-3-7560-0338-9
Wendt / Schimang / Schüßler / von Wehrs
Digitalisierung und Recht
Nomos Verlag, 1. Auflage 2026
228 Seiten; 29,90 Euro
ISBN: 978-3-8487-7479-1