Sicherheit und Prozesserfolg

Der Musielak/Voith-Kommentar zur ZPO in 23. Auflage

Eugenie Koslowski

Unter den Nutzerinnen und Nutzern von ZPO-Kommentaren gibt es auf der einen Seite die Putzo-Fraktion, die darauf beharrt, dass was im unbestrittenen Preis-Leistungs-Sieger Thomas/Putzo nicht steht, man auch nicht zu wissen braucht. Doch auf der anderen Seite gibt es auch diejenigen, die den ambitionierteren Ansatz seines vergleichsweise hochpreisigen Konkurrenten Musielak/Voit goutieren, der – so steht es auf dem Buchrücken seiner soeben frisch erschienenen 23. Neuauflage – „auch bei verfahrenen Situationen und schwierigen zivilürozessualen Fragen zu Rate gezogen wird und stets praxistaugliche Lösungen präsentiert“. Alljährlich erlebt der Musilak/Voit (so wie auch der Putzo) eine Neuauflage. Er wertet die ganze Bandbreite der Rechtsprechung aus (auch die der Instanzgerichte), enthält praktische Ausführungen zur Berechnung der Gerichtskosten sowie der Anwaltsgebühren, und er liefert eingehende Erläuterungen zu den Themen Zustellungsrecht, Zwangsvollstreckung und Europäisches Zivilprozessrecht.

Es ist wohl letztlich auch Geschmackssache, ob man lieber mit dem Musilak/Voit auf Nummer sicher geht (Werbeslögan: „Mit Sicherheit zum Prozesserfolg“) oder doch den handlicheren und knapperen Putzo vorzieht. Die Neuauflage des Musilak/Voit bringt den Kommentar auf den Gesetzestand 1.1.2026, intensiviert die Kommentierung der 2025 neu in die ZPO gekommenen weiteren Verfahren (§§ 606 ff.) und berücksichtigt insbesondere schon das Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (neu eingefügte §§ 1122-1136 ZPO). Was bleibt, ist das Vertrauen seiner Nutzerinnen und Nutzer, dass ihr „Musielak/Voit“ am Ende jeden Euro seines stolzen Anschaffungspreises wert sein wird.

Musielak / Voith
Zivilprozessordnung (Kommentar)
Vahlen Verlag, 23. Auflage 2026
3.279 Seiten; 195,00 Euro
ISBN: 978-3-8006-7822-8

Veröffentlicht von on Juli 13th, 2026 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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