Die „graue Eminenz“

Der Standardkommentar zum BGB: Palandt

Patrick Mensel

palandtWie jedes Jahr erscheint der Palandt, der unumstrittene Standardkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, in Neuauflage. 2013 ist es bereits die 72. Auflage in Folge. Wieder einmal wurden aus den unzähligen Urteilen und Aufsätzen die entscheidenden Informationen herausgearbeitet. In der Neuauflage sind es über 5000 Urteile der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs geworden. Änderungen betreffen unter anderem das Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Rechtsverkehr, die anstehende Neuregelung zum Sorge- und Umgangsrecht nicht verheirateter Väter und die Rom III-VO zum Scheidungsrecht. Bereits an dieser Stelle wird deutlich, dass der Palandt in punkto Aktualität nicht zu schlagen ist. Des weiteren ist auf die Webseite www.palandt.beck.de hinzuweisen. Dort finden sich Fehlerberichtigungen und ein Nachtrag zu Gesetzen bzw. Gesetzesänderungen, die nach Redaktionsschluss verkündet werden. So soll laut Verlagsangaben ein Nachtrag zum neuen Mietrecht nachgeliefert werden, wenn dieses wie geplant zum 31. März 2013 in Kraft treten wird. Solch ein Service ist einmalig und trägt zum Gesamtbild maßgeblich bei.

Im richterlichen und anwaltlichen Alltag kann man ohne den Palandt nicht auskommen. Gerade weil der Kommentar wissenschaftliche Streitfragen angemessen knapp behandelt, ist ein schneller Einstieg in die juristische Problemlösung garantiert. Leser, die zu Streitständen mehr zu lesen wünschen, werden in den Literaturverweisen fündig. Weiterhin ist der Palandt natürlich kein „reiner“ BGB-Kommentar. Zu angrenzenden Nebengesetzen wie dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dem Unterlassungsklagengesetz, dem Produkthaftungsgesetz oder dem Wohnungseigentumsgesetz finden sich profunde Ausführungen, die den Kommentar „abrunden“.

Vielen Studenten schließen im Rahmen ihrer ersten Hausarbeit Bekanntschaft mit dem Palandt. Die vielen Abkürzungen, die den Lesefluss des Erstanwenders durchaus hemmen, machen es dem Studenten anfangs nicht gerade leicht mit dem Kommentar umzugehen. Allerdings legen sich die Probleme bei mehrmaliger Benutzung von selbst. Dies ist auch unbedingt notwendig, da der Palandt für das zweite Staatsexamen als Hilfsmittel zugelassen ist und spätestens zu diesem Zeitpunkt ein schnelles Einlesen geübt werden sollte.

Die Konkurrenz unter den Kommentaren zum Bürgerlichen Gesetzbuch ist groß. Einbändige Werke, aber auch einige mehrbändige Werke machen es dem Palandt nicht einfach, auf diesem heiß umkämpften Markt zu bestehen. Doch die Neuauflage 2013 zeigt wieder einmal deutlich, warum der Palandt der Standardkommentar bleibt: Die zielstrebigen, umfassenden und klaren Ausführungen geben dem ratsuchenden Leser eine schnelle Antwort. Auf diese Weise wird der Palandt seine dominierende Stellung noch lange zu halten wissen.

Otto Palandt
Bürgerliches Gesetzbuch: BGB
C.H.BECK
2013, 72. Auflage, München, 3113 Seiten, 109,00 €
ISBN 978-3-406-63000-2

Veröffentlicht von on Apr 8th, 2013 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Sie können eine Antwort durch das Ausfüllen des Kommentarformulars hinterlassen oder von Ihrer Seite einen Trackback senden

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