Praxisorientierter BauGB-Kommentar

Der Schaetzell/Busse als Loseblattwerk-Kommentar

Michael Stern

Diejenigen, die sich einen praxisorientierten BauGB-Kommentar anschaffen wollen, sollten beim Schaetzell/Busse genauer hinsehen. Der vom Kommunal- und Schulverlag herausgegebene Loseblattwerk-Kommentar ist in zwei Bänden erschienen. Er richtet sich an Nichtjuristen wie Bauunternehmer, Architekten, Beamte der Öffentlichen Verwaltung, aber auch an Volljuristen wie Fachanwälte oder Richter. Eine so breite Leserschaft unter einen Hut zu bekommen, ist nicht einfach. Doch dem Schaetzell/Busse gelingt dies.

Die Ausführungen sind auf höchstem Niveau. Der Kommentar ist eine gute Stütze in der Bauleitplanung. Herzstück ist die ordnungsgemäße Abwägung. In der Praxis werden hierbei nicht selten Fehler gemacht. Fraglich ist, wie bei einem solchen Fehler zu verfahren ist. Die Fehlerfolge wird von § 214 BauGB erfasst. Gerade Bauplanungs- und Baurechtsämter gehen in der Publikationsflut zu § 214 BauGB sprichwörtlich unter. Die Abwägung ist eine schwer greifbare Rechtsmaterie, wobei auch heute noch viel diesbezüglich streitig ist: die Voraussetzungen der Abwägung, die einzelnen Abwägungsfehler, die Fehlerfolgen.

Das EAG Bau 2004 ist schon älteren Datums, trotzdem kann es noch nicht als gänzlich auf- und eingearbeitet angesehen werden. Das Zusammenspiel von § 1 Abs. 7 BauGB und § 2 Abs. 3 BauGB wird unter systematischen Gesichtspunkten gekonnt herausgearbeitet. Der recht sperrige § 214 Abs. 3 S. 2 HS. 2 BauGB sollte nach der Lektüre verständlicher sein. Auch stets beachtliche Abwägungsfehler im Abwägungsergebnis sollten bei der Lektüre nicht ausgelassen werden; die diesbezügliche Kausalität, die im Einzelfall Schwierigkeiten machen kann, wird eingängig durchleuchtet. Baurechtsämter werden auch die Kommentierungen zu § 214 Abs. 4 BauGB zu schätzen wissen. Dabei geht es um das ergänzende Verfahren. Behebbare Mängel führen nicht zum Scheitern des Bebauungsplans.

Es ist die präzise und doch einfach zu verstehende Sprache, die diesen Kommentar wertvoll werden lässt. Nicht nur Volljuristen werden die Ausführungen leicht verstehen können. Das ist auch gut so, denn der – ausdrücklich praxisorientierte – Kommentar soll einer möglichst breiten Leserschaft einen großen Nutzen stiften.

Johannes Schaetzell, Jürgen Busse, Franz Dirnberger, Gustav A Stange
Baugesetzbuch / Baunutzungsverordnung
Kommunal- und Schulverlag
Kommentar
Loseblattwerk mit 25. Aktualisierung 2017.
ISBN 978-3-86115-922-3

Veröffentlicht von on Dez 3rd, 2018 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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