Der Dünchheim-Kommentar zum Bundesfernstraßengesetz in 7. Auflage
Rainer Stumpf
Was für ein Comeback! Nach 14 Jahren Pause ist der Kommentar zum Bundesfernstraßengesetz aus dem Carl Heymanns Verlag wieder in Neuauflage am Start – und das rundum erneuert: mit neuem Namen und neuem Autorenteam. Was vormals unter „Marschall“ firmierte, heißt jetzt „Dünchheim“, benannt nach dem neuen Herausgeber Prof. Dr. Thomas Dünchheim, Rechtsanwalt in Berlin.
Seit der Vorauflage hat sich selbstredend eine Menge getan im Bundefernstraßenrecht. Neu in der 7. Auflage sind insbesondere die Berücksichtigung der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung 2017, der Gesetzesänderungen durch das 6. Bis 10. FStrGÄndG, der Planungsbeschleunigungsgesetzgebung des Bundes sowie der Thematik E-Mobilität und des Rechts der Nebenbetriebe. Hinzu kommen die Änderungen zum beschleunigten Ausbau von erforderlichen technischen Einrichtungen zur Erbringung von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsadienstewn sowie zur Erleicherung der Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie.
Auch das Autorenteam ist wie gesagt aus Praxis und Wissenschaft neu zusammengestellt. Die Mitwirkenden stammen u.a. vom Fernstraßen-Bundesamt, der Autobahn GmbH des Bundes, aus Ministerien und Universitäten. Fazit: Der „Amtskommentar“ zum Fernstraßenrecht ist wieder da.
Thomas Dünchheim
Bundesfernstraßengesetz (Kommentar)
Carl Heymanns Verlag / Wolters Kluwer, 7. Auflage 2025
1.102 Seiten; 209,00 Euro
ISBN: 978-3.452-30108-6