Der große und der kleine Hopt

Zwei Handelsrechts-Kommentare in Neuauflage

Rüdiger Rath

Wenn vom „Hopt“ die Rede ist, dann ist damit allermeistens der frühere „Baumbach/Hopt“, also die renommierte Kommentierung zum Handelsgesetzbuch aus dem Hause C.H. Beck gemeint. Doch gibt es neben diesem auch noch einen kleinen schlanken Spezialkommentar nur zum Handelsvertreterrecht, d.h. zu den HGB-Paragraphen 84-92c, 54 und 55, der ebenfalls nach dem mittlerweile 85-jährigen Klaus Jürgen Hopt benannt ist, welcher hierzulande als die wohl maßgebliche Koryphäe im Handlesrecht gilt.

Beide Hopt-Kommentare, der große wie auch der kleine, sind nun in Neuauflagen erschienen, der HGB-Hopt schon in seiner 45., der zum Handelsvertreterrecht in immerhin auch schon siebter. Dabei zählt der „große Hopt“ mit dem ihm von seinem Verlag verliehenen Slogan „Alles im Griff: Wirtschaftsrecht im großen Querschnitt“ dank seiner großen thematischen Spannweite, aber auch aufgrund seines bemerkenswerten Preis-Leistungs-Verhältnisses zu den beliebtesten Wirtschaftsrechtskommentaren seiner Klasse. Neben dem HGB sind im Kommentar die folgenden relevanten benachbarten Gesetze und Regelwerke ganz oder teilweise abgedruckt und erläutert: BGB (§§ 305-310, 705-740c), EGHGB (Auszug), Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), PartGG, WG (Auszug), WPO (Auszug) mit AGB-WP, FamFG (Auszug), HandelsregisterVO , Incoterms® 2020 KWG (§ 1 I-IIIe) , AGB Banken, AGB Sparkassen mit Sonderbedingungen, ERA 600®, eUCP®, ERI®, eURC®, DepotG, BörsG (Auszug), WpPG (Auszug), VermAnlG (Auszug), MAR (Auszug), WpHG (Auszug), CMR-Übereinkommen sowie Spediteurbedingungen – ADSp 2017 (Hinweise). Ferner ist das Recht der Bankgeschäfte über die Erläuterung der einschlägigen AGB hinaus in einem ca. 250-seitigen systematischen Abschnitt griffig dargestellt. Und, was außerdem ganz wichtig ist: Den „großen Hopt“ gibt es jährlich in Neuauflage. Seine jüngste, die 45. Auflage, berücksichtigt neben einer Fülle neuer Rechtsprechung u.a. Änderungen des HGB, des WpHG, des BörsG, des Bankrechts und des VermAnlG durch das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) sowie die geplante Umsetzung der CSRRichtlinie in der Fassung der CSDDD (Nachhaltigkeitsberichterstattung).

Der „kleine Hopt“ hingegen ist eigentlich nur eine deutlich genauere und vertieftere Version der Kommentierung der o.g. einschlägigen HGB-Paragraphen zum Handelsvertreterrecht. Er erscheint nur alle Jubeljahre einmal (zuletzt war es 2019) und behandelt systematisch das deutsche Handelsvertreterrecht inklusive Ausgleichsanspruch gem. §89b HGB, ergänzt um Materialien wie die Handelsvertreter‑Richtlinie, wichtige Nebennormen und umfangreiche Rechtsprechungsnachweise. Während es für den ersten Zugriff auf diese Materie in der Regel auch deren Kommentierungen aus dem „großen Hopt“ tun, wird für vertiefte Fragen zu Handelsvertretern in Praxis und Wissenschaft typischerweise eher auf den eigenständigen Handelsvertreterrechts‑Spezialkommentar von Hopt zurückgegriffen.

Die Neuauflage der „kleinen Hopt“ enthält nun auch Kommentierungen zum Recht der österreichischen und schweizerischen Handelsvertreter (Handelsagenten). Berücksichtigt ist neben einer Fülle neuer Rechtsprechung auch die Änderung des § 92a HGB durch das Gesetz zur Umsetzung der RL (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen.

Kurzum, die beiden Hopts bleiben auch in ihren Neuauflagen die bewährten Stützen im Handels- und Handelsvertreterrecht.

Hopt
Handelsgesetzbuch (Kommentar)
Verlag C.H. Beck, 45. Auflage 2026
3.313 Seiten; 135,00 Euro
ISBN: 978-3-406-83500-1

Hopt
Handelsvertreterrecht (Kommentar der §§ 84-92c, 54, 55 HGB)
Verlag C.H. Beck, 7. Auflage 2025
517 Seiten; 109,00 Euro
ISBN: 978-3-406-83237-6

Veröffentlicht von on Dez. 29th, 2025 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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