Personengesellschaftsrecht international

Das Handbuch „Personengesellschaften im Rechtsvergleich“ in Erstauflage

Ludwig Deist

So eine Personengesellschaft ist leichter gegründet, als mancher vielleicht denkt. Es genügt schon, in einer WG zu wohnen, und schon ist man Gesellschafter einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GBR). (Daneben gibt es noch die Offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft und ein paar weitere.)

Formal betrachtet müssen sich mindestens zwei „Rechtsträger“ zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen, wobei „Rechtsträger“ sowohl natürliche als auch juristische Personen sein können oder auch – nach dem Matroschka-Prinzip – andere Personengesellschaften, was dann zu Gesellschaften in Gesellschaften führt bzw. zu Gesellschaften, die ihrerseits aus mehreren Gesellschaften bestehen, die aber wiederum auch aus mehreren untergeordneten Gesellschaften bestehen können. Noch dazu muss man wissen, dass es sich nach deutschem Recht bei Personengesellschaften – anders als bei Kapitalgesellschaften – nicht um juristische Personen handelt, nach den Gesetzen zahlreicher anderer Länder aber schon. Ähnlich sind die Unterschiede zwischen den jeweiligen Rechtsordnungen in der so bedeutsamen Haftungsfrage der Gesellschafter von Personengesellschaften.

Wer spätestens hier Gefahr läuft, den Überblick zu verlieren, der ist, insbesondere als mit gesellschaftsrechtlichen Auslandsbezügen befasster Jurist, gut mit einem Handbuch des Personengesellschaftsrechts bedient, das vornehmlich die Unterschiede zwischen den unterschiedlichen Rechtsordnungen im Blick hat. Bis vor kurzem gab es so etwas noch nicht. Nun stößt das bei C.H., Beck erschienene Handbuch von Fleischer in diese Lücke. Elf Länderberichte (Österreich, Schweiz, Frankreich, Italien, Spanien, Belgien, Niederlande, Schweden, Russland, England, USA) unterrichten darin über den gegenwärtigen Stand des Personengesellschaftsrechts sowie allfällige Reformpläne in Europa und den Vereinigten Staaten. Ein vorangestellter Generalbericht bietet eine Quintessenz der Einzelbefunde und erschließt die historisch-vergleichenden Entwicklungslinien von der altrömischen societas bis hin zum aktuellen Mauracher Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Personenengesellschaftsrechts. Vermutlich spricht es ja für dieses Werk, dass sich gar nicht so klar sagen lässt, ob es eher auf eine universitär-akademische oder stärker auf eine rechtsanwendungsaffine Leserschaft abzielt. Mutmaßlich wird es beiden Zielgruppen gerecht. Man könnte auch sagen: Theorie und Praxis gehen hier Hand in Hand.

Fleischer
Handbuch Personengesellschaften im Rechtsvergleich
Verlag C.H. Beck, 2021
483 Seiten; 149 Euro
ISBN 978-3-406-76118-8

Veröffentlicht von on Feb. 22nd, 2021 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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