Die MPU, im Alltag umgangssprachlich auch häufig als “Idiotentest” bezeichnet, erwartet all diejenigen, die ihre Fahreignung nachweisen müssen. Dies kann etwa nach Verkehrsverstößen oder Alkohol- und Drogenkonsum notwendig werden, um die Fahrerlaubnis zurückzuerlangen. Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung fußt dabei juristisch auf dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), was die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges gesetzlich vorschreibt.
Was ist die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)?
Nach Entzug der Fahrerlaubnis kann in Fällen eines erheblichen oder wiederholten Verstoßes gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen die Notwendigkeit bestehen, ein Gutachten über die eigene Fahreignung vorzulegen. Dieses Gutachten ist Gegenstand der MPU. Ihr Ziel liegt darin, zu prüfen, ob eine Person körperlich und geistig in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen.
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung umfasst verschiedene Teile, die für ein positives Gutachten gemeistert werden müssen. Dazu zählen ein medizinischer und psychologischer Test, wo verkehrsrelevante Erkrankungen und Verhaltensweisen geprüft werden. Ansonsten gibt es einen Reaktionstest, der Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktion für ein sicheres Fahrverhalten prüft.
Die gesetzliche Grundlage der MPU
Die rechtlichen Rahmenbedingungen der MPU finden ihre Grundlage im Straßenverkehrsgesetz (StVG). Dort ist unter § 2 die Erteilung einer Fahrerlaubnis und unter § 3 der Entzug der Fahrerlaubnis beschrieben. Um eine Fahrerlaubnis zu erlangen, sind verschiedene Anforderungen Voraussetzung. Hierzu zählt etwa ein Mindestalter, aber auch die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Als geeignet gelten Personen, die körperlich und geistig dazu in der Lage sind und keine schwerwiegenden oder wiederholten Verstöße im Verkehrskontext aufweisen.
Die Notwendigkeit einer MPU wird des Weiteren in § 2 Abs. 8 StVG beschrieben. Dort heißt es, dass die Fahrerlaubnisbehörde ein Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung anordnen kann, wenn es begründete Bedenken an der Eignung gibt.
Wann ist eine MPU erforderlich?
Eine MPU kann, wie bereits erläutert, notwendig sein, wenn die Fahreignung einer Person bezweifelt wird. In einigen Fällen erweist sich die Anforderung eines Gutachtens als Ermessensentscheidung, in einigen Situationen ist sie zwingend erforderlich.
Eine MPU ist immer dann erforderlich, wenn ein Fahrzeug mit mehr als 1,6 Promille im Straßenverkehr geführt wurde. Hierzu zählen im Übrigen auch E-Scooter. Auch bei wiederholter Fahrt unter Alkoholeinfluss unter 1,6 Promille ist der Entzug der Fahrerlaubnis möglich. Alkohol- oder Drogenabhängigkeit können ebenso wie der missbräuchliche Konsum von Betäubungsmitteln zu einer MPU führen. Wer aufgrund erheblicher Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften belangt wird, muss in der Regel nicht nur mit Punkten rechnen, sondern auch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis. Ansonsten sind es erhebliche Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder der Kraftfahreignung stehen, die zu einer MPU führen können. Zu letzterem gehört etwa ein erhöhtes Aggressionspotenzial.
Der Prozess der MPU
Wer eine MPU machen muss, weiß um die vielen bürokratischen Hürden und die zahlreichen Schritte, die auf dem Weg zur Fahrerlaubnis warten. Nachdem ein Betroffener vom Entzug seiner Fahrerlaubnis informiert wurde, muss dieser selbst den Antrag für eine MPU bei einer entsprechenden Prüfstelle einreichen. Hierfür gibt es einige Voraussetzungen. Zunächst muss die Führerscheinstelle die Akte des Betroffenen an den Gutachter geschickt haben und die Begutachtungskosten müssen bezahlt sein. Dann erst kann ein Termin für das Gutachten vereinbart werden. Bis zum Termin der MPU sollten des Weiteren alle notwendigen Belege vorgelegt werden können. Wer etwa unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr die Fahrerlaubnis verloren hat, muss einen Abstinenznachweis einreichen.
Die MPU selbst besteht dann, getreu ihrem Namen, aus einer medizinischen, psychophysiologischen und psychologischen Prüfung. Der finanzielle und zeitliche Aufwand einer MPU gestaltet sich für viele Betroffene als große Belastung. Um diesen Hürden zu entgehen, ziehen Betroffene das MPU Gutachten kaufen häufig in Betracht. Grundsätzlich ist hiervon allerdings abzuraten, da schwerwiegende Konsequenzen im Falle drohen, wenn man erwischt wird. Empfehlenswerter ist stattdessen, sich auf die MPU vorzubereiten und etwa einen professionellen Vorbereitungskurs abzuschließen.
Im medizinischen Teil der MPU werden körperliche Mängel beurteilt, die die Teilnahme am Straßenverkehr beeinträchtigen könnten. Auch geht es je nach Fall um missbräuchlichen Alkohol- oder Drogenkonsum. Abschließend findet eine Blutentnahme sowie ein Koordinationstest statt, bei dem etwa das Stehen auf einem Bein gezeigt werden muss. Die psychophysiologischen Leistungstests testen Reaktion, Sinneswahrnehmung und Konzentrationsfähigkeit mit computergestützten Verfahren. Das psychologische Gespräch zielt auf eine selbstkritische Auseinandersetzung mit dem eigenen Fehlverhalten aus der Vergangenheit ab. Hierfür müssen stabile Verhaltensänderungen und Strategien dargestellt und belegt werden.
Rechtliche Folgen und Konsequenzen einer negativen MPU
Wenn die MPU nicht bestanden wird, kann die Fahrerlaubnis nicht zurückerlangt werden. Ein positives Gutachten ist zwingend erforderlich. Nach dem Nicht-Bestehen einer MPU sind zunächst keine weitreichenden Folgen zu erwarten. Die Prüfung kann einfach wiederholt werden. Hier gibt es des Weiteren keine Sperr- oder Wartefristen zwischen den Versuchen. Allerdings sollte bedacht werden, ob eine direkte Wiederholung sinnvoll und zielführend ist oder eine intensivere Vorbereitung von Nöten ist.
Häufige rechtliche Fragen und Missverständnisse bezüglich der MPU
Das größte Missverständnis und Klisché bezüglich der MPU kann hier nicht unkommentiert bleiben: Das Image eines Idiotentests. Tatsächlich wird bei der MPU Intelligenz in keiner Weise abgefragt. Darüber hinaus gilt die MPU auch als relativ schwierig und etwa ein Drittel bis die Hälfte der Teilnehmer fällt durch. Wer eine MPU machen muss, sollte sich daher keineswegs in seiner Intelligenz bedroht fühlen.
Aus rechtlicher Perspektive kommt häufig die Frage auf, ob eine verordnete MPU wirklich unter allen Umständen bestanden werden muss, um die Fahrerlaubnis wieder zu erlangen. Hier gibt es tatsächlich eine Ausnahme. Nach einer Verjährungsfrist von 15 Jahren kann der Antrag auf Neuerteilung gestellt werden, ohne eine MPU machen zu müssen.
Auch stellen sich Betroffene häufig die Fragen, ob man das Ergebnis einer (negativen) MPU anfechten kann. Grundsätzlich ist dies möglich. Anfechtbar ist aber lediglich die Untersuchung selbst, etwa wenn diese fehlerhaft durchgeführt wurde. Hier ist der Betroffene in der Beweispflicht, was eine Anfechtung zumeist äußerst schwierig gestaltet. Außerdem birgt dies einen hohen zeitlichen und ggf. finanziellen Aufwand, der zumeist nicht lohnend ausgeht.
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