Fördern und Fordern

Der Brand-Kommentar zum SGB III in 10. Auflage

Cornelia Knappe

Das Dritte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III) regelt die Arbeitsförderung in Deutschland. Es bildet die Grundlage für die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit und umfasst Leistungen zur Vermeidung sowie Bekämpfung von Arbeitslosigkeit. Es versteht sich von selbst, dass gerade diese Materie besonders häufigen Eingriffen durch den Gesetzgeber unterliegt – je nachdem, welches politische Lager gerade „am Ruder“ ist. Historisch ist es gewissermaßen ein Kind der rotgrünen Regierung unter Kanzler Gerhard Schröder, denn es gilt erst seit 1998 als Nachfolger des Arbeitsförderungsgesetzes und unterscheidet sich vom SGB II, indem es beitragsfinanzierte Leistungen priorisiert, während das SGB II die Grundsicherung regelt (die vorübergehend Bürgergeld hieß). Wichtige im SGB III geregelte Leistungen sind Berufsberatung, Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§§ 29 ff. SGB III), ferner die Arbeitslosenversicherung, einschließlich Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld und Insolvenzgeld sowie schließlich die Förderungen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Träger, meist als Ermessensleistungen mit Fokus auf Wirtschaftlichkeit (§§ 3, 7 SGB III).

All diese für einen großen Personenkreis tagtäglich sehr bedeutsamen Bestimmungen sind präzise und genau im „Brand“ kommentiert, der als bewäherter Standardkommentar zum SGB III gilt und jüngst in 10. Auflage erschienen ist. Er stellt alle aktuellen Entwicklungen des Arbeitsförderungsrechts dar und berücksichtigt dabei die zahlreichen Bezüge zum Sozialversicherungsrecht, zum Arbeits- und zum Steuerrecht Arbeits- und zum Steuerrecht und bezieht die Besonderheiten des sozialrechtlichen Verwaltungs- und Gerichtsverfahrens mit ein.
Die Neuauflage berücksichtigt zahlreiche Gesetzesänderungen wie etwa Art. 2 und Art. 29. G zur Änd. des BundesausbildungsförderungsG, Art. 60 Viertes BürokratieentlastungsG , Art. 2 G zur Änd. des FunkanlagenG, Art. 5 HaushaltsfinanzierungsG 2024, Art. 5 G zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch, Art. 8a PflegestudiumstärkungsG, Art. 7 G zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, Art. 1–3 G zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung , Art. 9 G zur Regelung der Entsendung von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts sowie Art. 4 G zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts.
Fazit: Für regelmäßige Nutzerinnen und Nutzer des SGB III lohnt sich der Brand.

Brand
Sozialgesetzbuch III (Kommentar)
Verlag C.H. Beck, 10. Auflage 2026
1329 Seiten; 135 Seiten
ISBN: 978-3-406-81117-3

Veröffentlicht von on Feb. 2nd, 2026 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Gehen Sie bis zum Ende des Beitrges und hinterlassen Sie einen Kommentar. Pings sind zur Zeit nicht erlaubt.

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