UG online gründen: Digitale Schritte und Pflichtangaben
Die UG lässt sich inzwischen weitgehend online gründen, bleibt aber ein streng formalisiertes Verfahren mit klaren rechtlichen Vorgaben. Wer eine Unternehmergesellschaft digital errichten möchte, muss insbesondere die notarielle Online-Beurkundung, die Anmeldung zum Handelsregister und die korrekten Pflichtangaben im Geschäftsverkehr beachten.
Die digitale Gründung ersetzt nicht die rechtliche Sorgfalt, sondern verlagert sie in ein videobasiertes Verfahren mit elektronischer Identifizierung. Entscheidend sind eine rechtssichere Satzung, ein eindeutiger Unternehmensgegenstand, die korrekte Einzahlung des Stammkapitals und vollständige Angaben in Impressum, E-Mails und Vertragstexten. Der Online-Weg kann Zeit sparen, verlangt aber eine genaue Abstimmung mit dem Notariat und eine saubere Vorbereitung der Unterlagen.
TL;DR – Das Wichtigste in Kürze
• Die UG kann über ein digitales Notartermin-Verfahren mit Videoidentifikation gegründet werden.
• Zwingend sind ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag, die Handelsregisteranmeldung und der Nachweis des Stammkapitals.
• Pflichtangaben wie Firma, Rechtsformzusatz „UG (haftungsbeschränkt)“, Sitz und Registerdaten müssen im Geschäftsverkehr geführt werden.
• Das digitale Verfahren beschleunigt Abläufe, ändert aber nichts an der persönlichen Haftungsbeschränkung und gesetzlichen Formalien.
• Eine sorgfältige rechtliche Begleitung reduziert Gründungsfehler und spätere Haftungsrisiken.
Rechtlicher Rahmen der digitalen UG-Gründung
Gesetzliche Grundlagen der Online-Gründung
Die digitale UG-Gründung basiert auf der Möglichkeit, notarielle Beurkundungen und Beglaubigungen per Videokommunikation vorzunehmen. Grundlage sind gesetzliche Regelungen, die die elektronische Identifizierung der Beteiligten, den Einsatz qualifizierter elektronischer Signaturen und die elektronische Übermittlung an das Handelsregister zulassen. Die UG bleibt eine Kapitalgesellschaft nach dem GmbH-Gesetz, deren Errichtung auch im Online-Verfahren zwingend der notariellen Beurkundung bedarf.
Zulässigkeit und Grenzen des Online-Verfahrens
Das Online-Verfahren ist vor allem für Bargründungen und Standardkonstellationen ausgelegt, während komplexe Gestaltungen weiterhin häufig in Präsenz beurkundet werden. Bestimmte Sachverhalte – etwa umfangreiche Sonderrechte, komplizierte Beteiligungsstrukturen oder besondere Einlagen – können die digitale Gründung praktisch oder rechtlich erschweren. In der Praxis wird häufig geprüft, ob die konkrete Gründungskonstellation für eine UG online gründen geeignet ist oder ob ein klassischer Notartermin vorzuziehen ist.
Ablauf: Schritt für Schritt zur UG im Online-Verfahren
Vorbereitung von Firma, Sitz und Unternehmensgegenstand
Zu Beginn der digitalen Gründung stehen die Festlegung der Firma, des Sitzes der Gesellschaft und des Unternehmensgegenstands. Die Firma muss den Rechtsformzusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ oder „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ tragen und darf keine irreführenden Elemente enthalten. Der Unternehmensgegenstand sollte so konkret beschrieben werden, dass aus dem Handelsregistereintrag die Art der Tätigkeit erkennbar wird, ohne unnötig einzuengen; häufig empfiehlt sich eine kurze rechtliche Prüfung der Formulierung.
Notartermin per Video und elektronische Identifizierung
Der zentrale Schritt ist der notarielle Online-Termin, in dem der Gesellschaftsvertrag beurkundet und die Handelsregisteranmeldung vorbereitet wird. Die Beteiligten weisen sich über ein sicheres Identifikationsverfahren aus, nutzen ein geeignetes Endgerät mit Kamera und Mikrofon und bestätigen die Inhalte elektronisch. Ein erfahrener Notar, der eine UG online gründen begleitet, achtet auf die formgerechte Identifizierung, die korrekte Protokollierung und die spätere elektronische Weiterleitung der Unterlagen an das Registergericht.
Gesellschaftsvertrag, Musterprotokoll und Stammkapital
Wahl zwischen Musterprotokoll und individueller Satzung
Bei der UG-Gründung besteht häufig die Wahl zwischen einem gesetzlich vorgesehenen Musterprotokoll und einer individuell gestalteten Satzung. Das Musterprotokoll eignet sich vor allem für einfache Gründungen mit wenigen Gesellschaftern und ohne besondere Regelungen, da es die Gründung formal vereinfacht. Eine individuelle Satzung bietet mehr Flexibilität bei Stimmrechten, Geschäftsführung, Abtretungsbeschränkungen und Nachschusspflichten, erfordert aber eine intensivere rechtliche Ausgestaltung im Rahmen der Beurkundung.
Stammkapital, Einzahlung und Nachweise
Die UG kann mit einem sehr niedrigen Stammkapital gegründet werden, muss aber mindestens eine Einlage in Geld oder Sacheinlage vorsehen. Im Online-Verfahren wird regelmäßig eine Bargründung gewählt, bei der das Stammkapital auf ein Geschäftskonto eingezahlt und der Einzahlungsvorgang dokumentiert wird. Der Notar benötigt einen Nachweis über die Einzahlung, um die Handelsregisteranmeldung vorzubereiten; ohne ausreichenden Kapitalnachweis erfolgt keine Eintragung der Gesellschaft.
Pflichtangaben im digitalen Geschäftsverkehr
Gesetzlich vorgeschriebene Angaben der UG
Unternehmergesellschaften unterliegen strengen Vorgaben zu Pflichtangaben im Geschäftsverkehr, die auch für digitale Kanäle gelten. Auf Geschäftsbriefen, Rechnungen, E-Mails, dem Impressum der Website und häufig auch in Signaturen müssen unter anderem Firma mit Rechtsformzusatz, Sitz der Gesellschaft, Registergericht und Handelsregisternummer angegeben werden. Bei mehreren Geschäftsführern oder einem Aufsichtsorgan können zusätzliche Angaben erforderlich sein, etwa die Nennung der vertretungsberechtigten Personen.
Besonderheiten bei Online-Auftritt und Impressum
Im digitalen Umfeld spielt das Impressum eine zentrale Rolle, da es gleich mehrere gesetzliche Informationspflichten bündelt. Neben den gesellschaftsrechtlichen Angaben kommen je nach Tätigkeit weitere Informationen hinzu, etwa Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, berufsrechtliche Hinweise oder Aufsichtsbehörden. Fehlerhafte oder unvollständige Pflichtangaben können nicht nur zu Abmahnungen führen, sondern auch Zweifel an der Seriosität der noch jungen UG wecken und sollten daher frühzeitig geprüft und nach Gründung konsequent aktualisiert werden.
Vergleich: UG online gründen vs. klassische Präsenzgründung
Übersichtliche Gegenüberstellung der Verfahren
Die Unterschiede zwischen digitaler und klassischer Gründung betreffen vor allem Organisation, Zeitaufwand und technische Anforderungen, nicht jedoch die rechtlichen Kernpflichten.
| Aspekt | Online-Gründung UG | Präsenzgründung UG |
|---|---|---|
| Notartermin | Videokonferenz, elektronische Identifikation | Persönliche Anwesenheit im Notariat |
| Unterlagen | Elektronische Dokumente und Signaturen | Papierdokumente und handschriftliche Unterschrift |
| Zeitaufwand | Oft flexible Terminfindung, weniger Wege | Zusätzlicher Anreise- und Organisationsaufwand |
| Technische Voraussetzungen | Stabile Internetverbindung, geeignete Geräte | Keine besonderen technischen Anforderungen |
| Rechtliche Anforderungen | Identisch, notarielle Beurkundung zwingend | Identisch, notarielle Beurkundung zwingend |
Abwägung von Vor- und Nachteilen
Das digitale Verfahren reduziert Wegezeiten und erleichtert die Koordination, verlangt aber technisches Verständnis und eine funktionierende Infrastruktur. Die Präsenzgründung bietet einen unmittelbaren persönlichen Austausch, kann aber bei räumlicher Distanz oder knappen Zeitfenstern unpraktisch sein. In beiden Varianten bleibt die sorgfältige Vorbereitung der Gründungsunterlagen entscheidend, um Nachfragen des Registergerichts und Verzögerungen bei der Eintragung zu vermeiden.
Typische Fehlerquellen und praktische Empfehlungen
Häufige Probleme bei der digitalen UG-Gründung
Zu den typischen Fehlerquellen zählen unklare Firmenbezeichnungen, unpräzise Unternehmensgegenstände und fehlende oder verspätete Kapitalnachweise. Im digitalen Verfahren kommen technische Probleme hinzu, etwa Verbindungsabbrüche während des Notartermins oder unzureichend vorbereitete elektronische Identifizierungsdokumente. Auch unvollständige Pflichtangaben im Impressum oder auf Rechnungen führen immer wieder zu nachträglichen Korrekturen und unnötigem Aufwand.Strategien zur rechtssicheren Umsetzung
Es empfiehlt sich, zentrale Punkte wie Firma, Unternehmensgegenstand, Gesellschafterstruktur und Kapitalhöhe frühzeitig zu klären und mit dem Notariat abzustimmen. Eine strukturierte Checkliste für Unterlagen, Identitätsnachweise, Bankverbindung und digitale Zugangsdaten kann helfen, den Ablauf zu straffen und Fehler zu vermeiden. Wer eine UG online gründen möchte, profitiert erfahrungsgemäß von der Begleitung durch einen mit dem digitalen Verfahren vertrauten Notar für die UG-Online-Gründung, der sowohl technische als auch rechtliche Besonderheiten im Blick behält.
Strukturierte Liste: Zentrale Schritte bei der Online-Gründung einer UG
1. Festlegung von Firma mit Rechtsformzusatz „UG (haftungsbeschränkt)“, Sitz und Unternehmensgegenstand.
2. Entscheidung zwischen Musterprotokoll und individueller Satzung unter Berücksichtigung der Gesellschafterstruktur.
3. Vorbereitung der Identitätsnachweise und technischen Voraussetzungen für den Online-Notartermin.
4. Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und Vorbereitung der Handelsregisteranmeldung per Video.
5. Einzahlung des Stammkapitals auf ein Geschäftskonto und Bereitstellung eines geeigneten Nachweises.
6. Elektronische Einreichung der Unterlagen beim Handelsregister und Abwarten der Eintragung.
7. Umsetzung aller Pflichtangaben im Geschäftsverkehr, insbesondere in Impressum, E-Mails und Rechnungen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange dauert es, eine UG online zu gründen?
Die Dauer einer Online-Gründung hängt von der Vorbereitung der Unterlagen und der Auslastung von Notariat und Registergericht ab. In vielen Fällen lässt sich der eigentliche Gründungsakt durch den Wegfall von Anreisezeiten beschleunigen, während die Bearbeitungszeit des Handelsregisters unverändert bleibt.
Welche technischen Voraussetzungen sind für die Online-Gründung einer UG erforderlich?
Für die digitale Gründung werden ein internetfähiges Endgerät mit Kamera und Mikrofon, eine stabile Verbindung und ein geeignetes Identifizierungsverfahren benötigt. Zusätzlich können spezielle Apps oder Programme erforderlich sein, die vom Notariat oder der verwendeten Plattform vorgegeben werden.
Bleibt die Haftungsbeschränkung der UG auch bei der Online-Gründung voll erhalten?
Die Haftungsbeschränkung der UG gilt unabhängig davon, ob die Gründung online oder in Präsenz erfolgt. Entscheidend ist die ordnungsgemäße notarielle Beurkundung, die vollständige Einzahlung des Stammkapitals und die Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister.