Michal Kling und Stefan Thomas legen ihr „Wettbewerbs- und Kartellrecht“ neu auf
Matthias Wiemers
Wer Jura studiert hat, wurde vielleicht in einer der Verfassungsrechtsvorlesungen noch auf das Thema „Wirtschaftsordnung und Grundgesetz“ aufmerksam gemacht. Der Streit wurde zwar durchaus heftig geführt (und tauchte nach der „Wende“ in neuem Gewande nochmals auf), aber für das Funktionieren einer marktwirtschaftlichen Ordnung durchaus bedeutender sind doch die Gesetze des einfachen Rechts, die hier für die von Politikern immer gerne zitierten „Rahmenbedingungen“ für das Wirtschaften der Unternehmen sorgen.
Und da wurde in der Fünfzigerjahren – in etwa parallel zur o. g. Debatte intensiv über die künftige Form des Wettbewerbsrechts diskutiert. Und hier werden zwei Gesetze unterschieden: Das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Während man das Recht des UWG auch Lauterkeitsrecht nennt, wird das GWB auch als „Kartellgesetz“ bezeichnet, weil es insbesondere die Bildung von Kartellen, also Unternehmenszusammenschlüssen zur Behinderung des Wettbewerbs, adressiert.
Zur Gesamtmaterie gibt es nur eine sehr überschaubare Anzahl von Lehrbüchern – und schon gar keine, die jedes Jahr neu aufgelegt werden, wie dies mittlerweile ja sogar bei gängigen Kommentaren (darunter dem „Köhler/Bornkamm“ zum UWG) üblich ist.
Die beiden Tübinger bzw. Marburger Zivilrechtler Michael Kling und Stefan Thomas haben nun in dem wohl umfangreichsten Band der Reihe Nomos Studium beide Materien auf je über 300 Seiten behandelt – durchaus hätten daraus zwei getrennte Lehrbücher werden können, da beide Gesetze sehr unterschiedlich sind und auch unterschiedlichen – zumeist aus „Brüssel“ kommenden – Änderungsimpulsen folgen.
Der Band enthält aber insgesamt 20 „durchzählende“ Kapitel, von denen elf auf das UWG und neun auf das GWB entfallen, Kling hat den ersten, Thomas den zweiten Teil verfasst.
Kling beginnt mit „Grundlagen“ (§ 1), wo nach einer kurzen historischen Einführung über die Entstehung des Wettbewerbsrechts das Lauterkeitsrecht als Marktverhaltensrecht definiert wird. Es geht hier darum, ein faires Handeln im Wettbewerb sicherzustellen. An dieser Stelle wird auf ergänzende Gesetze etwa aus dem Lebensmittelrecht hingewiesen, die ebenfalls Marktverhaltensnormen enthalten (mit einem kleinen Fehler bezüglich der LMIV).
Auch zeigt der Autor auf, wie sich höherrangiges (Verfassungs- und Europa-) Recht auf die Auslegung des Lauterkeitsrechts auswirken können.
Im zweiten Kapitel wird die sog. Schutzzwecktrias erläutert, nämlich die Gewerbetreibenden (Mitbewerber), die Verbraucher und die sonstigen Marktteilnehmer. Sodann werden die Generalklausel des § 3 Abs. 1 UWG sowie die sog. „Schwarze Liste“ gem. § 3 Abs. 3 UWG erläutert (§ 2). Das Verbot irreführender Werbung nach §§ 5, 5a UWG erhält ein eigenes Kapitel (§ 3), folgerichtig auch das Thema „Vergleichende Werbung gemäß § 6 UWG“ (§ 4), die „Mitarbeiterbezogene(n) Unlauterkeitstatbestände gemäß § 4 UWG“ (§ 5), „Das Verbot belästigender Werbung gemäß § 7 UWG“ (§ 6), „Das Verbot aggressiver Geschäftspraktiken gemäß § 4a UWG“ (§ 7) und den „Rechtsbruch gemäß § 3a UWG“ (§ 8).
Die „Rechtsfolgen unlauterer geschäftlicher Handlungen“ (§ 9) werden in einem Gesamtüberblick dargestellt, gefolgt von einem Kapitel über „Einstweiliger Rechtsschutz und prozessuale Besonderheiten“ (§ 10), die im Wettbewerbsrecht fast wichtiger sind als Prozesse in der Hauptsache, die allerdings auch nicht ganz zu vermeiden sind, wenn man denn ernst genommen werden will bei der wettbewerbsrechtlichen Rechtsverfolgung. Daher endet der erste Abschnitt des Bandes mit einem Kapitel über die Grundzüge des Wettbewerbsprozesses (§ 11).
Thomas leitet seinen Teil mit einer „Einführung“ (§ 12) ein. Darin finden wir neben der knappen Darstellung der Geschichte des Kartellrechts auch eine Darstellung der (möglichen) Zwecksetzungen des Kartellrechts und der Frage, welche außerökonomischen Anliegen mit dem Rechtsgebiet verfolgt werden.
„Normanwendungsfragen“ (§ 13) lautet das nächste Kapitel, das zunächst die Grundsturktur des Kartellrechts darstellt und dabei zwischen materiellem und Verfahrensrecht unterscheidet. Das GWB besteht nämlich – vom Europarecht vorgezeichnet – aus drei Säulen, nämlich dem Kartellverbot (Säule I), dem Missbrauchsrecht (Säule II) und der Fusionskontrolle (Säule III). Es geht hier also nicht nur um Fragen von Unternehmenszusammenschlüssen, sondern auch das Verhalten der Unternehmen im Wettbewerb kann eine Rolle spielen. Ein Kernproblem des Kartellrechts ist die Abgrenzung des für die kartellrechtliche Bewertung überhaupt relevanten Marktes, daher erhält dieser Fragekomplex ein eigenes Kapitel (§ 14, „Marktabgrenzung“).
Erst dann folgen die drei Säulen des Kartellrechts im Einzelnen, nämlich „Das Kartellverbot“ (§ 15), „Die Missbrauchsverbote“ (§ 16) und die „Zusammenschlusskontrolle“ (§ 17).
Dem Kartellverwaltungsrecht ist § 18 gewidmet, der einfach mit „Rechtsfolgen“ überschrieben ist, weil zu den Rechtsfolgen auch noch ein Zivilkartellrecht gehört – ein Grund, warum das Kartellrecht im System der Rechtsordnung nicht so eindeutig zu verorten ist. Dann gibt es im Kartellrecht „Sonderregeln für bestimmte Wirtschaftsbereiche“ (§ 19), nämlich Print und Rundfunk, Gesundheitswesen, Wasserversorgung, Landwirtschaft, Energie sowie Deutsche Bundesbank und KfW, und auch das Regulierungsrecht für Energie, Post und Telekom sowie Verkehr gehört noch hierher.
Schließlich wird im Schlusskapitel noch Artikel 106 AEUV im Kartellrecht erläutert (§ 20).
Der Band ist insgesamt mit wenigen illustrativen Schaubildern und auch einigen Beispielen versehen und insgesamt gut lesbar. Klüger wäre es aber wohl gewesen, den Band aufzuspalten und die Teilbände dann mit zusätzlichen Übungsaufgaben bzw. Fallstudien zu versehen. Denn dies muss hier unbedingt ergänzt werden: Kartellrecht beinhaltet häufig in der Öffentlichkeit bekannt werdende Fälle, wo auch wirtschaftspolitische Interessen eine Rolle spielen, und das Lauterkeitsrecht ist eigentlich ein reines Fallrecht. Hiervon zeugt, dass der oben bereits genannte Standardkommentar seit langem vierstellige Randnummern besitzt, anhand derer die unzähligen Einzelfallentscheidungen zu den einzelnen Tatbeständen des UWG jeweils nachverfolgt werden können. Alles in allem würden wohl handlichere Formate die Nutzer etwas weniger von diesem doch interessanten Rechtsgebiet fernhalten, das sich viele Juristinnen und Juristen dann erst in einem Aufbaustudiengang oder im Rahmen ihrer beruflichen Praxis aneignen.
Michael Kling / Stefan Thomas
Wettbewerbs- und Kartellrecht
Nomos Verlag, 2. Auflage 2025
684 Seiten; 39,90 Euro
ISBN: 978-3-7560-0183-5